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type1
Threadersteller
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 16.07.2010 19:43
Titel Nutzungsrechte an Foreninhalten |
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Hi!
Mal ne keine Frage, die mich grade tangiert.
Bei Anmeldung in einem Forum wird folgender Passus akzeptiert:
Zitat: | 3.4. Mit der Registrierung auf dumdidum.de gewähren sie dumdidum.de ein grundsätzlich unwiderrufliches Nutzungsrecht an eingestellten Inhalten (Texte und Bilder). Unberührt davon bleiben die gesetzlich zwingenden Gründe für einen Widerruf des eingeräumten Nutzungsrechts. |
Nun kommt es zu Streit zwischen einem User und dem Forenbetreiber, und der Nutzer wird des Forums verwiesen.
Frage: Kann er das Nutzungsrecht im Nachinein entziehen? Und: Was sind "gesetzlich zwingende Gründe"?
Vielleicht kann mir einer aus dem Recht da weiter helfen.
PS: Es geht nicht um mich
Gruß!
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Benutzer 37983
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Fr 16.07.2010 20:20
Titel
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Das ist ja ne geile Nummer, einfach mal alle Nutzungsrechte sicher... Wie man da weiter verfährt, kann ich nicht sagen, aber ob ich dem zustimmen würde...?
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Zim
Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 16.07.2010 20:32
Titel
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Die Nutzungsbedingungen von ICQ sind noch viel schlimmer.
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type1
Threadersteller
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 16.07.2010 20:34
Titel
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Zim hat geschrieben: | Die Nutzungsbedingungen von ICQ sind noch viel schlimmer. |
Aber nicht das Thema hier
Hat jemand konkrete Hinweise zur Thematik?
Vor allem: Welches Recht räumtman denn dann überhaupt ein? Ein generelles unbefristet, unbeschränktes?
Art der Nutzung egal?
Habe bei der Recherche hier[/quote] grad mal einen alten Thread von mir gefunden. Hätte mir auch früher auffallen können.
Aber bitte gerne weiter Input.
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type1
Threadersteller
Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Fr 16.07.2010 21:00
Titel
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Andere Sache in dem Fall:
Der Nickname des Users war der Realname.
Personenbezogene Daten müssen ja gelöscht werden. Gild tas in dem Fall?
Also müsste der Nick anonymisiert werden, und sämtliche Zitate (Quotes) abgeändert werden?
PS: Bitte keine Kommentare, dass das Kindergarten ist. Wie gesagt es geht nicht um mich, meine Meinung ist hier auch erstmal nicht wichtig. Es geht rein um faktische Aufarbeitung.
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Silvergecko
Dabei seit: 02.01.2007
Ort: Cologne
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Fr 16.07.2010 21:20
Titel
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Haben die Ihren eigenen Webspace zum hochladen... Kann mir das bei verlinktem Bildmaterial zb. nicht vorstellen! Wie soll das den gehn?
Frage für mich ist für was gibt man die Rechte ab? Das geht doch nur wenn ich was nur für die mache oder bei dennen hochlade oder?
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MCR
Dabei seit: 01.08.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Fr 16.07.2010 23:10
Titel
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§ 31 (5) UrhG http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__31.html
Zitat: | Sind bei der Einräumung eines Nutzungsrechts die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, so bestimmt sich nach dem von beiden Partnern zugrunde gelegten Vertragszweck, auf welche Nutzungsarten es sich erstreckt. Entsprechendes gilt für die Frage, ob ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, ob es sich um ein einfaches oder ausschließliches Nutzungsrecht handelt, wie weit Nutzungsrecht und Verbotsrecht reichen und welchen Einschränkungen das Nutzungsrecht unterliegt. |
Es lässt sich annehmen, dass der Vertragszweck für ein Forum die Veröffentlichung und Speicherung der Beiträge (Texte und Bilder) in dem Forum ist. Eine kommerzielle Verwendung in z.B. einen Buch dürfte damit ausgeschlossen sein, da dies beim Vertragsabschluss (Anmeldung) nicht zu erwarten war. (Außer in den sonstigen Bedingungen stand was anderes.)
Bei dem Verweis aus dem Forum kommt es darauf an wie und warum. Hat der User gegen die "Vertragsbedingungen" verstoßen bzw. etwas getan was laut Vertrag zu einen Verweis führt? Ein Widerruf der Nutzungsrecht dürfte nur drin sein, wenn das Forum grob gegen den Vertrag verstoßen hat bzw. seinen Pflichten nicht erfüllt. Ansonsten wurde der Vertrag ordnungsgemäß "gekündigt".
Mit dem Realnamen dürfte es das selbe sein, da man dem Forum sozusagen die Nutzung der Beiträge erlaubt hat und der Name ein Teil des Beitrages ist.
Aber das sind nur meine Einschätzungen. Am Ende müsste ein Richter entscheiden, welche Nutzungsrechte übertragen wurden.
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m
Moderator
Dabei seit: 18.11.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Sa 17.07.2010 00:09
Titel
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Personenbezogen Daten müssen auf jeden Fall auf Wunsch des Nutzers anonymisiert
oder entfernt werden und darunter fällt natürlich auch der Name.
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