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Thema: Alleinige Nutzungsrechte am Logo mit Schrift übertragen vom 29.08.2018


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Alleinige Nutzungsrechte am Logo mit Schrift übertragen
Autor Nachricht
coolcactus
Threadersteller

Dabei seit: 08.04.2011
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mi 29.08.2018 18:14
Titel

Alleinige Nutzungsrechte am Logo mit Schrift übertragen

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Hallo zusammen,

ich hatte einen solchen Fall noch nicht und eine Forumsuche hat nur verwandte Themen zu Tage befördert.

Mein Kunde möchte, dass ich ihm die alleinigen Nutzungsrechte an einem Logo (Wort-Bild-Marke) übertrage. Für so etwas gibt es im Netz Musterverträge.

Was mich zum Nachdenken bringt sind die folgenden Aspekte:

1) Ich habe das Signet gemacht, aber die Schrift im Logo hatte meine Vorgängerin gesetzt. Vor 15 Jahren. Sie ist mittlerweile anderswo angestellt. Es handelt sich um eine unveränderte Systemschrift. Spielt die Tatsache, dass diesen Part jemand anders gestaltet hat irgendeine Rolle bei der Übertragung der alleinigen Nutzungsrechte des Logos?

2) Bei der Schrift handelt es sich wie gesagt um eine unveränderte Standard-Schrift. Diese hat auch eine (schwer zu verstehende) Lizenz. Die Schrift wurde aber in Kurven gewandelt. Spielt dann die Lizenz der ursprünglich verwendeten Schriftart irgendeine Rolle bei der Übertragung der alleinigen Nutzungsrechte des Logos?

Wir reden hier nicht von hohen Beträgen, ich würde nur gerne alles richtig machen.

Danke schonmal an alle, die bis hierher mitgelesen haben!
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Frank Münschke
Forums-Papa

Dabei seit: 08.06.2006
Ort: Essen
Alter: 69
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 29.08.2018 19:07
Titel

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Solange du die Schrift nicht lieferst, sondern diese nur als Kurven in dem Logo verarbeitet ist, gibt es kein Problem ...
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Do 30.08.2018 09:27
Titel

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Du kannst an dem Signet ja alle exklusiven Rechte übertragen, wenn du es entwickelt hast. Für Systemschriften geht das natürlich nicht, logisch.
 
SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 31.08.2018 10:47
Titel

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So ganz verstehe ich dein Problem nicht.
Erstmal sollte es selbstverständlich sein, einem Kunden für sein Logo uneingeschränkte Nutzungsrechte einzuräumen.
Dafür hat er es gekauft.
Hat die erste Grafikerin vor 15 Jahren deinem Kunden nur eingeschränkte Nutzungsrechte verkauft oder wieso kommt dein Kunde damit jetzt zu dir?
Das Rechtsproblem mit der Schrift hat Frank erklärt und wenn du die Bildmarke gestaltet hast, räume de Kunden eben die uneingeschränkte Nutzungsrechte ein, dann sind alle zufrieden.
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