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Vector
Threadersteller
Dabei seit: 07.04.2006
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Verfasst Di 23.02.2010 21:37
Titel [Marken- und Urheberrecht] Verkauf von gebrauchtem Zeug |
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Wie verhält sich das eigentlich mit Sachen, die ich mir mal selbst angefertigt habe und jetzt nicht mehr brauche, reinpasse oder haben will, aber Markenlogos oder ähnliches enthalten?
Ist es illegal so etwas als Privatperson bei einem Internetauktionshaus zu verkaufen, wenn es sich offensichtlich um ein gebrauchtes Einzelstück, aber nicht offizielles Produkt handelt?
Ich meine jetzt bspw. ein T-Shirt mit dem Schriftzug von einem Film, ein Keilrahmenbild mit Scarface Motiv oder einen Leuchtkasten mit Bandschriftzug.
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Zim
Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
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Verfasst Mi 24.02.2010 00:45
Titel
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Einfach gesagt … ja! … nicht machen.
Gerade nach sowas wird eBay schon mal abgesucht.
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SL-Design
Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
Alter: 65
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Verfasst Mi 24.02.2010 10:12
Titel Re: [Marken- und Urheberrecht] Verkauf von gebrauchtem Zeug |
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Vector hat geschrieben: | Ich meine jetzt bspw. ein T-Shirt mit dem Schriftzug von einem Film, ein Keilrahmenbild mit Scarface Motiv oder einen Leuchtkasten mit Bandschriftzug. |
Im Prinzip geht das bei eBay nicht.
Wenn Du was herstellst und bei ebay verkaufst, ist das immer gewerblich.
Und als Gewerblicher musst Du die Nutzungsrechte für die verwendeten Logos oder Bilder besitzen.
Ein von Disney lizensiertes, im Laden gekauftes Micky Maus-T-Shirt darfst Du natürlich gebraucht weiterverkaufen.
Wobei ich da z.B. bei Ed Hardy-Sachen bei eBay auch extrem vorsichtig sein würde.
Aber das hat wieder andere Gründe.
Bei dem Keilrahmenbild mit einem Filmmotiv bin ich selber unschlüssig.
Ich denke, ein auf Leinwand geplotteter Screenshot dürfte sicherlich gegen Nutzungsrechte verstossen.
Ein selbstgemaltes Filmmotiv dürfte wohl eher unter Freiheit der Kunst laufen.
Ich wollte sowas nämlich auch mal machen, habe es dann aber aus Mangel sicherer Rechtsauskünfte lieber gelassen.
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angelika1980
Dabei seit: 09.12.2009
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Verfasst Mi 24.02.2010 12:35
Titel
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Ich meine auch, dass du besser die Finger davon lassen solltest. Die paar Euro Gewinn können schnell für eine Abmahnung zur Riesensumme werden. Es gibt zu viele darauf spezialisierte Rechtsanwälte, die gezielt nach solchen Dingen bei EBY suchen. Angelika
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
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Mischpult
Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
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Vector
Threadersteller
Dabei seit: 07.04.2006
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Verfasst Mi 24.02.2010 17:54
Titel
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Danke für eure Antworten!
Hab ich mir schon gedacht, aber wenn man dann deswegen das erste Teil in die Tonne schmeißt, fängt man dann doch zu grübeln an, ob´s für private Secondhandartikel nicht vielleicht anders aussieht. Naja, sei´s drum.
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