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Thema: Nutzungsrechts-Frage an einem freien Video-Projekt vom 28.09.2015


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Nutzungsrechts-Frage an einem freien Video-Projekt
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SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 28.09.2015 14:01
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(1) könnte Stress machen, wenn man den Film irgendwie einsetzt, wo sein Modelabel schlecht wegkommt oder es in einem völlig unpassenden Zusammenhang steht.
Verwendet (3) das nur für ihr Modelportfolio und du es nur für die Showreel, hat (1) ja keinen Nachteil.
Wie weit rechtlich solide meine Einschätzung ist, kann ich dir aber auch nicht sagen.

Teil uns doch mal mit, was der Anwalt dann gesagt hat.
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Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 28.09.2015 14:08
Titel

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Schön, dass du unsere unmaßgeblichen Meinungen mit einer Rechtsauskunft eines Rechtsanwaltes gleichsetzt.
Schon an diesem Satz erkennst du den Unsinn, juristische Fragen in einem Forum wie dem unseren anzuschneiden ... * Keine Ahnung... *
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idsupreme
Threadersteller

Dabei seit: 17.02.2011
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 28.09.2015 16:14
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Wo setze ich das denn gleich?

Ich wiederhole: anfrage an einen anwalt ist bereits raus und ich warte auf antwort. Ungeachtet dessen interessiert mich, wie andere Leute, die in dieser Branche tätig sind, die Situation einschätzen. Und ich bin gespannt, wer am ende recht hat.

Frank Münschke: richtig lesen hilft manchmal.

Sl-design: ja, mache ich gerne. Bin selber gespannt, wie hier die rechtliche lage genau aussieht.


Zuletzt bearbeitet von idsupreme am Mo 28.09.2015 16:16, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Mo 28.09.2015 16:27
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Naja, hier kann nun mal keiner recht haben, da wir nicht einmal alle Fakten kennen. Über vertragliche Details ist ja nichts bekannt, daher ist eine Einschärtzung überflüssig und ebenso hinfällig.

Wenn ihr Produkte von dem Modelabel im Video nutzt, können die euch jeder Zeit eine Nutzung untersagen. Da spielst du als Urheber gar keine Rolle mehr. Wenn das Modell kein Einverständnis für eine Veröffentlichung gibt, seid ihr alle gekiffen. Wenn du dich quer stellst, darf das Modelabel das Video auch nicht veröffentlichen. Sie könnten es aber neu drehen lassen. Wenn ihr nichts Schrifliches niedergelegt habt (mit allen Pflichten und Rechten) siehts schelcht für alle aus... dann bekommt der Recht mit dem dicksten Geldbeutel. *bäh*

Da du aber bereits einen Anwalt kontaktiert hast, wäre es wiederum gut zu erfahren, wie man sich geeinigt hat.
 
idsupreme
Threadersteller

Dabei seit: 17.02.2011
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 28.09.2015 16:34
Titel

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Nefliete:

Wenn es etwas schriftliches geben würde, dann hätte ich das in meinem eingangspost erwähnt. Es gibt also nichts schriftliches. Ich habe also alle fakten, die es zu dem sachverhalt gibt, genannt.

Deine vermutung mit den klamotten hatte ich auch schon und bin sehr gespannt, ob sie rechtlich standhält. Ich glaube nicht, aber der anwalt wird es wissen.
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Mo 28.09.2015 17:46
Titel

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idsupreme hat geschrieben:
Wenn es etwas schriftliches geben würde, dann hätte ich das in meinem eingangspost erwähnt.

Macht der Gewohnheit. Details bekommt man hier idR gar nicht vorab oder erst nach mehrmaligen Nachfragen.
 
idsupreme
Threadersteller

Dabei seit: 17.02.2011
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 29.09.2015 11:49
Titel

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Antwort vom Anwalt:

(1) hat unter genannten Umständen keine Chance, eine Veröffentlichung des Materials von (2) oder (3) zu unterbinden, mit 1 Ausnahme:

Es wird in dem Videomaterial Fashion gezeigt, die noch nicht zu kaufen ist, also z.b. von einer neuen Kollektion, die noch nicht veröffentlicht wurde.

Darüberhinaus könnte er die Rückerstattung der Produktionskosten einfordern, wenn es so gewesen wäre, dass (3) das einzige Model gewesen ist, das gefilmt wurde. Dem ist aber glücklicherweise nicht so. Sie war das Hauptmodel, aber neben ihr sind noch 4 andere Models gefilmt worden. Die Herausgabe dieses Material von (2) an (1) würde die Forderung der Produktionskosten nichtig machen.
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 29.09.2015 15:06
Titel

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Mit "veröffentlichen" ist jetzt dein Portfolio gemeint, nicht wahr?

Auf jeden Fall spannende Aussage, vorallem das mit den anderen Modellen.
 
 
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