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Thema: Nutzungsrecht - etwas tricky vom 13.07.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Nutzungsrecht - etwas tricky
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moe7
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Verfasst Mi 13.07.2011 10:34
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Nutzungsrecht - etwas tricky

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Hallöchen,

habe eine Frage zum Nutzungsrecht und hoffe auf euer Wissen und euren Erfahrungsschatz Lächel

Ich muss dabei leider etwas ausholen, um die Sache richtig zu erklären.
Kunde: Versicherungsagentur
Auftrag: Broschüre

Habe eine Broschüre für eine Versicherungsagentur erstellt. Diese wurde unter Berücksichtigung der design guidelines des Mutterkonzerns erstellt, zusätzlich aber noch im Rahmen der guidelines mit einigen netten Ideen, Elementen, Interpretationen der guidelines, Konzepten etc. etc. etc. "aufgepeppt". Kunde (Versicherungsagentur) ist hoch zufrieden und präsentiert die Layouts der Marketingzentrale des Konzerns. Diese wiederrum ist von der Broschüre ebenfalls so begeistert, das sie Teile und Ideen davon in ihre eigenen Werbemittel aufnehmen/integrieren möchte. Die Rechnung für die Broschüre habe ich nocht nicht erstellt. Mittlerweile sind mMn sogar schon Teile meiner Ideen in die neuen guidelines integriert worden.

Fragen:
1. Wie handle ich das mit den Nutzungsrechten um mir jetzt kein Eigentor zu schiessen?
2. Kann ich dem Konzern auch Nutzungsrechte verkaufen?

Dank euch für die Hilfe

Grüßle
moe


Zuletzt bearbeitet von moe7 am Mi 13.07.2011 10:35, insgesamt 1-mal bearbeitet
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SL-Design

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Verfasst Mi 13.07.2011 10:59
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Was hast Du denn in Dein Angebot geschrieben?
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Benutzer 62312
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Verfasst Mi 13.07.2011 11:01
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allgemein: nutzungsrechte müssen schon im angebot stehen. das wäre zumindest einfacher und der kunde hat sie quasi abgenickt und es muss nicht mehr verhandelt werden.

zu 1) da gibt es so tabellen vom agd wie man sowas ausrechnet. dann steht da sowas wie zeitlich und räumlich (un)eingeschränkt, bundesweite nutzung usw. dein rechnungsbetrag wird dann mit einem faktor multipliziert und das ist deine summe.

zu 2) ja natürlich.

da sie deine arbeiten ja schon nutzen, würde ich schnell das gespräch suchen und erklären, dass dein angebot so ja nicht gedacht war. du hättest damit aber keine probleme würdest dann aber auch gern dein honorar korregieren.

du hast ja was schriftliches, oder? du hast ein anebot mit auftragserklärung?
 
moe7
Threadersteller

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Verfasst Mi 13.07.2011 11:10
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Hallo,

dank euch schonmal für die Antworten. Angebot war "mündlich" - es exisitiert nichts schriftliches.

Ohne mich besonders mit Nutzungsrechten auszukennen, würde ich das gerne so machen das die Versicherungsagentur zwar die Broschüre nutzen , der Mutterkonzern sich aber nicht einfach bedienen kann. Das Problem: Die Rechnung geht an die Agentur, der Mutterkonzern wird diese aber sehen weil er die Broschüre wohl finzanziell bezuschusst (interner Zuschuss für die Agentur). Jetzt will ich natürlich in die Rechnung nix falsches schreiben - nicht das ich mir jetzt alles "versaue" und sich nachher jeder kaputtlacht.

Grüßle
moe
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Benutzer 62312
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Verfasst Mi 13.07.2011 11:19
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nutzungsrechte kannst du nachträglich nicht in eine rechnung einfügen. da du dein geschäft schon "falsch" abgeschlossen hast würde ich dir folgendes empfehlen: verhandle einfach einen neuen preis den du in rechnung stellst (mind. 50% aufschlag) und freu dich, das du geld bekommst.

aufträge schliest man einfach nicht mündlich ab, wenn du nutzungsrechte gelten machen möchtest und generell geschäfte machen willst.
 
SL-Design

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Verfasst Mi 13.07.2011 11:32
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Und falls Du keinen Aufschlag aushandeln kannst, betrachte die Aufnahme Deiner Designelemente ins CD-Manual des Mutterkonzernz als Kompliment für Deine Arbeit und verfasse in Zukunft aussagekräftige Angebote, in denen Du Layoutentwicklung, Nutzungsrechte und Reinzeichnung trennst.
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Benutzer 37983
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Verfasst Mi 13.07.2011 11:34
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moe7 hat geschrieben:
dank euch schonmal für die Antworten. Angebot war "mündlich" - es exisitiert nichts schriftliches.

Das ist natürlich suboptimal... Im Zweifel lässt sich so nichts beweisen. Natürlich ist auch ein mündlicher Vertrag bindet, keine Frage. Nur eben schwerer nachzuvollziehen. Hast du denn deine AGB nicht mitgeschickt, da steht sowas ggf (hoffentlich) auch im Detail drin. Aber da es nichts schriftlich gibt, gibts vermutlich auch keine AGB.

moe7 hat geschrieben:
Jetzt will ich natürlich in die Rechnung nix falsches schreiben - nicht das ich mir jetzt alles "versaue" und sich nachher jeder kaputtlacht.

Was schreibst du denn sonst so in die Rechnungen?
Erstmal muss all das drin stehen, was vereinbart wurde. Wenn es kein Nutzungsrecht in den Vereinbarungen gab, kannst du es jetzt schlecht einfach draufschlagen. Da musst du schon vorher über die neue Situation sprechen und denen erklären, dass in deinem Preis x nur das Nutzungsrecht für die Agentur für Broschüre XY enthalten war. Wenn der Mutterkonzern es nun auch nutzen möchte, zumindest Teile, dann wird eine kleine Vergütung dafür fällig, sprich du müsstest den preis korrigieren oder noch besser, dem Mutterkonzern eine gesonderte Rechnung schicken, denn die Agentur hat ja nichts mit den Ausgaben des Mutterkonzerns zu tun, würde ich denken.

Nicht rechtsverbindlich, wie immer.
 
moe7
Threadersteller

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Verfasst Mi 13.07.2011 12:10
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Bitte steinigt mich jetzt nicht, aber ich schreibe sonst überhaupt nichts von nutzungsrechten in eine Rechnung :/
Ich weiß natürlich das dies falsch ist, es lässt sich aber bei kleineren Kunden auch kaum umsetzen weil das Verständnis seitens der Kunden dafür fehlt (ich hab's doch bezahlt, warum darf ich jetzt nicht alles damit machen?)

Zurück zum Problem:
Der Agentur will ich auch keine Mehrkosten aufs Auge drücken - der Endpreis steht soweit. Ich weiß nur nicht welche Nutzungsrechte ich für die Broschüre jetzt in der Rechnung angeben soll, damit der Mutterkonzern im Grunde keine Rechte besitzt einfach meine Ideen zubenutzen ohne etwas dafür zu bezahlen. Warum werden die NR nicht in der Rechnung mit angegeben?

Grüssle
Moe
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