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Thema: Nutzungsrecht - etwas tricky vom 13.07.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Nutzungsrecht - etwas tricky
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Benutzer 37983
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Verfasst Mi 13.07.2011 13:40
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Sie werden in der Rechnung mit angegeben, unbedingt sogar. Aber wir meinten, dass du sie nicht in der Rechnung das erste Mal überhaupt erwähnen kannst. Sowas muss im Angebot besprochen werden, sprich vor der Arbeit. Und da musst du uns jetzt sagen, was vereinbart wurde. Das schreibst du dann in die Rechnung. Ob es die Nutzung für den Mutterkonzern ein- oder ausschließt und ob du denen dann eine separate Rechnung schickst, wissen wir alle nicht.
 
Benutzer 62312
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Verfasst Mi 13.07.2011 13:49
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eigentlich hätten die schon nichts nutzen dürfen... die agentur muss dafür ja auch nicht blechen. aber du solltest schnellst möglich das gespräch suchen und nicht einfach nur eine rechnung schreiben.
 
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Verfasst Mi 13.07.2011 13:54
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So wie es aussieht, hat Moe nur was mündlich abgesprochen, warscheinlich ein reines Gestaltungshonorar.

moe7 hat geschrieben:
Bitte steinigt mich jetzt nicht, aber ich schreibe sonst überhaupt nichts von nutzungsrechten in eine Rechnung :/

Das solltest Du aber in der Zukunft. Nutzungsrechte sind ein nicht unwesentlicher Bestandteil der Rechnungssumme.
moe7 hat geschrieben:
Ich weiß natürlich das dies falsch ist, es lässt sich aber bei kleineren Kunden auch kaum umsetzen weil das Verständnis seitens der Kunden dafür fehlt (ich hab's doch bezahlt, warum darf ich jetzt nicht alles damit machen?)

Eine Rechnung an einen kleinerern Kunden muss deshalb ja nicht höher ausfallen, nur besser gegliedert sollte sie sein.
Eben in ein Gestaltungs- bzw. Layouthonorar, Nutzungsrechte und, Reinzeichnung und ggf. Druckabwicklung.
moe7 hat geschrieben:
Der Agentur will ich auch keine Mehrkosten aufs Auge drücken - der Endpreis steht soweit. Ich weiß nur nicht welche Nutzungsrechte ich für die Broschüre jetzt in der Rechnung angeben soll, damit der Mutterkonzern im Grunde keine Rechte besitzt einfach meine Ideen zubenutzen ohne etwas dafür zu bezahlen. Warum werden die NR nicht in der Rechnung mit angegeben?

Ist die Agentur ein eigenständiges Franchise-Unternehmen oder nur eine Filiale des Mutterkonzerns?
Bei letzterem hast Du Dein Design eh an den Konzern verkauft.
Die Nutzungrechte werden in der Rechnung angegeben, nur sollten sie vor Projektbeginn Deinerseits an den Kunden kommuniziert sein.

Wie gesagt, falls Du Chancen hast, weiter mit dem Kunden zu arbeiten, würde ich höflich die Sondernutzung Deiner Designelemente ansprechen und u.U. eine Sonderzahlung aushandeln.
Falls das nicht klappt, Du aber weiter für die arbeiten willst, hak es ab und schreib in Zukunft richtige Angebote.
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mimimoma

Dabei seit: 08.07.2011
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Verfasst Mi 13.07.2011 14:08
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Soweit ich den Sachverhalt richtig verstanden habe, gibt es nur einen (mündlichen) Vertrag mit der Agentur. D.h. nur diese kann überhaupt Nutzungsrechte erworben haben. Aus Mangel an einer anderweitigen Vereinbarung sind das lediglich einfache Nutzungsrechte. Somit ist die Agentur nicht berechtigt, selbst Nutzungsrechte an ihr Mutterunternehmen zu vergeben.

Das Mutterunternehmen war nicht Bestandteil der Vereinbarung mit der Agentur und nutzt Deine Arbeiten folglich unberechtigt. Du könntest das verbieten, woran Du natürlich kein Interesse hast. Du hast Anspruch auf Schadenersatz (mind. in Höhe der "angemessenen" Nutzungsgebühr), was Du eigentlich auch nicht willst.

Stattdessen besteht Dein wirtschaftliches Interesse, dem Mutterunternehmen parallel zur Agentur eigene Nutzungsrechte zu verkaufen. Deswegen heißt es taktisch vorzugehen. Dazu wäre ein freundliches Schreiben wahrscheinlich das sinnvollste, in welchem Du darauf hinweist, dass das Unternehmen für Deine Arbeiten noch keine Nutzungsrechte erworben hat. Dann machst Du eine Beispielsrechnung nach dem AGD Vergütungstarifvertrag Design 2011 auf und machst anschließend einen für Dich akzeptablen darunter liegenden Vorschlag, zu dem Du die Einräumung der Nutzungsrechten anbietest.

Dein Verhandlungsspielraum bewegt sich folglich zwischen der Endkonsequenz Unterlassen und Schadenersatz zu fordern einerseits und der von Dir akzeptierbaren Bezahlung andererseits.
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