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Thema: Nutzungsrechte nachrtäglich fordern? vom 30.04.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Nutzungsrechte nachrtäglich fordern?
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jh312
Threadersteller

Dabei seit: 08.05.2007
Ort: Hagen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 30.04.2013 08:51
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Nutzungsrechte nachrtäglich fordern?

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Hallo zusammen!

Vorneweg, ich weiß dass es hier keine verbindliche Rechtsberatung gibt. Aber sicher hatte der ein oder andere von Euch schon einen ähnlich gelagerten Fall und kann mir seine Erfahrungen mitteilen.


Ich habe eine Frage zum Thema Medienrecht, insbesondere dem Nutzungsrecht.

Für einen Bekannten habe ich zur Firmeneröffnung ein Logo entworfen, Briefbögen, Visitenkarten, Werbung entworfen und auch gedruckt.
Die Frage der Nutzungsrechte an dem Logo wurden bis dato leider nie schriftlich festgehalten.
Es bestand so gesehen eine stillschweigendes Nutzungsrecht solange ich die Aufträge für die Drucksachen auch bekam.

Nun aber läuft das Geschäft und auf einmal soll ich raus sein.

Meine Frage nun: Habe ich das Recht, auch noch nach knapp einem Jahr ein Entlohung des Nutzungsrechtes zu verlangen?
Oder sogar die Verwendung des Logos zu untersagen falls man auf keinen Nenner findet?

Oder ist es durch das Versäumnis einer schriftlichen Vereinbarung dafür zu spät?

Zweite Frage: Wenn es nicht mehr möglich ist, muss ich die entsprechenden dateien an den Kunden herausgeben?

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.
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jense

Dabei seit: 04.11.2003
Ort: Dizzledope
Alter: 47
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 30.04.2013 09:18
Titel

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ich glaube, jeder kunde würde dir einen vogel zeigen, wenn du ihn so an dich knebeln wolltest.
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ChrisKam

Dabei seit: 01.07.2009
Ort: Hattingen
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 30.04.2013 09:23
Titel

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Wenn nichts (belegbar) vereinbart wurde, gehen deutsche Gerichte von einem einfachen Nutzungsrecht aus. Das heißt Du kannst Deinem Kunden nichts mehr "wegnehmen", er hat das einfache Nutzungsrecht bereits. Du könntest die Entwürfe für ihn aber auch anderweitig nutzen. Wenn er das nicht möchte, muss er ein exklusives Nutzungsrecht erwerben.

Nutzungsrechte sind bei Kunden, die damit nicht öfters zu tun haben, schwierig zu kommunizieren. Aus Sicht Deines Kunden würde ich mir ziemlich verarscht vorkommen, wenn mir plötzlich eine Rechnung über etwas präsentiert würde, dass ich bereits gekauft habe.
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Benutzer 37983
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Di 30.04.2013 09:34
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Und erneut der §31 UrhG, Absatz 5

(5) Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt. Entsprechendes gilt für die Frage, ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ob es sich um ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht handelt, wie weit Nutzungsrecht und Verbotsrecht reichen und welchen Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegt.

Bei einem Logo kann davon ausgegangen werden, dass der Kunde es auch überall, zeitlich unbegrenzt nutzen kann. Allerdings ist bei einem Logo sowieso fraglich, ob die nötige Schöpfungshöhe erreicht wird, um von Urheberrecht zu sprechen.

ich würde mich jetzt nicht wie im Kindergarten anstellen, deine Forderungen sind überzogen und würden nur einen wahnsinnig schlechten Eindruck machen. Und solche Eindrücke sprechen sich schnell herum. Sei nicht beleidigt, investiere die Energie in neue Aufträge.
 
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Moderator

Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 30.04.2013 09:44
Titel

Re: Nutzungsrechte nachrtäglich fordern?

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jh312 hat geschrieben:
...
Die Frage der Nutzungsrechte an dem Logo wurden bis dato leider nie schriftlich festgehalten.
...


Wenn da nichts vereinbart wurde, hast du vermutlich keinerlei Ansprüche. Einem Logo fehlen deutschen Gerichten in der Regel die nötige Schöpfungshöhe, um durch das Urheberrecht geschützt zu sein. Siehe dazu den Link in meiner Signatur.
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jh312
Threadersteller

Dabei seit: 08.05.2007
Ort: Hagen
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 30.04.2013 09:58
Titel

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Hallo!

Danke für die Antworten!

Ich habe es mir bereits fast so gedacht.
Normal ist mir das auch egal, aber er ist mir dermaßen an die Karre gefahren (auch wegen guter Ruf etc.) das ist schon nicht mehr schön. Und ich wollte einfach nicht dass er jetzt so lachend aus der Sache als Gewinner herausgeht.

OK, pech gehabt. Aber Dateien muss ich keine rausgeben, oder doch?
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ExMD

Dabei seit: 27.01.2005
Ort: Saarland
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 30.04.2013 10:19
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keine offenen.
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nanu

Dabei seit: 31.03.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Di 30.04.2013 11:15
Titel

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jh312 hat geschrieben:
Normal ist mir das auch egal, aber er ist mir dermaßen an die Karre gefahren (auch wegen guter Ruf etc.) das ist schon nicht mehr schön. Und ich wollte einfach nicht dass er jetzt so lachend aus der Sache als Gewinner herausgeht.


Lass es, dass wird sonst eine Schlammschlacht, bei dem keiner als Gewinner raus geht.
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