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Thema: Nutzungsrechte für Logo wie verrechnen? vom 22.02.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Nutzungsrechte für Logo wie verrechnen?
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Flextone
Threadersteller

Dabei seit: 29.06.2005
Ort: -
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 22.02.2008 16:35
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Nutzungsrechte für Logo wie verrechnen?

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Hallo

ich werde bei meiner Suche nicht fündig. Wie berechne ich reale Kosten / gebühren für Nutzungsrechte an einem erstellten Logo?

danke und grüße
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designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 22.02.2008 16:56
Titel

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Jeweilige Faktoren für Nutzungsart (einfach 0,1 oder ausschließlich 1,0), -gebiet (regional 0,1, national 0,4, europaweit 1,2, weltweit 2,5), -dauer (1 Jahr 0,1; 5 Jahre 0,3; 10 Jahre 0,5 oder unbegrenzt 1,5) und -umfang (gering 0,1; mittel 0,3; umfangreich 1,2) addieren, mit dem Betrag für das erstellte Entwurfshonorar multiplizieren = Nutzungshonorar

Oder einfach den Vergütungstarifvertrag Design besorgen.


Zuletzt bearbeitet von designzicke am Fr 22.02.2008 16:57, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Flextone
Threadersteller

Dabei seit: 29.06.2005
Ort: -
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 22.02.2008 17:10
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Danke!
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SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 22.02.2008 17:11
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Für ein Logo würde ich die Nutzungsrechte immer zeitlich und räumlich unbegrenzt verkaufen.
Alles andere wäre Unsinn.
Oder soll Dich Deine Kunde nach drei Jahren neu bezahlen, wenn er dann mal ein Auto beschriften will?

Eingeschränkte Nutzungsrechte mache ich bei Illustrationen oder Fotos. Die dürfen dann z. B. nur für eine bestimmte Zeit in einem bestimmten Medium erscheinen.

Aber die meisten Kunden wollen heute eh uneingeschränkt. Da muss es dann etwas teurer sein.
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Flextone
Threadersteller

Dabei seit: 29.06.2005
Ort: -
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 22.02.2008 17:50
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Oder wenn man ein vorhandenes Logo redesigned und optimiert?
Dann macht man es wie?
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designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 22.02.2008 17:52
Titel

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genauso.
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Mark-Korb

Dabei seit: 11.04.2007
Ort: -
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 25.02.2008 22:40
Titel

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SL-Design hat geschrieben:
Für ein Logo würde ich die Nutzungsrechte immer zeitlich und räumlich unbegrenzt verkaufen.
Alles andere wäre Unsinn.
Oder soll Dich Deine Kunde nach drei Jahren neu bezahlen, wenn er dann mal ein Auto beschriften will?

Eingeschränkte Nutzungsrechte mache ich bei Illustrationen oder Fotos. Die dürfen dann z. B. nur für eine bestimmte Zeit in einem bestimmten Medium erscheinen.

Aber die meisten Kunden wollen heute eh uneingeschränkt. Da muss es dann etwas teurer sein.


Begrenzte nutzungsrechte können grade bei Firmen neu Gründern die kaum Geld haben durchaus sin voll sein. Etwa zu vereinbaren, dass alle Werbung nur über deine Agentur laufen kann wenn das logo verwendet wird oder das es über Abschläge gezahlt wird und erst bei der letzten Zahlung das Nutzungsrecht unbegrenzt erworben wird.
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SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 26.02.2008 10:36
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Mark-Korb hat geschrieben:
Begrenzte nutzungsrechte können grade bei Firmen neu Gründern die kaum Geld haben durchaus sin voll sein.

Ehrlichgesagt mache ich bei kleinen Firmen da keinen Unterschied. Die bekommen immer die vollen Nutzungsrechte und benutzen Ihr Logo eh nur für Ihre Geschäftsausstattung, Aussenschild und Website.
Mark-Korb hat geschrieben:
Etwa zu vereinbaren, dass alle Werbung nur über deine Agentur laufen kann wenn das logo verwendet wird oder das es über Abschläge gezahlt wird und erst bei der letzten Zahlung das Nutzungsrecht unbegrenzt erworben wird.

Das würden manche meiner CD-Kunden gar nicht mitmachen. Die wollen ein Logo, einen schöne Geschaftsausstattung und ggf. eine Website. Wenn ich die vertraglich an mich binden und nur eingeschrnkte Nutzungsrechte einräumen würde, hätte ich den Designauftrag gar nicht.
Bei grossen Firmen hingegen ist das was anderes.
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