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Autor |
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GreenMan
Moderator
Dabei seit: 06.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht:
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Verfasst Mo 07.11.2011 16:44
Titel
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SHammer hat geschrieben: | Es ging in dem Fall um das Prinzip! Geklaut ist halt geklaut. Vielleicht auch verletzte Ehre. |
Na dann ist deiner Ehre doch Genüge getan, dass du der anderen Agentur einen Kunden abgenommen hast und sie anstattdessen als unehrlich dasteht.
Applaus! (los, alle mitklatschen)
... und der Vorhang fällt.
Zuletzt bearbeitet von GreenMan am Mo 07.11.2011 16:46, insgesamt 2-mal bearbeitet
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pantonine
Dabei seit: 03.03.2011
Ort: gehen Sie bitte weiter…
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Mo 07.11.2011 18:42
Titel
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Zitat: | habe ich ihm angeboten das Logo entsprechend umzubauen | Dann pass mal gut auf, dass Du zum Schluss nicht wegen Deines eigenen Logos verklagt wirst.
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timonn
Dabei seit: 21.08.2010
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst Mo 07.11.2011 19:09
Titel
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hmm, warum schreiben hier eigentlich alle, dass der TE aus der ganzen Geschichte raus ist?
Wenn er seinem Kunden das Nutzungsrecht einräumt ohne schriftliche Erklärung oder eindeutige Aussagen, handelt es sich doch nicht um das alleinige Nutzungsrecht, sondern um ein einfaches Nutzungsrecht, da meines Wissens nach das ausschließliche Nutzungsrecht explizit ausgesprochen werden muss, oder bin ich da falsch informiert?
Von daher kann doch auch das nicht-erlaubte Nutzen dieses Logos von dem Urheber angeklagt bzw der Nutzer angeklagt werden, oder?
Oder hat sich da etwas geändert, als das Logo geschützt wurde?
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Benutzer 37983
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Mo 07.11.2011 19:15
Titel
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Wenn keine Nutzungsrechte vereinbart wurden, geht der Gesetzgeber davon aus, dass diejenigen übertragen wurden, die für den jeweiligen Vertragszweck benötigt werden. Also das kleinste Paket. § 31, Absatz (5) UhrG.
Wie es bei einem Logo ist, ist die Frage, manche Aussagen vermitteln, sie erreichen keine ausreichende Schöpfungshöhe, um überhaupt Nutzungsrechte zu generieren, wo anders heißt es, erstmal davon ausgehen, dass dem so ist und ganz klar welche berechnen. Im Zweifel muss wohl ein Richter entscheiden.
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SHammer
Threadersteller
Dabei seit: 07.11.2011
Ort: Plauen
Alter: 59
Geschlecht:
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Verfasst Mi 09.11.2011 15:12
Titel
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Hallo zusammen,
heute hat mich der Gaststätteninhaber angerufen, der das Logo unerlaubterweise genutzt hat, welches ihn die Werbeagentur verkauft hat.
Er war bei einem Fachanwalt (ob das stimmt kann ich nicht beurteilen) und der erklärte ihm, dass wohl ein Urhebgerrecht vorliegt, welches verletzt wurde.
Ich müsste die Werbeagentur verklagen auf Schadenersatz und er auch. Das waren seine Worte.
Ob das im realen Leben so funktioniert wage ich anzuzweifeln. Nichts desto trotz haben wir noch über sein neues Logo geredet, welches ihm ganz gut gefällt.
Er hält mich auf dem laufenden, was bei ihm rauskommt.
Soweit erstmal die News.
Gruß Stefan
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