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Thema: Darf man statt "GmbH" auch "gmbh" schreiben? vom 06.02.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Darf man statt "GmbH" auch "gmbh" schreiben?
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Tofutante
Threadersteller

Dabei seit: 20.04.2006
Ort: Ruhrpott
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 06.02.2009 20:01
Titel

Darf man statt "GmbH" auch "gmbh" schrei

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Hey,
ein Kunde hat ein Logo, in dem grundsätzlich alles klein geschrieben ist, also die komplette lange Firmenbezeichnung. Beim Redesign habe ich nun auch das "gmbh" klein geschrieben.
Könnte es deswegen irgendwelche rechtlichen Probleme geben? Nee, ne? * Keine Ahnung... *
Viele Grüße
die Tante
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 06.02.2009 20:19
Titel

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das denke ich nicht.
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coon

Dabei seit: 09.04.2005
Ort: Hamburg
Alter: 18
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 06.02.2009 20:45
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inkorrekte rechtschreibung (was es ja eigentlich nur ist)
wird noch nicht strafrechtlich verfolgt. also: grünes licht.
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stsy2k

Dabei seit: 30.01.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 06.02.2009 20:48
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Naja, manche Finanzämter machen ordentlich Stress, wenn in einer Firmenbezeichnung ein Punkt fehlt oder ein Leerzeichen "falsch" (nicht der eingetragenen Firmenbezeichnung entsprechend) gesetzt ist.
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l'Audiophile

Dabei seit: 16.09.2004
Ort: Berlin
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 06.02.2009 20:50
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stsy2k hat geschrieben:
Naja, manche Finanzämter machen ordentlich Stress, wenn in einer Firmenbezeichnung ein Punkt fehlt oder ein Leerzeichen "falsch" (nicht der eingetragenen Firmenbezeichnung entsprechend) gesetzt ist.


Ich denke mal, es geht um das Logo und nicht um die Schreibweise bei der Anmeldung beim Finanzamt. *zwinker*
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stsy2k

Dabei seit: 30.01.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 06.02.2009 20:53
Titel

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pejot hat geschrieben:
stsy2k hat geschrieben:
Naja, manche Finanzämter machen ordentlich Stress, wenn in einer Firmenbezeichnung ein Punkt fehlt oder ein Leerzeichen "falsch" (nicht der eingetragenen Firmenbezeichnung entsprechend) gesetzt ist.


Ich denke mal, es geht um das Logo und nicht um die Schreibweise bei der Anmeldung beim Finanzamt. *zwinker*

Das weiß man nicht. Im Logo muss "GmbH" ja gar nicht auftauchen. Also bin ich davon ausgegangen, dass es (auch) um die Angaben auf den Geschäftspapieren geht.
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l'Audiophile

Dabei seit: 16.09.2004
Ort: Berlin
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 06.02.2009 20:55
Titel

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stsy2k hat geschrieben:
pejot hat geschrieben:
stsy2k hat geschrieben:
Naja, manche Finanzämter machen ordentlich Stress, wenn in einer Firmenbezeichnung ein Punkt fehlt oder ein Leerzeichen "falsch" (nicht der eingetragenen Firmenbezeichnung entsprechend) gesetzt ist.


Ich denke mal, es geht um das Logo und nicht um die Schreibweise bei der Anmeldung beim Finanzamt. *zwinker*

Das weiß man nicht. Im Logo muss "GmbH" ja gar nicht auftauchen.


Doch, ich weiß es. *zwinker*

Tofutante hat geschrieben:

ein Kunde hat ein Logo, in dem grundsätzlich alles klein geschrieben ist, also die komplette lange Firmenbezeichnung.
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stsy2k

Dabei seit: 30.01.2003
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Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 06.02.2009 20:57
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pejot hat geschrieben:
Doch, ich weiß es. *zwinker*

Tofutante hat geschrieben:

ein Kunde hat ein Logo, in dem grundsätzlich alles klein geschrieben ist, also die komplette lange Firmenbezeichnung.

Verdammt. * Wo bin ich? *
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