Autor |
Nachricht |
Heinzelfrau
Threadersteller
Dabei seit: 16.07.2008
Ort: Bochum
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst So 05.01.2014 17:54
Titel Werkvertrag für Produktion |
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Hi,
ich mache mich im Feb 2014 selbstständig und benötige für den Anfang einen Werkvertrag für die Produktion von Filmen.
Mir ist bewusst, das der Gang zum Anwalt mir nicht erspart bleibt, und ich den auch für mehr als Sinnvoll halte, jedoch würde ich für kleinere Jobs erstmal einen Mustervertrag nehmen den ich dann etwas auf den Job anpassen kann.
Weiß jemand, ob es sowas gibt?
Lieben Gruß und frohes Neues!
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst So 05.01.2014 18:05
Titel
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Schon mal gegoogelt? Und was für "Produktionen"?
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SL-Design
Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht:
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Verfasst Mo 06.01.2014 11:03
Titel Re: Werkvertrag für Produktion |
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Nimroy hat geschrieben: | Und was für "Produktionen"? |
Heinzelfrau hat geschrieben: | Produktion von Filmen. |
Das kann sehr komplex und unterschiedlich sein.
Ein Werbespot hat andere Parameter als ein Kurzspielfilm.
Da wird es kaum Mustervorlagen geben.
Ich würde bei einer Filmproduktion anfragen, die schon was vergleichbares produziert haben, was Du vorhast.
Zuletzt bearbeitet von SL-Design am Mo 06.01.2014 11:04, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Mo 06.01.2014 11:16
Titel Re: Werkvertrag für Produktion |
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SL-Design hat geschrieben: | Nimroy hat geschrieben: | Und was für "Produktionen"? |
Heinzelfrau hat geschrieben: | Produktion von Filmen. |
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Merci! Ich brauch ne neue Brille.
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Jade-Haus
Dabei seit: 30.11.2006
Ort: Nordisch by nature!
Alter: 55
Geschlecht:
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Verfasst Mo 06.01.2014 12:51
Titel
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Hallo Heinzelfrau,
wir lassen ab und zu mal produktbezogene Videos erstellen. Einen direkten Werkvertrag unterzeichnen wir dafür nicht. Wir bekommen statt dessen sehr detaillierte Angebote / Auftragsbestätigungen in denen folgende Punkte geklärt werden:
- Filmformate
- Briefing / Informationsbeschaffung
- Produktions-Zeitraum (Erstellung Drehbuch, Filmproduktion, Cutter-Schnitt, Audio-Produktion etc.)
- Auswahl und Kosten für Schauspieler (wenn nötig)
- Auswahl und Kosten für Locations / Studios
- zu verwendendes Bildmaterial (eigenes / Fremdmaterial)
- Musik
Außerdem ist dort eine Gewährleistungs- und Freistellungserklärung vermerkt, in der es hauptsächlich darum geht, dass
- der Kunde überhaupt berechtigt ist, einen Produktionsauftrag abzuschließen (insbesondere wegen der erforderlichen Urheber-, Nutzungs- und oder Verwendungsrechte)
- der Kunde im Falle einer Verletzung o.g. Rechte die Produktionsfirma freistellt.
- die Freistellungserklärung auch im Sinne des § 328 BGB für die GEMA gilt.
Nachfolgend gibt es noch einen Hinweis, dass die Produktionsfimra sich an die Grundsätze und Richtlinien des Antipiraterie-Programms der IRMA (Internationel Recording Media Association) hält.
Vielleicht hilft dir das ja weiter.
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