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Eva at work
Threadersteller
Dabei seit: 12.04.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Mi 12.04.2006 19:49
Titel Referenzprojekte im Portfolio - rechtliche Lage |
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Hallo,
wollte demnächst mein Onlineportfolio mal wieder auf Vordermann bringen. Kann mir jemand sagen, wie es rechtlich aussieht, wenn ich Refenrenzprojekte aus meiner Festanstellung in einer Agentur poste. Muss ich da jeweils angeben, dass ich die Projekte waehrend der Festanstellung realisiert habe und dass die Kunden nicht meine, sondern die der Agentur sind?
Danke schonmal vorab fuer Eure Hilfe,
Eva
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derpfadfinder
Dabei seit: 19.04.2002
Ort: pfadfinderlager
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Mi 12.04.2006 19:49
Titel
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du musst sogar deinen ehemaligen bzw jetztigen Arbeitgeber um Erlaubnis Fragen
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Eva at work
Threadersteller
Dabei seit: 12.04.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Mi 12.04.2006 22:07
Titel
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Echt? Das heist der koennte mir das eventuell auch verbieten?
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rheingauer
Dabei seit: 09.05.2003
Ort: im Rheingau
Alter: 42
Geschlecht:
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Verfasst Mi 12.04.2006 22:13
Titel
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IMO ist das individualrechtlich geregelt. wenn in deinem Arbeitsvertrag bzw irgendwelchen ergänzenden vereinbarungen nichts steht, ist es vermutlich eher eine urheberrechtsfrage.
würde mich auch interessieren wie die nüchterne rechtslage ausschaut!
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c_writer
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Do 13.04.2006 10:16
Titel
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Eva at work hat geschrieben: | Echt? Das heist der koennte mir das eventuell auch verbieten? |
Ja. Schau' mal in Deinen Arbeitsvertrag. Da steht vermutlich drin, dass Du sämtliche übertragbaren Rechte (also alle, ausser dem Urheberrecht) an Deinen Arbeiten Deinem AG überträgst. Dafür bezahlt er Dich ja. Und entsprechend kann er Dir die Nutzung auch untersagen, denn er hat das Nutzungsrecht.
De facto ist es kein Problem, Arbeiten in der Mappe zu haben (wobei es auch da Ausnahmen gibt, zum Beispiel bei Kampagnen, die nie umgesetzt wurden und "geheim" bleiben sollen), aber Sachen online zu stellen ist sehr heikel und ich würde da auch nicht nach dem Motto 'Wo kein Kläger ..' verfahren, das kann ins Auge gehen. Im Zweifel deshalb, weil Kunden plötzlich ihre Sachen im Netz finden ...
c_writer
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Do 13.04.2006 10:22
Titel
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Bemüh auch mal bitte unsere Suche. Das gabs schon zu Hauf hier die Frage.
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Mischpult
Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Do 13.04.2006 10:25
Titel
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Eva at work hat geschrieben: | Echt? Das heist der koennte mir das eventuell auch verbieten? |
Ja
rheingauer hat geschrieben: | wenn in deinem Arbeitsvertrag bzw irgendwelchen ergänzenden vereinbarungen nichts steht, ist es vermutlich eher eine urheberrechtsfrage. |
Nicht nur Urheberrecht den das liegt eh bei ihm - viele Agenturen moechten einfach nicht bekannt geben, das sie Kunden XYZ haben oder Freelancer AB an dem Projekt fuer Kunde XYZ mitgearbeitet hat. Dafuer gibt es auch so einen Punkt im Arbeitsvertrag (irgendwas mit "Stillschweigen bewahren").
Das ist voellig normal und man sollte sich auch an die Wuensche des Arbeitgebers halten.
Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Do 13.04.2006 10:26, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Do 13.04.2006 10:28
Titel
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mit deinem gehalt hast du sozusagen die nutzungsrecht komplett an deinen arbeitgeber übertragen. und deswegen musst du diesen um erlaubnis fragen und er kann dir auch verbieten, die arbeiten zu veröffentlichen. wie schon gesagt wurde, wenn du das eine oder andere projekt in die bewerbungsmappe packst, wird wohl niemand was sagen, aber öffentlich ins internet stellen ohne zu fragen is ein absolutes "no-go".... wäre ja noch schöner, wenn jetzt jeder kaffeeholende praktikant in seinem privatportfolio behauptet, für adidas, bmw, und lufthansa tätig zu sein.
zumal kann das auch ziemlichen troubel mit den kunden geben. vor allem größere unternehmen sind da sehr eigen, was ihre partner angeht. da möchte man eben nicht auf irgend ner webseite von nem ex-azubi erscheinen.... irgendwo auch nachvollziehbar...
@mischpult - das urheberrecht liegt immer beim schöpfer eines werkes und kann auch nicht veräußert werden. nur ohne das nutzungsrecht ist das urheberrecht mal so ziemlich nutzlos
Zuletzt bearbeitet von aUDIOfREAK am Do 13.04.2006 10:35, insgesamt 1-mal bearbeitet
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