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Thema: Wer haftet für geklautes logo- Auftraggeber oder Designer? vom 19.08.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Wer haftet für geklautes logo- Auftraggeber oder Designer?
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gedesby
Threadersteller

Dabei seit: 12.06.2011
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Verfasst Fr 19.08.2011 17:46
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Wer haftet für geklautes logo- Auftraggeber oder Designer?

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Hallo,
bin ganz neu mit einem Kleingewerbe für grafische Gestaltungen am Start und kenne mich juristisch nur grob aus.

Folgendes ist passiert: Mein Kunde hat mir Logos für einen Flyer gegeben, darunter war auch der Bundesadler- dass ich den nicht verwenden kann, war sehr schnell klar.

Wäre der Fehler nicht so offensichtlich gewesen, oder hätte ich den Auftrag einfach nur ausgeführt (ohne mit zu denken) würde der Adler jetzt in Druck gehen.

Guck rechts! Wer würde hier für die Copyright- Verletzung haften- der Kunde (der das vermutlich abwälzen würde) oder ich als Druckvorlagen- Ersteller?

Guck rechts! Wer kann mir da auch einen vernünfiges Buch zu dem Thema empfehlen?

Danke
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MCR

Dabei seit: 01.08.2004
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Verfasst Fr 19.08.2011 20:08
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Wer verantwortlich ist lässt sich nicht pauschal sagen. Der Kunde ist haftbar, weil er unberechtigt das Logo verwendet. Der Vorlagen-Ersteller ist (mit) haftbar, wenn man erwarten kann, dass er die Rechtslage kennt und den Rechtsbruch erkennen konnte.

Es lohnt sich daher in den AGB anzugeben, dass der Kunde dafür verantwortlich ist, dass er alle Rechte am Material hat, welches er zur verfügung stellt. Wenn der Kunde dir trotzdem solches "heißes" Material vorlegt, dann kläre ihn auf. Wenn er nicht hören will, dann lass dir schriftlich geben, dass du ihn aufgeklärt hast und er darauf besteht das Material zu verwenden (bzw. behauptet die Rechte zu besitzen).
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Benutzer 37983
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Ort: -

Verfasst Fr 19.08.2011 21:00
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Re: Wer haftet für geklautes logo- Auftraggeber oder Designe

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gedesby hat geschrieben:
Guck rechts! Wer kann mir da auch einen vernünfiges Buch zu dem Thema empfehlen?

Das Urheberrechtsgesetz ist auf jeden Fall lesenswert.

In dem Fall hat mir mal ein Anwalt erklärt, würden beide haften. Du weil du das Material verwendet hast, der Kunde, weil er es verbreitet hat. Ist also nicht so prall und sollte vermieden werden. Wie gesagt, in den AGB oben erwähntes schreiben und/oder schriftliche Bestätigung vom Kunden, dass er die Rechte am gelieferten Material hat.
 
Astro

Dabei seit: 14.04.2003
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Alter: 48
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Verfasst Sa 20.08.2011 03:09
Titel

Re: Wer haftet für geklautes logo- Auftraggeber oder Designe

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gedesby hat geschrieben:

Guck rechts! Wer würde hier für die Copyright- Verletzung haften- der Kunde (der das vermutlich abwälzen würde) oder ich als Druckvorlagen- Ersteller?

In Deutschland gibt es kein Copyright. Stichwort: Urheberrecht.

Der Bundesadler fällt unter Hoheitszeichen.


Zuletzt bearbeitet von Astro am Sa 20.08.2011 03:10, insgesamt 1-mal bearbeitet
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gedesby
Threadersteller

Dabei seit: 12.06.2011
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Verfasst Sa 20.08.2011 08:58
Titel

Danke und verständliche Literatur?

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Danke für die Rückmeldungen- das mit den AGBs werde ich mir zu Herzen nehmen.
Urheberrecht- hm gibt es da auch Literatur, die gut verständlich ist? Komme mit juristendeutsch nicht gut klar.

LG
Gedesby
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Benutzer 37983
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Ort: -

Verfasst Sa 20.08.2011 09:23
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Es heißt AGB, ohne s *zwinker*
Und das Urheberrechtsgesetz würde ich mir schon anschaffen, wenn ich damit öfter zu tun habe und Bescheid wissen will. Paragraphen bleiben natürlich Paragraphen, die dann man schwer anders formulieren.
 
qualidat

Dabei seit: 14.09.2006
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Verfasst Sa 20.08.2011 10:52
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www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/urhg/gesamt.pdf
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pantonine

Dabei seit: 03.03.2011
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Verfasst Sa 20.08.2011 12:51
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