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Thema: Logo wurde geklaut, was kann ich unternehmen? vom 07.11.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Logo wurde geklaut, was kann ich unternehmen?
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Odin_333

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Verfasst Mo 07.11.2011 15:47
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Dass der Gewinn unrechtmässig ist, ist relativ klar.

Ich glaube allerdings nicht, dass er dir zusteht, denn die andere Werbeagentur hat etwas verkauft, das auch du nicht hättest verkaufen können, da du es bereits verkauft hast.

Die zweite Gaststätte wurde eigentlich übers Ohr gehauen.
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Benutzer 116623
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Verfasst Mo 07.11.2011 15:48
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SHammer hat geschrieben:

Mein Rechtsempfinden (ich nenne es mal so) geht in folgende Richtung.
Die Werbeagentur, die das Logo geklaut hat, hat den Erlös unrechtmäßig erzielt.
Ich weiß nicht wie hoch dieser Erlös war, aber ich denke er steht mir zu (oder dem Rechteinhaber).


Also dir sowieso nicht, du bist hier komplett raus, dir ist ja kein Schaden entstanden: du hast das Logo bzw. die Rechte daran ja deinem Kumpel kostenfrei eingeräumt. Wenn du jetzt hier eine Chance witterst, doch noch zu kassieren, bist du auf dem Holzweg.

Wenn dem anderen Kneipier ein Schaden entstanden ist und er den nachweisen kann (was im Hinblick auf das Agenturhonorar ja leicht fallen dürfte, sofern die Logoentwicklung abgerechnet wurde), dann steht ihm Schadensersatz zu, für diesen konkreten Schaden.
 
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Mo 07.11.2011 16:57
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Odin_333 hat geschrieben:
Dass der Gewinn unrechtmässig ist, ist relativ klar.

Ich glaube allerdings nicht, dass er dir zusteht, denn die andere Werbeagentur hat etwas verkauft, das auch du nicht hättest verkaufen können, da du es bereits verkauft hast.

Die zweite Gaststätte wurde eigentlich übers Ohr gehauen.


seh ich auch so.

was die schöpfungshöhe angeht (logo): ein gericht klärt, ob sie nicht vorliegt. man kann erst einmal davon ausgehen, das man sie hat und auch nutzungsrechte verkaufen und einräumen. diese aussage habe ich von einem mitarbeiter vom bundesgerichtshof.
allerdings gibt es in deutschland (soweit die aussage vom archivar des bundesgerichtshofes) kein per gerichtsbeschluss urheberrechtlich geschütztes logo. aller dings wie schon erwähnt, gibt es zahlreiche andere möglichkeiten sein logo gegen kohle zu schützen. mercedes-stern beispielsweise ist nicht urheberrechtlich geschützt hat aber durch seine "berühmtheit" und lange zeit der marketing-strategien einen ähnlichen schutz.
 
SHammer
Threadersteller

Dabei seit: 07.11.2011
Ort: Plauen
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Verfasst Mo 07.11.2011 17:02
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Hmmm,
ok, da muss ich dann wohl in Zuklunft auf Freundschaftsdienste verzichten.

Es ist nicht so, dass ich nun den großen Reibach machen wollte, aber er hat geklautes verkauft...

"nö. wenn dir dein auto geklaut wird und der käufer erwischt wird, bekommst du ja auch nicht den "erlös" des hehlers zugesprochen. "

Dem ist nicht ganz so... mir wurde mal ein Auto geklaut und man hat den Täter und den Käufer des gestohlenen Autos erwischt. Ohne Scherz: Die Differenz zu meinem Kaufpreis (der Dieb hatte nen besseren VK erzielt) hat das Gericht mir zugesprochen. Das war in den 80ern. Ob dem noch so wäre... keine Ahnung.

Aber trotz allem. Vielen Dank für eure Hilfe.

Stefan[/list]
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Mo 07.11.2011 17:10
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SHammer hat geschrieben:
Hmmm,
ok, da muss ich dann wohl in Zuklunft auf Freundschaftsdienste verzichten.


wieso? da hatte der freundschaftsdienst ja nichts mit zu tun.
 
monika_g

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Hamburg
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst Mo 07.11.2011 17:15
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SHammer hat geschrieben:
Hmmm,
ok, da muss ich dann wohl in Zuklunft auf Freundschaftsdienste verzichten.


Das würde ja bedeuten, Du hättest einen Freundschaftsdienst geleistet, in der Hoffnung, es kopiert ein Dritter das Logo und Du kommst doch noch zu Deinem Geld *Huch*

Kassiere das Geld am besten in Zukunft von den Leuten, denen Du das Logo machst. Ist einfacher. Und für den hier besprochenen Fall: wenn Du so scharf auf Kohle bist, frag einen Anwalt. Vielleicht lässt sich ja wirklich noch was machen.
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GreenMan
Moderator

Dabei seit: 07.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 07.11.2011 17:16
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Ich würde einfach dem Gaststättenbetreiber als eigentlich Geschädigten anbieten, ihn selbstverständlich bei einer möglichen Schadensersatzklage zu unterstützen z.B. mit Beweismitteln. Das wäre das einzige - und mindeste- , was ich tun würde.

Aber besonders gut wärst du, wenn du ihn jetzt noch durch entsprechendes Verhalten als neuen Kunden gewinnen würdest *zwinker*


Zuletzt bearbeitet von GreenMan am Mo 07.11.2011 17:21, insgesamt 5-mal bearbeitet
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SHammer
Threadersteller

Dabei seit: 07.11.2011
Ort: Plauen
Alter: 59
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 07.11.2011 17:35
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"wenn Du so scharf auf Kohle bist, frag einen Anwalt. Vielleicht lässt sich ja wirklich noch was machen. "

Es geht doch gar nicht um das Geld (auch wenn es in dem Fall 3.500 EU waren).
Es ging in dem Fall um das Prinzip! Geklaut ist halt geklaut. Vielleicht auch verletzte Ehre. (Stolz, dass mein Logo so guten Anklang fand bin ich auch..lach)

"Aber besonders gut wärst du, wenn du ihn jetzt noch durch entsprechendes Verhalten als neuen Kunden gewinnen würdest *zwinker*"

Das ist bereits getan. Da die Gaststätte für ca 20.000 - 25.000 EU Werbung am laufen hat habe ich ihm angeboten das Logo entsprechend umzubauen, so dass er es ohne weiteres nutzen kann. Das ist bereits am laufen.

Gruß Stefan
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