mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Do 25.04.2024 13:08 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Wer haftet, Herausgeber oder Ersteller? vom 21.11.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Wer haftet, Herausgeber oder Ersteller?
Seite: 1, 2  Weiter
Autor Nachricht
Pixelschmiede
Threadersteller

Dabei seit: 26.07.2006
Ort: Berlin
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 21.11.2008 18:08
Titel

Wer haftet, Herausgeber oder Ersteller?

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallöle in die Runde,

hab die suche benutzt und auch gegoogelt, wollte noch einmal sicher gehen
ob mein Verständnis in sachen Urheberrecht hier Bestätigung findet.

Folgender Sachverhalt:

Mein Kunde hat mir als Textvorlage (wie ich herausgefunden habe) wikipedia artikel
geliefert, per copy und paste.

Wie ich bei wikipedia recherchiert habe darf man diese Artikel (vorausgesetzt diese Artikel entsprechen der
GNU-Lizenz für freie Dokumentation) kommerziell nutzen, unter Angabe der Autoren als Verlinkung und Quellenangabe Wikipedia.

Der Kunde will aber diese Angaben nicht machen auf seiner webseite, wie ich das sehe mache ich mich mit der Erstellung der Webseite dieses Inhalts genauso strafbar wie der Herausgeber (Kunde) oder sehe ich das falsch?

Meiner Meinung reicht nicht der mündl. Hinweis von mir das dies gegen das Urheberrecht verstösst, nach meinem
Verständnis muss der ausführende bzw. Ersteller der Webseite als Firma (meine Person) sich vorher erkundigen ob die Urheberrechte geklärt (genauso bei gelieferten Bildern) und beim Herausgeber liegen. Demnach dürfte ich diese Inhalte nicht einarbeiten, seh ich das richtig?


Wenn der Kunde das also nicht einsieht, dann werd ich wohl den Auftrag nicht beenden können,
wenn er darauf besteht es so zu machen wie er möchte.

Würde mich über Feedback freuen,
falls so etwas ähnliches schon behandelt wurde, bitte den Link posten und wieder löschen.
Danke für das verständnis!

Viele Grüße
+ Schönes Wochenende!
  View user's profile Private Nachricht senden
acvtvs

Dabei seit: 09.05.2006
Ort: Frankfurt am Main
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 21.11.2008 18:49
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

In meiner Auftragsbestätigung steht in der Regel der Satz: „Texte und Inhalt werden geliefert. Der Auftraggeber garantiert, dass er an allen Inhalten die entsprechenden Nutzungsrechte besitzt, der Grafiker unterliegt hierbei keiner Überprüfungspflicht.“ Da die von dem Kunden unterschrieben wird, gehe ich davon aus, dass der Kunde sich um die rechtlichen Belange kümmert. Gegebenenfalls weise ich auch nochmal auf die Problematik hin – das letzte Wort und die Verantwortung hat jedoch der Kunde – hoffe ich zumindest *zwinker*

--
… und vielleicht kannst Du ihm Deine Bedenken mitteilen und ihn noch eine entsprechende „Erklärung“ unterschrieben lassen.


Zuletzt bearbeitet von acvtvs am Fr 21.11.2008 18:50, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Anzeige
Anzeige
aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 21.11.2008 21:15
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

grundsätzlich haftet immer der betreiber einer webseite für die inhalte - in diesem fall also dein kunde. wenn du beim erstellen grob fahrlässig gehandelt hast (und z.b. unlizensiertes fotomaterial verwendet hast), kann dich der kunde entsprechend zur verantwortung ziehen bzw. dich bei einem entstandenen schaden auf schadenersatzansprüche verklagen.

in deinem fall liegt dei verantwortung für den inhalt ganz klar beim kunden. du kannst dir auch noch mal schriftlich bestätigen lassen, das du auf evtl. probleme hingewiesen hast und für die inhalte keinerlei verantwortung übernimmst. damit dürftest du ziemlich ausm schneider sein.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
GreenMan
Moderator

Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 21.11.2008 22:16
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Du kannst dir das nicht nur schriftlich bestätigen lassen, sondern du solltest das sogar. Sonst hast du im Ernstfall nichts in der Hand.
  View user's profile Private Nachricht senden
r3lite

Dabei seit: 13.11.2008
Ort: -
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 22.11.2008 15:04
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

aUDIOfREAK hat geschrieben:

in deinem fall liegt dei verantwortung für den inhalt ganz klar beim kunden. du kannst dir auch noch mal schriftlich bestätigen lassen, das du auf evtl. probleme hingewiesen hast und für die inhalte keinerlei verantwortung übernimmst. damit dürftest du ziemlich ausm schneider sein.


Theoretisch richtig - aber in dem Fall ist es wohl etwas anders, da der Ersteller von der Unrechtmässigkeit der Inhalte weiß und somit evtl. mithaftet. Im Extremfall: Wenn ich mithelfen würde, eine terroristische Webseite zu erstellen und die Inhalte kennen würde, glaube ich nicht, dass ich mich so leicht mit "der Kunde liefert die Inhalte, damit habe ich nichts zu tun" aus der Affäre ziehen könnte. Aber natürlich wird in dem Fall vermutl. nichts derartiges passieren, weil das zuwenig Brisanz hat.
  View user's profile Private Nachricht senden
aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 22.11.2008 15:14
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

r3lite hat geschrieben:
aUDIOfREAK hat geschrieben:

in deinem fall liegt dei verantwortung für den inhalt ganz klar beim kunden. du kannst dir auch noch mal schriftlich bestätigen lassen, das du auf evtl. probleme hingewiesen hast und für die inhalte keinerlei verantwortung übernimmst. damit dürftest du ziemlich ausm schneider sein.


Theoretisch richtig - aber in dem Fall ist es wohl etwas anders, da der Ersteller von der Unrechtmässigkeit der Inhalte weiß und somit evtl. mithaftet. Im Extremfall: Wenn ich mithelfen würde, eine terroristische Webseite zu erstellen und die Inhalte kennen würde, glaube ich nicht, dass ich mich so leicht mit "der Kunde liefert die Inhalte, damit habe ich nichts zu tun" aus der Affäre ziehen könnte. Aber natürlich wird in dem Fall vermutl. nichts derartiges passieren, weil das zuwenig Brisanz hat.


naja das er mittwisser war/ist muss dann erstmal bewiesen werden. außer wenn es wirklich eindeutig ist, das geklaut wurde, kann einem die "mitwisserschaft" zum verhängnis werden (wenn z.b. bilder mit wasserzeichen o.ä. geliefert werden). in der außenhaftung ist jedenfalls der kunde erstmal alleinverantwortlich für die inhalte seiner webseite. dieser könnte dann eben theoretisch schadenersatzansprüche gegenüber dem ersteller geltend machen, wenn dieser unlizensiertes material verwendet.

und genau hiergegen kann man sich eben mit dem schriftstück absichern in dem steht, das alle inhalte vom kunden gliefert werden und dieser schriftlich versichert, dafür die entsprechende rechte zu haben. im zuge der verhältnismäßigkeit kann vom programmierer nicht verlangt werden, das er alle gelieferten inhalte im einzelnen prüft.


Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Sa 22.11.2008 15:17, insgesamt 2-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Asi Prollowski

Dabei seit: 30.09.2005
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Sa 22.11.2008 15:35
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Zitat:
Theoretisch richtig - aber in dem Fall ist es wohl etwas anders, da der Ersteller von der Unrechtmässigkeit der Inhalte weiß und somit evtl. mithaftet. Im Extremfall: Wenn ich mithelfen würde, eine terroristische Webseite zu erstellen und die Inhalte kennen würde, glaube ich nicht, dass ich mich so leicht mit "der Kunde liefert die Inhalte, damit habe ich nichts zu tun" aus der Affäre ziehen könnte. Aber natürlich wird in dem Fall vermutl. nichts derartiges passieren, weil das zuwenig Brisanz hat.


Dein Extremfall trifft es nicht wirklich, weil es da um den Inhalt als solches geht und nicht darum, ob der abgeschrieben wurde oder nicht. Bei einer neuen Hakenkreuzpartei kannst du dich genau so wenig mit "Kunde liefert" rausreden.

Im Grunde ist aber die Ausgangsfrage das selbe, worum es schon vor zwei Jahren (oder so) im "Darf ich Logos nachplotten"-Thread ging:

Woher soll ich als Dienstleister wissen, wo der Kunde das Zeug her hat? Gut, wenn der mir einen Mercedes-Stern mit Subline "Juwelier Müller" liefert, dann wird es schwierig sich mit "Mercedes-Stern? Was das denn?" rauszureden.
Aber wenn der Kölner Dachdecker mit dem Logo eines Dachdeckers aus Passau ankommt … das ist dann Sache des Kunden.

Zum Fall selber: In der Wikipedia kann jeder herumeditieren wie er lustig ist, von daher stellt sich da in meinen Augen die grundsätzliche Frage, in wie weit der Krempel überhaupt schützenswert ist, da auf den ersten Blick niemand sehen kann wie alt oder aktuell das Ding ist bzw. wie oft das editiert wurde und von wem und ob das überhaupt stimmt, was da steht. Ich kann ja theoretisch hingehen und den Wikitext umformulieren, einen Screenshot/Ausdruck machen und wieder rückeditieren.
  View user's profile Private Nachricht senden
r3lite

Dabei seit: 13.11.2008
Ort: -
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 22.11.2008 17:00
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

aUDIOfREAK hat geschrieben:


naja das er mittwisser war/ist muss dann erstmal bewiesen werden.


Ja, natürlich, sagte ich ja. In dem Falle ist es nicht wirklich gefährlich. Aber wenn es eine Webseite wäre, die illegale mp3s anbietet oä, dann wäre es wohl nicht ganz so eindeutig, ob hier nicht eine Mithaftung besteht.

Asi Prollowski hat geschrieben:

Woher soll ich als Dienstleister wissen, wo der Kunde das Zeug her hat?


Klar, kann man nicht. Das ist aber in diesem Fall hier eben nur eine Ausrede. Tatsächlich weiß er es ja wirklich.
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen Ersteller der Website aus Impressum gelöscht
Copyright, wer haftet?
Nutzungsrechte, wer haftet?
Ölspur und Unfall - wer haftet ?!
Druckergebnis nicht optimal - wer haftet?
Unrechtmäßige Nutzung von Umgebungskarte im Web-Wer haftet ?
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: 1, 2  Weiter
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.