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Thema: Preis festlegen - Illustration/ Nutzung vom 17.06.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Preis festlegen - Illustration/ Nutzung
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gilowyn
Threadersteller

Dabei seit: 16.01.2009
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 17.06.2011 12:59
Titel

Preis festlegen - Illustration/ Nutzung

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Vielleicht könnt Ihr mir ja vage Anhaltspunkte geben...

Ich habe das Maskottchen einer österreichischen Fast Food-Kette entworfen. Jetzt geht es um die Kosten der Nutzung und Eigentumsrechte. Angedacht ist, das Maskottchen Stück für Stück in unterschiedlichen Formen/ Posen etc abzubilden.

Ich räume ihm grundsätzlich die zeitlich unbeschränkten (werbenden) Nutzungsrechte an dem speziellen Motiv ein, egal ob Poster, Webseite oder Postkarte. Ausnahme - Merchandising. Ja, ich weiß, dass das unüblich ist - ist für mich aber okay. Weiterhin bleibt das Urheberrecht bei mir, er kann also keinen anderen Grafiker anheuern, der mein Maskottchen übernimmt und die weitere Entwicklung in anderen Posen übernimmt.

Allerdings muss ich mir jetzt überlegen. wie ich die mögliche Nutzung auf Merchandising-Artikeln veranschlage. Und - er will wissen, was die Übertragung der Eigentumsrechte kosten würde, falls dies zukünftig relevant werden sollte.

Beim Merchandising dachte ich bisher an einen Prozentsatz - a) Prozent des Verkaufswertes, b) Prozentsatz des Warenwertes, falls es Give-Aways sind.

Bei der Übertragung der Eigentumsrechte hänge ich komplett. Ich habe kein Problem damit, meine Figur komplett abzugeben - aber was für ein Preisschild hängt man dran? Und welcher Prozentsatz wäre beim Merchandising normal? Mein Rotstift ist auch nur bedingt eine Hilfe....

Danke im Voraus!
Gila
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dhm2002

Dabei seit: 27.10.2010
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Sa 18.06.2011 08:05
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Urheberechte können nie übertragen werden, lediglich das Nutzungsrecht. Somit gibt es wohl auch kein "Eigentumsrecht".

Meiner Meinung haben es Kunden nicht gern an einer dynamischen Umsatzbeteiligung. Wer will das prüfen und mit welchem Aufwand?
Ich würde hier eine freie Nutzung anbieten zum Preis Erstellung plus Nutzungsrechte international oder europaweit und unbegrenzt nach den Berechnungen für Designer VGA zum Beispiel der AGD. Und dies dann komplett. Das ist für beide Seiten am saubersten. Und da Du ja Urheberin bleibst eine Verunstaltung durch "dritte Designer" ausschließen. So bleibst Du wenigstens handwerklich im Boot.
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