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Nachricht |
medi-v
Threadersteller
Dabei seit: 25.08.2020
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Mo 02.08.2021 20:05
Titel Referenzprojekte als Bewerbung (passwortgeschützte Website) |
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Hallo zusammen,
für meine Bewerbung würde ich gerne ein paar Projekte als Referenz verwenden, die in Zusammenarbeit mit meinem momentanen Arbeitgeber entstanden sind.
Das Ganze soll auf einer passwortgeschützten Website präsentiert werden. Selbstverständlich werde ich Kunde und meine Agentur dort auch nennen.
Ist das rein rechtlich erlaubt?
Meine Agentur kann ich schlecht nach den Nutzungsrechten fragen, da sie nicht wissen sollen, dass ich ein Portfolio erstelle.
(Für die gezeigten Projekte hat meine Agentur auch die Rechte diese als Referenz zu verwenden)
Zuletzt bearbeitet von medi-v am Mo 02.08.2021 20:11, insgesamt 1-mal bearbeitet
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flavio
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Sa 21.08.2021 19:06
Titel
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Wenn Du Urheber bist, ist es erlaubt. Es sei denn Du hast eine generelle Verschwiegenheitsvereinbarung unterschrieben.
Zuletzt bearbeitet von flavio am Sa 21.08.2021 19:07, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Mialet
Dabei seit: 11.02.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst So 22.08.2021 16:57
Titel Re: Referenzprojekte als Bewerbung (passwortgeschützte Websi |
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medi-v hat geschrieben: | (Für die gezeigten Projekte hat meine Agentur auch die Rechte diese als Referenz zu verwenden) |
Dann verlink doch einfach auf deren Referenzen …
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SL-Design
Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 66
Geschlecht:
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Verfasst Mo 23.08.2021 08:37
Titel
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flavio hat geschrieben: | Wenn Du Urheber bist, ist es erlaubt. |
Nein, die Urheberschaft nützt dir aber nichts, weil du in einem Angestelltenverhältnis die Nutzungsrechte automatisch an deinen Arbeitgeber abtritt. Selbst ohne Verschwiegenheitserklärung müsste er diesen fragen.
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flavio
Dabei seit: 14.04.2003
Ort: MUC
Alter: 45
Geschlecht:
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Verfasst Mo 23.08.2021 15:55
Titel
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SL-Design hat geschrieben: | flavio hat geschrieben: | Wenn Du Urheber bist, ist es erlaubt. |
Nein, die Urheberschaft nützt dir aber nichts, weil du in einem Angestelltenverhältnis die Nutzungsrechte automatisch an deinen Arbeitgeber abtritt. Selbst ohne Verschwiegenheitserklärung müsste er diesen fragen. |
Aber als Urheber hat man ein Nennungsrecht, dass man mit einem Bildzitat auch von Gebrauch machen kann. Oder sehe ich das falsch?
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Mialet
Dabei seit: 11.02.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 23.08.2021 17:50
Titel
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Man kann zwar die Nutzungsrechte abtreten, und das ist im angestellten Verhältnis als Kreativer auch die Regel, die Urheberschaft ist aber unbenommen.
Zuletzt bearbeitet von Mialet am Mo 23.08.2021 17:51, insgesamt 1-mal bearbeitet
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medi-v
Threadersteller
Dabei seit: 25.08.2020
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Mo 28.02.2022 18:38
Titel
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Im Arbeitsvertrag ist keine Klausel darüber enthalten. Lediglich über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Aber alle Projekte wurden ja schon veröffentlicht und von den Kunden genutzt.
Wenn ich also eine passwortgeschützte Website erstelle ist es dennoch mein Risiko oder?
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