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Thema: Nutzungsrecht nach Ablauf eines Arbeitsvertrages vom 21.07.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Nutzungsrecht nach Ablauf eines Arbeitsvertrages
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 22.07.2011 16:27
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s74winer hat geschrieben:
???

Zitat:
...warum man ein freiwilliges soziales Jahr zu Bedingungen absolviert, die einem nicht schmecken?


hab ich nur geschrieben das es, wenn man denn keine Arbeit findet, sinnvoller ist ein FSJ zu machen als arbeitslos/-suchend zu Hause zu sitzen.


Nein. Du hast folgendes geschrieben:
s74winer hat geschrieben:

Ich würd auch lieber ein schlecht bezahltes freiwilliges soziales Jahr machen als nochmal 1 Jahr zu Hause zu sitzen. (Wobei ich zumindest noch 1-2 Tage die Woche im Kiga gejobt habe...)


Und es geht hier nicht um Deinen Fall, sondern um den der/des TE.
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s74winer

Dabei seit: 13.12.2006
Ort: Si-Wi
Alter: 42
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 22.07.2011 16:41
Titel

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type1 hat geschrieben:
Und es geht hier nicht um Deinen Fall, sondern um den der/des TE.


Alles klar, hast ja Recht, natürlich geht es hier nicht um meinen Fall. Mir ist auf deine Frage halt nur direkt eingefallen weshalb ich mir vorstellen kann das jemand ein FSJ unter Bedingungen macht die ihm/ihr nicht schmecken.

Warum ich dann verblödet bin und ein Bückling bin versteh ich zwar immer noch nicht aber was soll es. Wird sonst eh zu sehr OT. Geht ja hier nicht um mich. Grins

Schönes WE trotzdem!
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ines

Dabei seit: 19.06.2002
Ort: -
Alter: 42
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 22.07.2011 16:55
Titel

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Genau, und deswegen ist jetzt bitte Schluss mit den Diskussionen rund um´s FSJ. Das kann man per PN kommunizieren oder in einem anderen Thread - hier geht´s jetzt bitte ausschließlich um die Frage des TE.
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pantonine

Dabei seit: 03.03.2011
Ort: gehen Sie bitte weiter…
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Fr 22.07.2011 17:32
Titel

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IANAL, aber bei 1 Euro Stundenlohn könnte vielleicht der sog.Bestsellerparagraph resp. http://de.wikipedia.org/wiki/Urhebervertragsrecht eine Rolle spielen. Zumindest in Bezug zu Programmierarbeiten weist die Ct 2/07 zum Thema Urheberrecht unter dem Schlagwort „auffälliges Missverhältnis“ darauf hin und verweist dabei auf eine anzunehmende Vergütung, die 70-80% unter der üblichen/angemessenen liegt.
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