dhm2002
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Verfasst Mi 16.03.2011 13:15
Titel
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So einen Fall hatte ich leider auch mal. Grundsätzlich brauchst Du keine offenen Daten herausgeben und schon gar nicht, damit andere damit rumwerkeln.
Ich würde da einen Preis ausmachen, der einer neuen Anfertigung entspricht, einschließlich einer Nutzung X für den kommenden Zeitraum von X.
Die Frage ist, ob Deine Designs eine Schöpfungshöhe haben und somit dem Urheberrecht unterliegen (Dazu gehören neben Grafikdesign auch eigene Scripte, die für das Internet genutzt werden). Diese dürfen nicht von anderen nachgestellt werden, das könntest Du ggf. mit einem Fachanwalt unterbinden.
Urheberrechte verjähren in diesem Fall nicht und kopieren Deiner Arbeiten kann ihm viel Ärger und Geld kosten. Darauf würde ich mein Angebot für eine weitere Verwendung aufbauen und so ein Angebot unterbreiten, der für beide Seiten ein Kompromiss sein kann.
Für die Zukunft - keine Dienstleistungen für Freunde oder wenn doch, einen Vetrag mit einer Regelung für das einseitige Aussteigen und der damit verbundenen Vorteilsname und mögliche Nutzungsnachvorderungen regeln.
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