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Thema: Referenzen im Internet präsentieren vom 15.02.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Referenzen im Internet präsentieren
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ulexffm
Threadersteller

Dabei seit: 15.02.2006
Ort: Frankfurt am Main
Alter: 46
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Verfasst Mi 15.02.2006 13:25
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Referenzen im Internet präsentieren

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Hallo,

bin gerade dabei, meine Internetseite zu gestalten und möchte darauf bereits für Kunden angefertigte Arbeiten (Briefbögen, Karten, Prospekte und Magazine) mittels eines Bildes präsentieren.
Benötige ich dazu das Einverständnis meiner Kunden? Oder kann ich auch ohne Anfrage die Sachen ins Netz stellen?
Wie macht Ihr das??
Bisher habe ich das in den Angeboten/Aufträgen nicht geregelt (wird sich nun aber ändern).

Gruß ulexffm
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 15.02.2006 13:37
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Das Thema hatten wir in der Vergangenheit schon öfter.

Aber kurzer rede langer Sinn: Was vergibst du dir, wenn du fragst? Wenn sie nein sagen, kannst du davon ausgehen, dass sie sauer wären, hätten sie es zufällig entdeckt. wenn sie ja sagen, hats nicht wehgetan und du kannst ne erneute Kontaktaufnahme mit verknüpfen.
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ulexffm
Threadersteller

Dabei seit: 15.02.2006
Ort: Frankfurt am Main
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 15.02.2006 14:34
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Hi,

jo, das ist richtig. Ich denke aber an einen bestimmten Kunden, mit dem ich mich in einem anderen Bereich etwas zerstritten habe, für den ich aber sehr (viele) Arbeiten gemacht habe. Dürfte der "Nein" sagen ohne wichtigen Grund? Schließlich bin ich doch Urheber der Sachen.

Gruß ulexffm
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Lazy-GoD
Moderator

Dabei seit: 26.11.2001
Ort: -
Alter: 54
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 15.02.2006 14:46
Titel

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ulexffm hat geschrieben:
Hi,

jo, das ist richtig. Ich denke aber an einen bestimmten Kunden, mit dem ich mich in einem anderen Bereich etwas zerstritten habe, für den ich aber sehr (viele) Arbeiten gemacht habe. Dürfte der "Nein" sagen ohne wichtigen Grund? Schließlich bin ich doch Urheber der Sachen.

Gruß ulexffm

Urheber räumt dir aber nicht das recht ein, das selbst zu veröffentlichen, wenn du das Nutzungsrecht abgegeben hast. Durch das Urheberrecht ist dir zum Beispiel jederzeit Zugang zu deinem Werk gewährt.
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