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Thema: Fotorecht-Vertrag vom 31.01.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Fotorecht-Vertrag
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charly_brown118
Threadersteller

Dabei seit: 25.01.2005
Ort: Nürnberg
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 31.01.2005 11:04
Titel

Fotorecht-Vertrag

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Hat jemand vielleicht ein PDF zum download wo Menschen, die fotografiert wurden von Ihrem Fotorecht abtreten und ich der alleinige Urheber bin und somit mit den Bildern machen kann was ich möchte?

Vielen Dank für Eure Hilfe! Hä?
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grafiksau

Dabei seit: 16.01.2004
Ort: -
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 31.01.2005 11:38
Titel

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so wie ich das verstehe möchtest du einen vordruck für eine rücktrittserkärung? - kannste doch schnell selber schreiben.
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Neox

Dabei seit: 27.12.2003
Ort: Berlin
Alter: 41
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 31.01.2005 11:53
Titel

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wenn du fotografierst bist du doch eh der Urheber und ansonsten kann man das doch mit nem Handschlag regeln? *Huch*
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 31.01.2005 12:00
Titel

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Was du meinst ist nicht das Urheberrecht, sondern das sogenannte "Recht am eigenen Bild". Und das solltest du tatsächlich schriftlich klären und nicht per Handschlag. Vor Gericht ist der nämlich unglaublich schwer zu belegen. Selbst wenn du dir danach nie wieder die Hände wäschst. *zwinker*
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mahzell

Dabei seit: 16.06.2003
Ort: bochum
Alter: 43
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 31.01.2005 12:02
Titel

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Neox hat geschrieben:
wenn du fotografierst bist du doch eh der Urheber und ansonsten kann man das doch mit nem Handschlag regeln? *Huch*


Zitat:
KunstUrhG § 22

Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.


"recht am eigenen bild" nennt man das.
solange man die fotos nicht veröffentlicht braucht man auch keine einwilligung.

//
gesetzestext


Zuletzt bearbeitet von mahzell am Mo 31.01.2005 12:03, insgesamt 1-mal bearbeitet
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