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Thema: Urlaub einfach weg durch neugründung GmbH!! vom 05.10.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Urlaub einfach weg durch neugründung GmbH!!
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yvee
Threadersteller

Dabei seit: 04.05.2005
Ort: Stuttgart
Alter: 44
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 05.10.2005 10:41
Titel

Urlaub einfach weg durch neugründung GmbH!!

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hallo, ich habe eine dringende frage..vielleicht kann mir die jemand beantworten.

das unternehmen..werbeagentur..in dem ich arbeite is seit juli ne gmbh. sprich: vorher personengesellschaft - diese aufgelöst - voratsgesellschaft aufgekauft (steht gleich mit neugründung)..tada gmbh.

ich habe dort vor 2 jahren mit meiner lehre begonnen, bin seit juni ausgelernt.

da neugründung der gmbh is mein ganzer urlaub vom jahr 2005 weg!! ich wurde quasi gekündigt und neu eingestellt. dh ich habe pro montat 2,5 tage urlaub.. dh ich hätte noch 15 tage.da ich aber im aug im urlaub war..10 tage beträgt mein resturlaub 5 tage! ich wusste nicht daß mein chef eine gmbh neu gründet. hätte den urlaub sonst anders geplant. is ne mega sauerei weil 19 urlaubstage futsch sind..einfach so. rein rechtlic scheint das richtig zu sein.

weiß jemand genaueres? gibt es keine extraregelung für mitarbeiter die schon länger da sind?

danke für eure hilfe!
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Waschbequen
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 05.10.2005 10:46
Titel

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Du bist nicht länger da ... wie willste denn länger in ner Firma sein, die es erst seit kurzem gibt? Ist ne Sauerei von deinem Chef her, und zeugt nicht unbedingt von Führungsqualität und dem Willen die Mitarbeiter zu motivieren, aber rein rechtlich hört sich das für mich sauber an.
 
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DooH

Dabei seit: 06.08.2003
Ort: Köln
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 05.10.2005 10:49
Titel

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keine Chance das mit deinem Chef so zu klären?
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mi 05.10.2005 10:51
Titel

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hmm,
zunächst mal muss der alte Vertrag gekündigt und ein
neuer auf die GmbH ausgestellt werden. Somit steht
dir der Resturlaub der Anstellung beim alten Unternehmen
mit der Vertragsauflösung noch zu, egal ob in Form einer
Vergütung, Urlaub oder Abfindung (+direkter Auflösungs-
vertrag)


Zuletzt bearbeitet von cyanamide am Mi 05.10.2005 10:52, insgesamt 1-mal bearbeitet
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xaos

Dabei seit: 06.10.2004
Ort: Kargath
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mi 05.10.2005 10:53
Titel

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Also einfach weg ist der Urlaub meiner Meinung nach nicht.
Da die Firma dich gekündigt hat muss der Resturlaub abgegolten werden.

---
Zitat von http://www.info-arbeitsrecht.de/Urlaub/urlaub.html:
Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten. Immer wieder wird von Arbeitgebern bei einer Freistellung von Arbeitnehmern nach einer Kündigung der Fehler begangen, dass die Freistellung nicht ausdrücklich unter Abgeltung restlicher Urlaubsansprüche des Arbeitnehmers erfolgt. Die Freistellung von der Arbeit bedeutet nicht automatisch die Gewährung von Urlaub! Daraus resultiert dann, dass der Arbeitnehmer trotz Freistellung während der Kündigungsfrist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und bestehendem Resturlaubsanspruch noch einen Abgeltungsanspruch gegen den bisherigen Arbeitgeber hat.
---
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 05.10.2005 10:56
Titel

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Richtig. Wenn dein Vertrag zum 30.06. gekündigt wird, wird der Resturlaub berechnet. Also 6 x 2,5 Tage - 10 Tage genommen macht 5 Tage Resturlaub. Und die muss er dir vergüten. Wenn er das nicht will, kannste ihm vorschlagen, die mit in die neue GmbH zu nehmen. Aber futsch ist da mal gar nix. Und wie du auf 19 Tage kommst, die da fott sein sollen, weiß ich nicht.
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frank

Dabei seit: 17.08.2004
Ort: Bremen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 05.10.2005 13:08
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Die einseitige Kündigung von Angestellten in einer Einzelfirma (GbR)
bei der Wandlung in eine GmbH ist nicht möglich (nur mit richtigen Tricks,
was aber bei solch kleinen Firmen aus Kostengründen wiederum kaum
zum tragen kommt).
Die GmbH übernimmt bei einer Übernahme/Wandlung alle Rechte und Pflichten
der Einzelfirma - speziell im Arbeits- und Sozialrecht. Damit also auch alle
bisherigen Verbindlichkeiten von eventuell noch offenen Gehaltszahlungen
über Urlaubsanspruch, Urlaubs- und Weihnachtsgeldzahlungen usw.

Es sei denn, es wurde von Seiten der Einzelfirma vorher mit den einzelnen
Mitarbeitern ein Aufhebungsvertrag mit Verzicht auf diese fälligen Leistungen
abgeschlossen
und ein neuer Arbeitsvertrag mit der neuen GmbH unterschrieben.

Wenn man sich mit dem alten Chef = neuen Geschäftsführer darüber mal ganz
ernsthaft unterhalten möchte, ist vorher ein Gespräch mit einem Rechtsanwalt mit
Fachbereich Arbeits- und Sozialrecht zu empfehlen.
Wenn es im Betrieb mehrere Kollegen sind sollte doch jeder 10 Euro für diese
Anwaltskosten beisteuern. Mehr Rendite ist meistens kaum zu erziehlen.
Kostenlose Auskünfte von Anwälten gibt es auch bei den Gerichten oder bei
der Gewerkschaft.
http://www.grosse-wilde-bonn.de/rechtstipp/betriebsuebergang_und_informationspflichten.htm
Hmm...?!
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Waschbequen
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 05.10.2005 13:24
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

frank hat geschrieben:
Die einseitige Kündigung von Angestellten in einer Einzelfirma (GbR)
bei der Wandlung in eine GmbH ist nicht möglich (nur mit richtigen Tricks,
was aber bei solch kleinen Firmen aus Kostengründen wiederum kaum
zum tragen kommt).
Die GmbH übernimmt bei einer Übernahme/Wandlung alle Rechte und Pflichten
der Einzelfirma - speziell im Arbeits- und Sozialrecht. Damit also auch alle
bisherigen Verbindlichkeiten von eventuell noch offenen Gehaltszahlungen
über Urlaubsanspruch, Urlaubs- und Weihnachtsgeldzahlungen usw.

Es sei denn, es wurde von Seiten der Einzelfirma vorher mit den einzelnen
Mitarbeitern ein Aufhebungsvertrag mit Verzicht auf diese fälligen Leistungen
abgeschlossen
und ein neuer Arbeitsvertrag mit der neuen GmbH unterschrieben.

Wenn man sich mit dem alten Chef = neuen Geschäftsführer darüber mal ganz
ernsthaft unterhalten möchte, ist vorher ein Gespräch mit einem Rechtsanwalt mit
Fachbereich Arbeits- und Sozialrecht zu empfehlen.
Wenn es im Betrieb mehrere Kollegen sind sollte doch jeder 10 Euro für diese
Anwaltskosten beisteuern. Mehr Rendite ist meistens kaum zu erziehlen.
Kostenlose Auskünfte von Anwälten gibt es auch bei den Gerichten oder bei
der Gewerkschaft.
http://www.grosse-wilde-bonn.de/rechtstipp/betriebsuebergang_und_informationspflichten.htm
Hmm...?!


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