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idsupreme
Threadersteller
Dabei seit: 17.02.2011
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Verfasst Mo 28.09.2015 11:16
Titel Nutzungsrechts-Frage an einem freien Video-Projekt |
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Hallo zusammen,
Folgender Fall:
3 Parteien:
(1) Streetwear-Fashion-Startup
(2) Video-Producer/Filmemacher (Freiberufler, keine Produktionsfirma)
(3) Model
Alle 3 Parteien waren sich vorher aus vorigen Projekten bekannt. (1) fragt (2), ob (2) lust auf ein freies Video-Projekt hätte. Ein Fashionfilm für (1). Gage gibt es keine, dafür völlig freie kreative Hand und die Übernahme der Produktionskosten, sowie sämtlicher Auslagen, wie z.B. Reisekosten für Models. Ebenso natürlich die Verwerung des Materials für eigene Videos für das eigene Portfolio von (2). (2) sagt zu und fragt (3), ob sie lust hat, mitzumachen. Keine Gage, aber Reisekosten werden übernommen. Also TFP-Basis. (3) sagt zu und das Video wird geshootet. Kurz nach dem Shooting, während des Post-Produktions-Phase, zerstreiten sich (1) und (3) und (3) entzieht (1) daraufhin die Nutzungsrechte an ihren Aufnahmen für die kommerzielle Nutzung für das Fashionlabel. Nochmal: Es wurden von (1) keine Gagen gezahlt, weder an (2) noch an (3). Aber (1) hat das Equipment-Rent, Benzingale und Verpflegung übernommen. Gesamtbudget lag im mittleren 3-stelligen Bereich.
Fragen:
1.: Bei wem liegen die Urheber- und Nutzungsrechte?
2.: Ist (3) dazu berechtigt, Ihre Bildrechte für (1) für den kommerziellen Gebrauch zu entziehen?
3.: Wäre (1) dann im Gegenzug ebenfalls berechtigt, (3) die Bildrechte zu entziehen? Welche Möglichkeiten hat (1) in diesem Fall?
4.: In welcher rechtlichen Position befindet sich (2)? Darf (2), unabhängig von dem Streit von (1) und (3) für sein eigenes Portfolio einen Film aus dem Material veröffentlichen? Oder hat eine der beiden anderen Parteien die rechtliche Grundlage, das zu unterbieten?
Vielen Dank für eine Antwort!
MFG
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mo 28.09.2015 11:31
Titel
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Frag einen Anwalt.
Nur weil für irgendetwas Geld geflossen ist, berechtigt das ersteinmal zu gar nichts. Genauso ist es unerheblich welche Kosten entstanden sind, sofern sie nicht an die Nutzungsrechte geknüpft waren. Hier kommen die genauen Absprachen ins Spiel. Daher kann ich dir nur empfehlen, einen Fachberatung aufzusuchen. Hier bekommst du nur Meinungen und die sind unerheblich.
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SL-Design
Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht:
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Verfasst Mo 28.09.2015 11:54
Titel
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Der Anwalt macht hier Sinn, fragt sich nur, ob das auch lohnt.
Zu deinen Fragen: das Urheberrecht hat (2) aber noch lange nicht die Nutzungsrechte und ja, (3) hat das Recht, die kommerzielle Nutzung zu untersagen, da sie/er das recht am eigenen Bild hat.
Die Nutzungsrechtefür (1) müssten vertraglich geregelt werden.
Auch wenn die entstandenen Kosten rechtlich irrelevant sind, um welchen Betrag reden wir da?
Für mich klingt das nach Zickerei und das einfachste wäre, wenn (3) ihren Streit mit (1) beilegt.
Sollte das Videomaterial präsentabel sein hätte eigentlich jedes etwas von einer Nutzung.
(1) für sein Label, (2) für seine Showreel und (3) fürs Model-Portfolio.
Ich denke, die sollten alle einfach noch einmal miteinander reden.
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idsupreme
Threadersteller
Dabei seit: 17.02.2011
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 28.09.2015 12:03
Titel
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Danke SL-Design,
ja klar ist das Zickerei. und dein Vorschlag ist natürlich der beste, wenns denn so einfach wäre. Liegt leider nicht in meiner Hand. (1) hat aus meiner sicht hier ziemlichen Mist gebaut und sich sehr respektlos gegenüber (3) verhalten und von daher kann ich es (3) nicht übel nehmen, wenn sie dem ganzen hier einen Riegel vorschiebt...
Die entstandenen Kosten liegen bei 650,- € netto.
Was heisst denn "noch lange nicht die Nutzungsrechte"? Darf (2) aus dem Material nun für sich und sein persönliches Portfolio etwas anfertigen oder nicht?
LG
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Frank Münschke
Forums-Papa
Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht:
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Verfasst Mo 28.09.2015 12:08
Titel
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Auch in diesem Innenverhältnis gilt grundsätzlich das, was SL schon geschrieben hat:
(3) hat immer die Rechte an ihrem eigenen Bild.
Da kommt es dann auf eine unabhängig vom Verhältnis (1) zu (3) vorhandene (oder zu erzeugende) Absprache zwischen (2) und (3) an ...
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SL-Design
Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht:
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Verfasst Mo 28.09.2015 12:12
Titel
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Dann einige dich doch mit dem Model, ob du das Video in dein Portfolio aufnehmen darfst.
Ich nehme an, Du bist (2).
Ohne Vertrag hat (1) Schwierigkeiten, dir das zu verbieten.
Kommt jetzt auch wieder auf Dein Verhältnis zu (1) an.
Klingt so, als sitzt du zwischen zwei Stühlen.
Zuletzt bearbeitet von SL-Design am Mo 28.09.2015 12:13, insgesamt 1-mal bearbeitet
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idsupreme
Threadersteller
Dabei seit: 17.02.2011
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mo 28.09.2015 12:52
Titel
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Richtig, ich bin (2).
ich hab mit dem Model auch überhaupt kein Problem. Es geht eher um die Frage, ob (1) irgendwelche Möglichkeiten hat, rechtlich gegen (2) oder (3) vorzugehen, weil (1) ja Geld bezahlt hat. Da es aber nur Geld für die Produktion war und weder Gagen noch Lizenzgebühren inkludiert waren, hat (1) aus meiner Sicht weder mir noch dem Model gegenüber irgendeine rechtliche Handhabe. Das sahen aber einige, mit denen ich gesprochen habe, anders, weil (1) eben Geld bezahlt hat und dafür dann auch was bekommen muss. Daher wollt ich hier noch mal nachfragen, wie ihr das so einschätzt. Die Frage ging natürlich schon an einen Anwalt raus, aber man holt sich ja gerne immer mehrere Meinungen.
Danke Leude!
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Benutzer 62312
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mo 28.09.2015 12:59
Titel
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Du befindest dich ja schon deutlich im Meinungsmodus.
Und wie man vermuten darf, ist nichts schrifltlich fixiert und jeder hat eine andere Meinung dazu. Oder? Daher kann ich dir ein zweites mal raten, nicht auf Meinungen zu hören, sondern lieber einen Anwalt aufzusuchen. Es gibt noch zahlreiche Stolperfallen, die du vlt noch gar nicht berücksichtigt hast.
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