mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 26.04.2024 21:25 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Vertrag mit Ausfallhonorar vom 19.06.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Vertrag mit Ausfallhonorar
Seite: Zurück  1, 2
Autor Nachricht
deliciious

Dabei seit: 15.11.2006
Ort: Essen
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 19.06.2007 19:08
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

manuel85 hat geschrieben:
Ich würds aber auf jeden Fall so machen in der Art von "Bis 8 Wochen vorher 5 % bis 4 Wochen vorher 10 % bis 2 Wochen vorher 20%" usw.



so würd ich es eben nicht machen!
oder willst du deine kunden noch ermutigen es sich anders zu überlegen + abzusagen?
Setz EINEN prozentsatz fest..

die kunden sollen und müssen sich doch schliesslich darüber im klaren sein, OB sie eine leistung tatsächlich wollen/benötigen... anstatt auf deine kosten (nerven, zeit, verantwortung, geld, bla) eine leistung "anzutesten" und sich vorzeitig zu verabschieden. bis zu 25% ist es, denke ich, völlig legitim - jeder "normale" kunde wird eh nicht vorhaben die abmachung vorzeitig zu beenden: daher werden die 25% nur in ausnahmefällen oder bei "spaßkunden" in kraft treten müssen.


edit:
zusätzlich zu dem pauschalen prozentsatz von 25% (beispielsweise) würde ich (wie im obrigen beispiel von e-kern.com) ebenfalls hinzuschreiben, dass die kosten für eventuelle, bereits entstandene Leistungskosten addiert werden (müssen)


Zuletzt bearbeitet von deliciious am Di 19.06.2007 19:14, insgesamt 2-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
manuel85

Dabei seit: 02.12.2006
Ort: Sauerland
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 19.06.2007 19:16
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

deliciious hat geschrieben:
manuel85 hat geschrieben:
Ich würds aber auf jeden Fall so machen in der Art von "Bis 8 Wochen vorher 5 % bis 4 Wochen vorher 10 % bis 2 Wochen vorher 20%" usw.



die kunden sollen und müssen sich doch schliesslich darüber im klaren sein, OB sie eine leistung tatsächlich wollen/benötigen... anstatt auf deine kosten (nerven, zeit, verantwortung, geld, bla) eine leistung "anzutesten" und sich vorzeitig zu verabschieden. bis zu 25% ist es, denke ich, völlig legitim - jeder "normale" kunde wird eh nicht vorhaben die abmachung vorzeitig zu beenden


Wenn das immer so einfach wäre... Wir z.B. organisieren auch Events, für die wir Fotografen benötigen. Jetzt spreche ich einen Fotografen an, mache mit ihm klar, dass er die Fotoarbeiten übernimmt. Jetzt fällt dem Kunden, für den wir das Event organisieren, im Laufe der Vorbereitungen ein, dass er doch lieber einen anderen Fotografen hätte, den er schon kennt oder der ihm die Leistungen plötzlich günstiger anbietet, oder das Event muss ausfallen oder es sollen doch gar keine Fotos gemacht werden usw usw. Das ganze ist so schon geschehen bei uns, allerdings mit einem Kamerateam. So. Daher würde ich niemals einen Fotografen beauftragen, bei dem ich auf jeden Fall, selbst wenn ich 3 Monate vorher wieder absage, 25% bezahlen muss. Das kann dann nämlich ganz schön teuer werden für mich, und ich würde sowas auch gar nicht einsehen. Denn bei einer sehr frühzeitigen Absage geht die Wahrscheinlichkeit, dass dem Fotografen dadurch irgendwelche Probleme oder Kosten entstehen, gegen Null. Trotzdem würde ich einen geringen Satz bezahlen, aber niemals 25%. Das wäre dann okay, wenn ich wirklich eine Woche vorher oder so absage.
  View user's profile Private Nachricht senden
Anzeige
Anzeige
Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 20.06.2007 08:37
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

word
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
deliciious

Dabei seit: 15.11.2006
Ort: Essen
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 20.06.2007 09:25
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

manuel85 hat geschrieben:

Wenn das immer so einfach wäre... Wir z.B. organisieren auch Events, für die wir Fotografen benötigen. Jetzt spreche ich einen Fotografen an, mache mit ihm klar, dass er die Fotoarbeiten übernimmt. Jetzt fällt dem Kunden, für den wir das Event organisieren, im Laufe der Vorbereitungen ein, dass er doch lieber einen anderen Fotografen hätte, den er schon kennt oder der ihm die Leistungen plötzlich günstiger anbietet, oder das Event muss ausfallen oder es sollen doch gar keine Fotos gemacht werden usw usw. Das ganze ist so schon geschehen bei uns, allerdings mit einem Kamerateam. So. Daher würde ich niemals einen Fotografen beauftragen, bei dem ich auf jeden Fall, selbst wenn ich 3 Monate vorher wieder absage, 25% bezahlen muss. Das kann dann nämlich ganz schön teuer werden für mich, und ich würde sowas auch gar nicht einsehen. Denn bei einer sehr frühzeitigen Absage geht die Wahrscheinlichkeit, dass dem Fotografen dadurch irgendwelche Probleme oder Kosten entstehen, gegen Null. Trotzdem würde ich einen geringen Satz bezahlen, aber niemals 25%. Das wäre dann okay, wenn ich wirklich eine Woche vorher oder so absage.


mhh... da muss ich dir recht geben...
guter aspekt aspekt..

ich bin vom eigentlichen thema "fotograf" abgekommen, bei dem bis zum zeitpunkt der "absage" noch keine tatsächliche arbeit (fototermin stünde ja noch aus?) geleistet werden musste (?). 25% wären da wirklich viel (je nach tatsächlicher preishöhe). Die 25% kamen aber auch - wie gesagt - als beispiel durch e-kern, deren leistung preislich gesehen einen großen unterschied zu der des fotografen macht.

eine staffelung dagegen... finde ich trotzdem zu untransparent und eher verwirrend?
  View user's profile Private Nachricht senden
S.Franke

Dabei seit: 27.03.2007
Ort: Bielefeld
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 20.06.2007 10:07
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Und ich gebe dir einen Tipp: lass den fertigen Vertrag einmal von einem Anwalt prüfen.

Kostet zwar ein wenig, aber dafür bist du dann schonmal auf der sichereren Seite, dort nciht etwa etwas Sittenwidriges oder dergleichen drin zu haben.
  View user's profile Private Nachricht senden
paula1978

Dabei seit: 24.08.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mi 20.06.2007 12:32
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

also, wenn ich bei einem verlag gebucht bin und dann doch nicht gebraucht werde, liegt das ausfallhonorar bei 25-50% (!!!)… soweit ich informiert bin, ist es in dem bereich auch üblich so. und ich denke, als fotograf hast du tatsächlich viel mehr geplant und organisiert…
  View user's profile Private Nachricht senden
mark

Dabei seit: 26.08.2002
Ort: München
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 20.06.2007 12:44
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

--
ich würde das in rechnung stellen,
was zum zeitpunkt der absage von deiner
seite schon erledigt wurde.

dazu ist es hilfreich ein angebot in
phasen zu unterteilen.

z.b. (nur als ansatz - bin kein fotomensch)

a) konzeption
b) organisation
c) material
d) eventuell angemietetes zeug
e) tagessatz shooting
f) bildbearbeitung
g) nutzung

so kann man doch ganz gut dem kunden
die einzelnen punkte auch bei einer absage in
rechnung stellen.

ein ausfallgeld halte ich für schwierig durchzuboxen.


Zuletzt bearbeitet von mark am Mi 20.06.2007 12:49, insgesamt 1-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
 
Ähnliche Themen Vertrag
Sub Vertrag
Vertrag
Rücktritt vom Vertrag
Fotorecht-Vertrag
Vertrag - Kostenvorbehalt
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen Seite: Zurück  1, 2
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.