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Tofutante
Threadersteller
Dabei seit: 20.04.2006
Ort: Ruhrpott
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 06.02.2009 20:01
Titel Darf man statt "GmbH" auch "gmbh" schrei |
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Hey,
ein Kunde hat ein Logo, in dem grundsätzlich alles klein geschrieben ist, also die komplette lange Firmenbezeichnung. Beim Redesign habe ich nun auch das "gmbh" klein geschrieben.
Könnte es deswegen irgendwelche rechtlichen Probleme geben? Nee, ne?
Viele Grüße
die Tante
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 06.02.2009 20:19
Titel
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das denke ich nicht.
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coon
Dabei seit: 09.04.2005
Ort: Hamburg
Alter: 18
Geschlecht:
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Verfasst Fr 06.02.2009 20:45
Titel
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inkorrekte rechtschreibung (was es ja eigentlich nur ist)
wird noch nicht strafrechtlich verfolgt. also: grünes licht.
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stsy2k
Dabei seit: 30.01.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 06.02.2009 20:48
Titel
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Naja, manche Finanzämter machen ordentlich Stress, wenn in einer Firmenbezeichnung ein Punkt fehlt oder ein Leerzeichen "falsch" (nicht der eingetragenen Firmenbezeichnung entsprechend) gesetzt ist.
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l'Audiophile
Dabei seit: 16.09.2004
Ort: Berlin
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Fr 06.02.2009 20:50
Titel
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stsy2k hat geschrieben: | Naja, manche Finanzämter machen ordentlich Stress, wenn in einer Firmenbezeichnung ein Punkt fehlt oder ein Leerzeichen "falsch" (nicht der eingetragenen Firmenbezeichnung entsprechend) gesetzt ist. |
Ich denke mal, es geht um das Logo und nicht um die Schreibweise bei der Anmeldung beim Finanzamt.
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stsy2k
Dabei seit: 30.01.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 06.02.2009 20:53
Titel
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pejot hat geschrieben: | stsy2k hat geschrieben: | Naja, manche Finanzämter machen ordentlich Stress, wenn in einer Firmenbezeichnung ein Punkt fehlt oder ein Leerzeichen "falsch" (nicht der eingetragenen Firmenbezeichnung entsprechend) gesetzt ist. |
Ich denke mal, es geht um das Logo und nicht um die Schreibweise bei der Anmeldung beim Finanzamt. |
Das weiß man nicht. Im Logo muss "GmbH" ja gar nicht auftauchen. Also bin ich davon ausgegangen, dass es (auch) um die Angaben auf den Geschäftspapieren geht.
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l'Audiophile
Dabei seit: 16.09.2004
Ort: Berlin
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Fr 06.02.2009 20:55
Titel
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stsy2k hat geschrieben: | pejot hat geschrieben: | stsy2k hat geschrieben: | Naja, manche Finanzämter machen ordentlich Stress, wenn in einer Firmenbezeichnung ein Punkt fehlt oder ein Leerzeichen "falsch" (nicht der eingetragenen Firmenbezeichnung entsprechend) gesetzt ist. |
Ich denke mal, es geht um das Logo und nicht um die Schreibweise bei der Anmeldung beim Finanzamt. |
Das weiß man nicht. Im Logo muss "GmbH" ja gar nicht auftauchen. |
Doch, ich weiß es.
Tofutante hat geschrieben: |
ein Kunde hat ein Logo, in dem grundsätzlich alles klein geschrieben ist, also die komplette lange Firmenbezeichnung. |
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stsy2k
Dabei seit: 30.01.2003
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 06.02.2009 20:57
Titel
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pejot hat geschrieben: | Doch, ich weiß es.
Tofutante hat geschrieben: |
ein Kunde hat ein Logo, in dem grundsätzlich alles klein geschrieben ist, also die komplette lange Firmenbezeichnung. |
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Verdammt.
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