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Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 26.04.2024 12:47 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Nutzungsrechte für Logo wie verrechnen? vom 22.02.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Nutzungsrechte für Logo wie verrechnen?
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Mark-Korb

Dabei seit: 11.04.2007
Ort: -
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 26.02.2008 12:12
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SL-Design hat geschrieben:
ggf. eine Website. Wenn ich die vertraglich an mich binden und nur eingeschrnkte Nutzungsrechte einräumen würde, hätte ich den Designauftrag gar nicht.
Bei grossen Firmen hingegen ist das was anderes.


Ich rede hier von einem Erweiterten Angebot. Nicht das man sowas ausschließlich macht...

Wen der Kunde volles Nutzungsrecht haben will hat er es dann halt voll zu entlohnen.
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sschanz

Dabei seit: 15.09.2006
Ort: Köln
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 12.06.2008 09:47
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Hallo liebes Forum!

bin auf der Suche nach (einfach berechnenbaren, weil da ja sonst kein Kunde durchsteigt, bei den tausendfachen Möglichkeiten und prozentualen Berchenungen) Nutzungshonoraren als Fotografin und fand in einem thread von "designzicke" folgende Faktoren:

--- Jeweilige Faktoren für Nutzungsart (einfach 0,1 oder ausschließlich 1,0), -gebiet (regional 0,1, national 0,4, europaweit 1,2, weltweit 2,5), -dauer (1 Jahr 0,1; 5 Jahre 0,3; 10 Jahre 0,5 oder unbegrenzt 1,5) und -umfang (gering 0,1; mittel 0,3; umfangreich 1,2) addieren, mit dem Betrag für das erstellte Entwurfshonorar multiplizieren = Nutzungshonorar ---

Meine Frage nun: woher stammen diese Faktoren? Sind das eigene Berechnungen oder ist das festgelegt? Und zweitens kann man das auch für Fotografen verwenden?

Diese Berechnung ist nämlich wirklich super!

Vielen Dank für Antworten!
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cyanamide
Moderator

Dabei seit: 09.12.2002
Ort: Altkaiserreich Koblenz WW
Alter: 48
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Do 12.06.2008 10:49
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Die stammen wohl von Verbänden wie dem AGD oder
von Tarifvorschlägen wie dem Honorar-Rechner,
Designers Calculator etc und sind nur Vorschläge.

Du kannst gewiss auch das Zehnfache berechnen
oder aber gar nichts. Am Ende hängt's nur ab von
deinem Verhandlungsgeschick und deinen Kunden.
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sschanz

Dabei seit: 15.09.2006
Ort: Köln
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 13.06.2008 18:08
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Danke für die Antwort! Kannst mir denn auch noch sagen was der Unterschied ist zwischen einfacher bzw. ausschließlicher Nutzungsart und Nutzungsumfang?
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sschanz

Dabei seit: 15.09.2006
Ort: Köln
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 13.06.2008 18:13
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Noch was vergessen: wie wäre bsp.weise die Berechnung für Fotos, die der Kunde für seine Website benutzen möchte.

Welche Nutzungsart wäre das? Nutzungsgebiet weltweit, weil Internet??? Nutzungsdauer eigentlich ja unbegrenzt, weil im Internet, oder? Und Nutzungsumfang??
Wer kann mir helfen?
Danke für die Antworten!
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designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 13.06.2008 18:55
Titel

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sschanz hat geschrieben:
Danke für die Antwort! Kannst mir denn auch noch sagen was der Unterschied ist zwischen einfacher bzw. ausschließlicher Nutzungsart und Nutzungsumfang?


Nutzungsart einfach
Der Auftraggeber kan den Entwurf nutzen, der Entwerfer kann auch weitere Personen Nutzungsrechte eiräumen.

Nutzungsart ausschließlich
Der Auftraggeber ist allein nutzungsberechtigt
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sschanz

Dabei seit: 15.09.2006
Ort: Köln
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Sa 14.06.2008 09:00
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Super, vielen Dank! Hab jetzt mehr Klarheit!
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