Dabei seit: 25.01.2005 Ort: Nürnberg Alter: - Geschlecht:
Verfasst Mo 31.01.2005 11:04 Titel
Fotorecht-Vertrag
Hat jemand vielleicht ein PDF zum download wo Menschen, die fotografiert wurden von Ihrem Fotorecht abtreten und ich der alleinige Urheber bin und somit mit den Bildern machen kann was ich möchte?
Dabei seit: 26.05.2004 Ort: zwischen Köln und D'dorf Alter: 45 Geschlecht:
Verfasst Mo 31.01.2005 12:00 Titel
Was du meinst ist nicht das Urheberrecht, sondern das sogenannte "Recht am eigenen Bild". Und das solltest du tatsächlich schriftlich klären und nicht per Handschlag. Vor Gericht ist der nämlich unglaublich schwer zu belegen. Selbst wenn du dir danach nie wieder die Hände wäschst.
Dabei seit: 16.06.2003 Ort: bochum Alter: 43 Geschlecht:
Verfasst Mo 31.01.2005 12:02 Titel
Neox hat geschrieben:
wenn du fotografierst bist du doch eh der Urheber und ansonsten kann man das doch mit nem Handschlag regeln?
Zitat:
KunstUrhG § 22
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
"recht am eigenen bild" nennt man das.
solange man die fotos nicht veröffentlicht braucht man auch keine einwilligung.
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