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Thema: Logoentwurf wird ohne Freigabe weiterverwendet... vom 21.08.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Logoentwurf wird ohne Freigabe weiterverwendet...
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 22.08.2007 15:45
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chrissowa hat geschrieben:
telino hat geschrieben:
Noch ein paar Tipps ?? Hä?


besuch ich ihn doch mal und nimm nen baseballschläger mit ....

ne jetzt mal im ernst:
ich finds erschreckend wieviele betrügereien da betrieben werden ...
und ich bin echt überrascht, ich glaub ich wäre schon längst ausgerastet wenn mir jemand meine arbeit klauen würde ...
das is ja noch schlimmer als raubkopieren...
also wenn du den netten auftraggeber besuchen willst, ruf mich an und wir fahren zusammen hin ^^ * Ich geb auf... *


Wer spricht denn von klauen? Der Kunde hats vom Gestalter bekommen. Damit war für ihn vielleicht alles weitere in Ordnung. Er hat was bestellt, er hat was bekommen und jetzt will er es benutzen.

junge du musst noch viel lernen... Meine Güte!
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Mineur

Dabei seit: 31.01.2007
Ort: Düsseldorf
Alter: 34
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 22.08.2007 16:01
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ich hatte mal n ähnlichen fall... hab für ne kleine dienstleistungsfirma n flyer erstellt..plus n logo... in den flyer sollten bilder der mitarbeiter also setzte ich dort erst platzhalter ein... ich zeigte meine arbeit um es absegnen zu lassen..der chef wollte es seiner frau zeigen..sie wollten mich nächsten tag anrufen..taten sie aber nicht... und errreichen konnte ich sie auch nicht... ca 2 wochen später geh ich durch die stadt und bekomme von sonem mädel in flyer in die hand gedrückt... MEIN flyer... sie haben einfach bilder reingeklebt und dann wohl kopiert..denn war ja alle bis auf die bilder fertig... weder geld noch sonst was hab ich dafür gesehen... das problem... ich war 16 und konnte nicht viel dagegen tun..da kein vertrag etc...

echt scheisse solche leute... hab seine frau mal inner stadt getroffen..sie meinte nur sie wüsste von garnichts...
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ChraCe

Dabei seit: 11.10.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mi 22.08.2007 17:00
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wie ihr tatsächlich reagiert, hängt von eurem verhältnis zu den beteiligten und der möglichen aussenwirkung (gerade in einem kleinen ort) ab.

diese zwei möglichkeiten kämen für mich in frage:

1. telefonieren, treffen, gütlich klären

2. machen lassen, rechnung stellen

zur zweiten möglichkeit:
wenn die sachen gedruckt werden, ist der vertrag (auch nicht schriftlich) zustande gekommen (schlüssiges verhalten, bgb).
das, was für euch nur ein entwurf war, ist damit als vollwertig verwendbar vom kunden abgenommen (er hat es "in gebrauch genommen").
ihr seid dann also berechtigt, eine rechnung über einen marktüblichen preis zu stellen.
das ist fakt, da hat der kunde überhaupt keine möglichkeit rauszukommen.

bei der höhe der rechnungssumme bin ich mir nicht sicher, ob man da mangels befugnis des kunden den doppelten satz in rechnung stellen darf. aber so weit müsst ihr ja gar nicht gehen.

kunde nimmt eure arbeit in gebrauch -> vertrag und abnahme ohne mängel -> ihr könnt rechnung stellen.

edit: noch ein tipp: haltet euch von auseinandersetzungen mit der druckerei fern, ihr steht in keinem geschäftlichen verhältnis zu denen. nix kommunikation mit denen.

edit2: auch wenn es nur wikipedia ist, die aussage war hier am präzisesten zusammengefasst:
http://de.wikipedia.org/wiki/Abnahme#Abnahme_im_Werkvertragsrecht hat geschrieben:
Nach deutschem Recht ist die Abnahme beim Werkvertrag Voraussetzung für die Fälligkeit der Vergütung und bestimmt den Zeitpunkt des Gefahrübergangs. Sie ist die körperliche Hinnahme des Werkes, verbunden mit der Billigung des Werkes als im Wesentlichen vertragsgemäß. Die Abnahme für körperliche Werke ist in § 640 BGB geregelt. Für unkörperliche Werke (bspw. Theateraufführung, Konzert) muss nach § 646 BGB eine Vollendung statt einer Abnahme eintreten.


Zuletzt bearbeitet von ChraCe am Mi 22.08.2007 17:16, insgesamt 4-mal bearbeitet
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chrissowa

Dabei seit: 08.11.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 22.08.2007 17:14
Titel

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Nimroy hat geschrieben:
chrissowa hat geschrieben:
telino hat geschrieben:
Noch ein paar Tipps ?? Hä?


besuch ich ihn doch mal und nimm nen baseballschläger mit ....

ne jetzt mal im ernst:
ich finds erschreckend wieviele betrügereien da betrieben werden ...
und ich bin echt überrascht, ich glaub ich wäre schon längst ausgerastet wenn mir jemand meine arbeit klauen würde ...
das is ja noch schlimmer als raubkopieren...
also wenn du den netten auftraggeber besuchen willst, ruf mich an und wir fahren zusammen hin ^^ * Ich geb auf... *


Wer spricht denn von klauen? Der Kunde hats vom Gestalter bekommen. Damit war für ihn vielleicht alles weitere in Ordnung. Er hat was bestellt, er hat was bekommen und jetzt will er es benutzen.

junge du musst noch viel lernen... Meine Güte!


nja, er hat einen entwurf zum einsehen bekommen ...
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ChraCe

Dabei seit: 11.10.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mi 22.08.2007 17:22
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achso, noch was: das ganze hat mit urheberrecht / nutzungsrecht nichts zu tun.
das ist einfaches (werks-)vertragrecht.
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telino
Threadersteller

Dabei seit: 16.05.2006
Ort: Am Rande des Wahnsinns
Alter: 43
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 23.08.2007 13:22
Titel

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ChraCe hat geschrieben:
achso, noch was: das ganze hat mit urheberrecht / nutzungsrecht nichts zu tun.
das ist einfaches (werks-)vertragrecht.



Danke, Danke. Für die vielen und zum Teil hilfreichen Kommentare.
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ChraCe

Dabei seit: 11.10.2004
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Do 23.08.2007 15:25
Titel

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berichte bei zeiten mal, was daraus geworden ist.
reine sensationslust und schadenfreude, ok - aber der unterhaltungs- und auch lehrwert solcher geschichten helfen bestimmt auch anderen mitlesern.
die müssen sich dann nicht wie mineur mangels besseren wissens alles vom kunden gefallen lassen.
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