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Thema: Urheberrecht = Copyright? vom 13.12.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Urheberrecht = Copyright?
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Quietschy
Threadersteller

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Verfasst Do 13.12.2007 09:51
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Urheberrecht = Copyright?

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Hi Leute!

Vielleicht kann mir einer von euch helfen. Ich habe für eine Freundin und ihren Croque-Laden Logo und Flyer gestaltet. Ich kenne mich mit dem Recht nicht so gut aus, das hatten wir in der Berufsschule leider nicht. Kann ich da einfach ein copyright mit dem Jahr und meinem Namen druntersetzen? Oder muss man das irgendwo anmelden?
Ist Copyright das selbe wie das Urheberrecht? Oder schreib ich einfach gestaltet von... ohne ein c davor zu setzen?
Hab ich die Rechte an der GEstaltung oder meine Freundin, weil sie den Auftrag gegeben hat?

Ein Fragenwald...

LG Quietschy
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SL-Design

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Verfasst Do 13.12.2007 10:00
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Es gibt in Deutschland kein Copyright. Es gibt Nutzungsrechte. Das Urheberrecht bleibt immer beim Erschaffer des Werkes. Er kann an seinen Kunden Nutzungsrechte verkaufen. Eben eingeschränkt oder nicht eingeschränkt.
Bemüh mal die Suchfunktion. Darüber wurde hier schon reichlich geschrieben.
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Benutzer 62312
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Verfasst Do 13.12.2007 10:04
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wenn du grundsätzlich nichts schriftliches mit deiner freundin vereinbart hast ist eine nachweis immer recht kompliziert.

generell gibt es in deutschland nur das urherberrecht. das kannst du nicht übertragen und bleibt immer bei dir. jedes werk - das muss einen bestimmten anspruch haben, um als werk zu gelten - ist autom. rechtlich deins. es kann nur mit deiner zustimmung verwendet werden.
deine freundin hat ein nutzungsrecht, das ihr erlaubt mit dem logo und flyer zu machen, was sie will. es sei denn, du hast mit ihr schriftlich einen rahmen festgelegt wie sie zb. das logo nutzen darf und/oder den flyer verändern oder das layout für was anderes zu nutzen.

wenn du mit auf dem flyer stehen möchtest, dann reicht einfach der hinweis: Grafikdesign - Vorname Nachname, 2007
 
drosteman79
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Verfasst Do 13.12.2007 11:04
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Nefliete hat geschrieben:
wenn du grundsätzlich nichts schriftliches mit deiner freundin vereinbart hast ist eine nachweis immer recht kompliziert.

generell gibt es in deutschland nur das urherberrecht. das kannst du nicht übertragen und bleibt immer bei dir. jedes werk - das muss einen bestimmten anspruch haben, um als werk zu gelten - ist autom. rechtlich deins. es kann nur mit deiner zustimmung verwendet werden.
deine freundin hat ein nutzungsrecht, das ihr erlaubt mit dem logo und flyer zu machen, was sie will. es sei denn, du hast mit ihr schriftlich einen rahmen festgelegt wie sie zb. das logo nutzen darf und/oder den flyer verändern oder das layout für was anderes zu nutzen.

wenn du mit auf dem flyer stehen möchtest, dann reicht einfach der hinweis: Grafikdesign - Vorname Nachname, 2007


Das ist absolut falsch.

Sofern die Nutzungsrechte vertraglich nicht geregelt sind, gelten die dem Vertragszweck dienenden als vereinbart. Sonst nichts.
Das bedeutet z.B. der Lageplan der für den Flyer entworfen wurde, darf NICHT woanders verwendet werden. Es sei denn es ist vertraglich geregelt.

Gerade im Rechtforum sollte man nicht so ein Halbwissen verbreiten.

Der Copyright Vermerk ist zwar in D rechtlich bedeutungslos, kann aber als unverbindlicher Hinweis dienen, dass es sich um ein urheberrechtlich geschütztes Werk handelt. Wenn das dann jemand unerlaubt nutzt, kann er/sie/es sich nicht damit rausreden nichts davon gewusst zu haben.

©2007 by drosteman - Alle Rechte vorbehalten


Zuletzt bearbeitet von drosteman79 am Do 13.12.2007 11:20, insgesamt 4-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
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Verfasst Do 13.12.2007 11:24
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dann beweis das mal, wenn man keine schriftform hat, davon bin ich einmal ausgegangen. dafür müsste auch ersteinmal überhaupt was schriftliches vorliegen. wie willst du sonst eine basis schaffen?
vielleicht unglücklich oder nicht vollständig erklärt mit dem was ich geschrieben habe, absolut ok.

aber schlag bitte einen anderen ton an. du kannst mich jederzeit verbessern und auf einen fehler hinweisen. aber bitte etwas freundlicher.
 
Quietschy
Threadersteller

Dabei seit: 08.11.2005
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Verfasst Do 13.12.2007 11:26
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Danke für die schnellen Antworten. Ihr habt mir sehr geholfen, ich hab schon im Internet gesucht und bin irgendwie nicht ganz durchgestiegen.

Also kann ich einfach das © vorschreiben, obwohl es das in Deutschland nicht gibt. Und ich kann damit keine Probleme bekommen, richtig?

Muss ich ein Vertrag mit ihr abschließen, damit ich beweisen kann, dass das meins ist?


Zuletzt bearbeitet von Quietschy am Do 13.12.2007 11:29, insgesamt 1-mal bearbeitet
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drosteman79
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Verfasst Do 13.12.2007 11:30
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Nefliete hat geschrieben:
dann beweis das mal, wenn man keine schriftform hat, davon bin ich einmal ausgegangen. dafür müsste auch ersteinmal überhaupt was schriftliches vorliegen. wie willst du sonst eine basis schaffen?
vielleicht unglücklich oder nicht vollständig erklärt mit dem was ich geschrieben habe, absolut ok.

aber schlag bitte einen anderen ton an. du kannst mich jederzeit verbessern und auf einen fehler hinweisen. aber bitte etwas freundlicher.


Ich weiß jetzt nicht an welcher Stelle mein Ton unfreundlich war, sorry.

Aber du stellst hier eine Behauptung in den Raum die schlicht falsch ist.

Wenn X für Y einen Flyer entwirft, und hierzu keine weiteren vertraglichen Vereinbarungen bezüglich der Nutzungsrechte bestehen, gelten jene die dem Vertragszweck dienen. Das ist EINZIG die Nutzung in Form des Flyers.

Sofern auch über die Erstellung des Flyers kein schriftlicher Vertrag vorhanden ist, ist davon auszugehen, dass ein mündlicher Vertrag bestand. Und da steht dann Aussage gegen Aussage.

Es ist aber eben nicht so, dass man sofern keine separate Vereinbarung bzgl. der Nutzungsrechte getroffen hat, mit den Arbeiten machen kann "was man will", wie du so schön geschrieben hast.

Solche Falschinformationen können gerade in einem Rechtforum fatale Folgen haben.

Quietschy hat geschrieben:
Danke für die schnellen Antworten. Ihr habt mir sehr geholfen, ich hab schon im Internet gesucht und bin irgendwie nicht ganz durchgestiegen.

Also kann ich einfach das © vorschreiben, obwohl es das in Deutschland nicht gibt. Und ich kann damit keine Probleme bekommen, richtig?

Muss ich ein Vertrag mit ihr abschließen, damit ich beweisen kann, dass das meins ist?


Tu dir selbst einen Gefallen und mach nichts ohne Vertrag. Lies dir mal hier das Rechtsforum ne Stunde durch. 90% aller Fragen kommen auf, weil keine Verträge existieren.

Ich verstehe diese Einstellung nicht.


Zuletzt bearbeitet von drosteman79 am Do 13.12.2007 11:33, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
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Verfasst Do 13.12.2007 11:39
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*Whaazzzz uppp?* ja, du hast recht. "was sie will" ist falsch.

@ quietschy: du solltest immer einen vertrag aufsetzten oder etwas schriftliches was genau auflistet was du für eine arbeit erbracht hast und was weiter damit geschehen darf. wie zb. die weitere verwendung für andere anwendungen oder wie droste es genau beschrieben hat eben was nicht gemacht werden darf. auch unter freunden!

dann ist ein nachweis auf dem objekt nicht erforderlich, es sei denn du nutzt das für deine eigene werbung.
 
 
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