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Mischpult
Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 05.10.2005 13:34
Titel
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@frank: wenn ich das da oben genau lese ist die GbR aufgeloest worden
und eine GmbH irgendwie angeschafft worden - hier gab es also anscheinden keine Wandlung
Sondern Firma A ist aufgeloest worden
und der Arbeitgeber besitzt seit neustem ne GmbH und war so freundlich alle aus der GbR wieder einzustellen
das duerfte nen Unterschied sein zu dem was Du da schreibst.
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frank
Dabei seit: 17.08.2004
Ort: Bremen
Alter: -
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Verfasst Mi 05.10.2005 14:02
Titel
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Mischpult hat geschrieben: | @frank: wenn ich das da oben genau lese ist die GbR aufgeloest worden
und eine GmbH irgendwie angeschafft worden - hier gab es also anscheinden keine Wandlung
Sondern Firma A ist aufgeloest worden
und der Arbeitgeber besitzt seit neustem ne GmbH und war so freundlich alle aus der GbR wieder einzustellen
das duerfte nen Unterschied sein zu dem was Du da schreibst. |
Nein, das ist arbeitsrechtlich so nicht möglich.
Die einzige Ausnahme ist wirklich nur der vorherige Aufhebungsvertrag
mit der GbR und Verzicht auf alle deine Rechte und dir zustehenden Ansprüchen.
Wenn du da natürlich mit deiner Kündigung einverstanden bist, dann hast du
schon schlechtere Karten...
Auch mit solchen Tricks von wegen "...unterschreiben Sie mal links die
Aufhebung ihres Arbeitsverhältnisses mit der GbR und danach rechts den
neuen Arbeitsvertrag mit der neugegründeten GmbH" kommen diese Firmen
arbeitsrechtlich nicht durch. So ein klein wenig Sozialstaat haben wir ja noch.
Da es hier auch nicht so ganz klar ist wie die Chose denn nun wirklich ablief,
war mein Vorschlag ja auch vorab ein Gespräch mit einem Anwalt für Arbeitsrecht.
PS.: Ich kenn das Thema mit der Umwandlung von Einzelfirma in GmbH aus
eigener Erfahrung. Speziell auch das Personalthema dabei.
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yvee
Threadersteller
Dabei seit: 04.05.2005
Ort: Stuttgart
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mi 05.10.2005 15:25
Titel
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@ alle und frank!..unterschrieben habe ich nix..keine kündigung..nix. mein chef meinte mal so..ja wir simd damm bald ne gmbh..!..
wurde dann gekündigt..(habe aber keine unterlagen..) und "neu" eingestellt..habe aber noch keinen arbeitvertrag. das seit juli! sage das jeden tag..habe mir schon überlegt nimmer zu kommen aber dann hab ich schlechte karten da wir ein 2 mann betrieb sind.
er hat die vorrats gmbh des steuerberaters aufgekauft. das gilt rechtlich als neugründung soviel weiß ich schon.
bei nem steuerberater war ich schon - allerdings glaube ich daß er mir was falsches erzählt hat..kann nicht sein daß mein chef das so einfach bringen kann!
danke für eure hilfe..vielen dank!*
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Mi 05.10.2005 15:35
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Eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag bedarf immer der Schriftform. Wenn die nicht existiert, hast du von beiden Gesellschaften einen gültigen Arbeistvertrag mit den entsprechenden Rechten, z.B. Gehalt. Sei doch so gut und mach deinen Chef auf das Versäumnis aufmerksam. Dann wird sich auch die Sache mit dem Urlaub ganz schnell klären.
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yvee
Threadersteller
Dabei seit: 04.05.2005
Ort: Stuttgart
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mi 05.10.2005 15:38
Titel
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sicher habe ich mit ihm geprochen..er sagt das stimmt alles so. drum bin ich ja zum steuerberater gegangen der meiner meinung aber nicht kompetent war. werde zu einem anderen gehen!
hier noch was zur vorratsgesellschaft:
Vorratsgesellschaften vor dem Aus
Bundesgerichtshof erweitert Haftung der Erwerber einer GmbH
Für ganz eilige Firmengründer war es bisher üblich, statt der Gründung einer Kapitalgesellschaft eine bereits bestehende sogenannte Vorratsgesellschaft zu erwerben. Dabei handelt es sich um eine GmbH oder eine AG, die bereits im Handelsregister eingetragen ist, jedoch seit ihrer Gründung keinen aktiven Geschäftsbetrieb aufgenommen hat. Hauptgrund für diese Verfahrensweise:
Die persönliche Haftung der Gründungsgesellschafter und des Geschäftsführers zwischen der Gründung der Gesellschaft beim Notar und ihrer Eintragung in das Handelsregister soll vermieden werden. Dieser Verfahrensweise hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun einen Riegel vorgeschoben. Durch Beschluß vom 9. Dezember 2002 (Aktenzeichen II ZB 12/02) stellte das Gericht den Erwerb einer Vorratsgesellschaft zur erstmaligen Aufnahme eines Geschäftsbetriebes der Neugründung einer Gesellschaft gleich.
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Mi 05.10.2005 15:40
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Vorratsgesellschaft hin oder her: Du hast einen Arbeitsvertrag mit der GbR und der muss gekündigt werden.
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