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Thema: Sonderkündigungsrecht beim Hoster vom 05.12.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Sonderkündigungsrecht beim Hoster
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 05.12.2007 18:03
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"Idioten wie Ihnen" -- hm, klingt wie 'ne Ein-Mann-Klitsche, richtig? Schick mir doch mal den Namen per PN. Lächel
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Smooth-Graphics

Dabei seit: 22.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 05.12.2007 18:15
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Geil. geil. geil! Grins Klingt sowohl kompetent als auch freundlich *zwinker*
Würde mich auch interessieren (PN) *zwinker*
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drosteman79
Gesperrt
Threadersteller

Dabei seit: 28.11.2007
Ort: Börlien
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 05.12.2007 18:21
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*ha ha*

KRASS. Antwort auf meine letzte Mail:

Zitat:
Ihre Nachricht wurde nicht zugestellt. Sie sind gebannt.


*Thumbs up!*

Inhaber und Supportmensch haben den gleichen Nachnamen. Also was großes ist das ganz sicher nicht. Setz ich mich jetzt ins Auto und steck seinen Kopf in den elektrischen Anspitzer... muahaha
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 05.12.2007 18:25
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immer diese Reseller.

Mit Verfügbarkeit kannst du denen wahrscheinlich nicht kommen. Die wird in der Regel aufs Jahr gerechnet. Da müsstest du schon über 400 Stunden ausfall nachweisen können.
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drosteman79
Gesperrt
Threadersteller

Dabei seit: 28.11.2007
Ort: Börlien
Alter: -
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Verfasst Mi 05.12.2007 18:30
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Nimroy hat geschrieben:
immer diese Reseller.

Mit Verfügbarkeit kannst du denen wahrscheinlich nicht kommen. Die wird in der Regel aufs Jahr gerechnet. Da müsstest du schon über 400 Stunden ausfall nachweisen können.


Aber wie sieht es mit dem massiven E-Mail-Verlust aus? I


Zuletzt bearbeitet von drosteman79 am Mi 05.12.2007 18:30, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 05.12.2007 18:35
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Würde ein Gericht möglicherweise als leichte Fahrlässigkeit werten.

Zitat:

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet der Anbieter nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt ist.


Grobe Fahrlässigkeit ist im IT-Business immer schwer nachzuweisen. Da müsste der schon blanke Kabel einfach mal so über den Boden gelegt haben oder in Stolperhöhe.
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drosteman79
Gesperrt
Threadersteller

Dabei seit: 28.11.2007
Ort: Börlien
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 05.12.2007 18:39
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Nimroy hat geschrieben:
Würde ein Gericht möglicherweise als leichte Fahrlässigkeit werten.

Zitat:

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter im Fall der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet der Anbieter nur, soweit eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt ist.


Grobe Fahrlässigkeit ist im IT-Business immer schwer nachzuweisen. Da müsste der schon blanke Kabel einfach mal so über den Boden gelegt haben oder in Stolperhöhe.


Ich habe ja die Auskunft bekommen, O-Ton:

Zitat:

bei der Auslastung des Servers und Ihrem derzeitigen Tarif müssen Sie mit solchen Verzögerungen einfach rechnen.


Da es sich aber nicht nur um Verzögerungen, sondern eben auch um Totalausfälle (interessanterweise meist morgen gegen 8/9 und mittags 12/13 Uhr - Überlastung?) handelt, ist doch wohl aus der Aussage zu entnehmen, dass die Überlastung bekannt ist. Oder?

Und ich kann doch nicht Hosting anbieten, wenn ich weiß das ich die Kapazitäten nicht habe, oder? Da gehe ich doch das bewusste Risiko ein, dass es zu diesen Ausfällen kommt.
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 05.12.2007 18:42
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Recht haben != Recht bekommen

*zwinker*
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