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Thema: [Recht] Logo auf Textilien vom 12.09.2005


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> [Recht] Logo auf Textilien
Autor Nachricht
sottosopra
Threadersteller

Dabei seit: 12.09.2005
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Verfasst Mo 12.09.2005 22:40
Titel

[Recht] Logo auf Textilien

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Hallo...
ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen...
Ich möchte mein Logo auf Textilien drucken und diese verkaufen...
Gilt hier auch das Urheberrecht ??? bzw. muß ich mein Logo als Bildmarke schützen um zu verhindern,daß irgendjemand mein Logo auf Klamotten drucken darf ?

Spätsommergrüße
sottosopra


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Di 13.09.2005 10:13, insgesamt 1-mal bearbeitet
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RickMKK

Dabei seit: 21.10.2005
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Verfasst Sa 22.10.2005 11:02
Titel

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Hallo sottosopra!

Wenn Du das Logo selbst entworfen/gestaltet hast, dann bist Du der Urheber und hast alle Rechte daran.

Zum Thema "Schutz des Logo als Bildmarke":
Zunächst kannst Du Dein Logo als Bildmarke schützen lassen. Das kostet ca. 200 - 300 Euro und erhöht sich beim Schutz für mehrere und verschiedene Wirtschaftszweige; Anfragen und weitere Infos gibts beim Deutschen Patentamt in München.

Das würde ich jedoch ganz praktisch sehen: Die Eintragung als geschützte Bildmarke verhindert erstmal nicht, daß irgendjemand genau Dein Logo auf seine Klamotten druckt.
Beispiel: Du könntest jetzt ohne Probleme das (geschützte) NIKE oder COCA-COLA-Logo besorgen und es Dir auf Dein T-shirt drucken lassen. Wahrscheinlich würde auch dann nix passieren, obwohl dies geschützte Wort/Bildmarken sind. Daß NIKE oder COCA-COLA Dich auf Schadenersatz verklagen, ist sehr sehr unwahrscheinlich.

Genauso unwahrscheinlich wird es sein, wenn Dein Logo von einer Einzelperson in einer entfernten Großstadt aufs T-shirt gedruckt wird und Du das gar nicht mitbekommst....

Und daß ein deutscher Klamotten-Hersteller Deine geschützte Bildmarke für den massenweisen Druck auf Klamotten verwenden wird, ist wohl auch eher unwahrscheinlich....

Denn der Bildmarke-Schutz würde Dir dann das Recht zur Klage auf Schadenersatz einräumen.

Gruß, Rick
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Nimroy
Community Manager

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Verfasst Sa 22.10.2005 12:35
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Was für eine Begründung! * Ich geb auf... *

Tenor deiner Antwort: Du darfst alles, dich nur nicht erwischen lassen. Und manche Firmen sind sehr pingelig, was die Verwendung ihres Logos angeht. Recht bleibt nunmal Recht.
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RickMKK

Dabei seit: 21.10.2005
Ort: Main-Kinzig-Kreis - Hanau
Alter: 54
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 22.10.2005 13:53
Titel

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Nimroy hat geschrieben:

Tenor deiner Antwort: Du darfst alles, dich nur nicht erwischen lassen. Und manche Firmen sind sehr pingelig, was die Verwendung ihres Logos angeht. Recht bleibt nunmal Recht.


Hallo Nimroy!

Damit keine Mißverständnisse aufkommen: Ich selbst bin auch kreativ tätig und Verfechter von Urheberrecht und der gerechten Gegenleistung für kreative/geistige Werke.

Ich wollte zunächst auf das Posting antworten, das leider schon seit über 1 Monat ohne Antwort ist. Denn es spricht ein absolut relevantes Themengebiet für Kreative an: Wie sichere ich mir mein Lohn + Brot + Kekse wenn ich kreativ tätig bin?

Tenor meiner Antwort ist:

1.) Das Urheberrecht besteht dem Grunde nach auch ohne die Eintragung einer Wort-/Bildmarke.

2.) Auch die Eintragung einer Wort-/Bildmarke verhindert nicht, daß das Urheberrecht verletzt wird.

3.) Die Geltendmachung des Urheberrechtes ist in der Praxis (leider...leider !!!) nicht einfach durchzusetzen.

Gruß, Rick
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MYCI

Dabei seit: 02.12.2005
Ort: Minden
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 02.12.2005 13:14
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Beweislage ???

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Hallo,

das leuchtet einem ja alles ein aber was ist mit der Beweislage? Wie kann ein Urheber beweisen, dass sein geistiges Werk auch tatsächlich von ihm stammt?

Währe das CocaCola Logo nicht so bekannt Weltweit könnt ich es nachbauen. Es währe dann zwar kein kreatives eigenwerk aber ich hätte die Daten in sämtlichen Grafik-Formaten auf meiner Festplatte.
Ein Paar Kumpel bestätigen mir das ich dieses Logo mal erstellt habe. Wer soll und kann mir beweisen das ich nicht der rechtmäßige Urheber bin?

Ich denke man sollte seine arbeit, wenn man das Geld für ein Patent nicht hat, zumindest von einem Notar beglaubigen lassen. Kostet nicht so viel!!!
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gtz

Dabei seit: 15.04.2002
Ort: -
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 02.12.2005 13:17
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kindergarten und pillepalle.

im zweifelsfall beschäftigt sich ein gericht damit und ein richter wird entscheiden, wer jetz möglicherweise wo zuerst den kram aufm papier hatte.
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Steve-da-god

Dabei seit: 18.12.2005
Ort: -
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Verfasst Mo 27.03.2006 11:59
Titel

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Ich beschäftige mich auch aktuell mit dem Thema. Im Grunde ist doch das Problem das man heute alles digital 1zu1 kopieren kann. Ich jedes Motiv nachbauen, dann habe ich es auch als AI-Datei oder .psd. Das heisst, was ich kann, können andere erst recht. Wenn ich jetzt ein Motiv (z.B. für ein Shirt) veröffentliche ist es zwar schön das ich es "erfunden" habe und die Original AI-Datei bei mir auf der Platte habe, aber sobald das einer nachbaut hat der genauso eine AI-Datei auf seiner Platte. Wie will jetzt ein Richter oder Anwalt feststellen wer das Motiv nun wirklich zuerst erfunden hat?
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 27.03.2006 12:07
Titel

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Tja, und genau aus diesem Grund gibt es das dpma und den Gebrauchsmuster-/Geschmacksmuster-Schutz. Wenn man sich für sein Logo diese Ausgaben sparen will, dann darf man sich halt nicht wundern.

Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Mo 27.03.2006 12:07, insgesamt 1-mal bearbeitet
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