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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Do 03.08.2006 13:38
Titel
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saucer hat geschrieben: | Nimroy hat geschrieben: | Wenn das Logo an die Kundin übergeben wurde und keine Nutzungsrechte vereinbart wurden, wird von einem eingeschränkten Nutzungsrecht ausgegangen? |
natürlich! nur weil das logo übergeben wurde heisst es ja noch lange nicht dass sie es veröffentlichen darf!
vgl. dazu §6 Urheberrechtsgesetz: (hervorhebung von mir)
§6 hat geschrieben: | § 6, Veröffentlichte und erschienene Werke
(1) Ein Werk ist veröffentlicht, wenn es mit Zustimmung des Berechtigten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist.
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Achtung, jetzt kommen wieder die Freizeit-Anwälte hier raus und hauen sich...
ich würde sagen, es kommt dochsehr auf den Wortlaut der Mail an, mit der das Logo übermittelt wurde. Findet sich dort etwas wie "hier der Korrekturabzug..." könnte man davon ausgehen, dass keine zustimmung im Sinne einer Willenerklärung vorliegt. Steht da aber sowas drin wie "Hier schon mal das fertige Logo für türschild etc." dann könnte man das durchaus als zustimmung zur Veröffentlichung auffassen. Vieleicht postet illie ja mla die Mail von damals.
Wenn tatsächlich ein Rechtsstreit in Betracht gezogen werden sollte, würde ich schnellstmöglich schriftlich der Verwenung der erstellten Wort-Bild-Marke/ des Logos widersprechen, solange bis die Rechtslage eindeutig geklärt wurde.
Zuletzt bearbeitet von Nimroy am Do 03.08.2006 13:40, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Ellie
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Do 03.08.2006 13:45
Titel
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Hallo,
Zustimmung muß meines Wissens nicht schriftlich erfolgen, es gibt hier auch eine stillschweigende Zustimmung durch Duldung.
Dann hätte in diesem Fall lillimarie der Bekannten umgehend schriftlich zukommen lassen müssen, daß sie eine Nutzung ihres Logos nicht duldet und ihre Einwilligung zurückzieht, auf rechtliche Konsequenzen oder vorherige Bezahlung hinweist. Auch das ist nie passiert und wie lange ist es bereits her, daß das Logo als eps übergeben wurde? lillimarie hat die Bekannte wahrscheinlich die ganze Zeit über sogar getroffen und nie was gesagt.
Wie es den Anschein hat mindestens Monate, wenn nicht mehr als ein Jahr.
Da genau solche schwammigen Dinge am Ende ein Richter entscheidet und die meisten dieser Fälle 50:50 zugesprochen werden, verdienen daran nur die Anwälte. Und da kommt es auf den Streitwert an und ich denke, der ist hier bei einer MGlerin in Ausbildung sicherlich nicht besonders hoch anzusetzen, als wäre es eine große Werbeagentur. Zudem wurde das Logo auch noch verändert. Und wahrscheinlich handelt es sich bei der Firma um keinen großen und weltweit agierenden Konzern.
Das ist Kinderkram, das lohnt das Magengeschwür nicht, das man sich hier einfangen kann.
LG,
Ellie
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Lazy-GoD
Moderator
Dabei seit: 26.11.2001
Ort: -
Alter: 54
Geschlecht:
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Verfasst Do 03.08.2006 15:28
Titel
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An der Stelle mal der Einwand, dass man für ein Logo in der Regel nicht den Schutz im Sinne des Urheberrechts erlangt, weil die notwendige Gestaltungshöhe nicht erreicht wird. Wurde hier ja auch schon des öfteren diskutiert. Also bitte nicht so vehement auf's Urheberrecht pochen - das kriegt man auch nicht in die Wiege gelegt, sobald man was "gestaltet".
http://de.wikipedia.org/wiki/Gestaltungsh%C3%B6he#Aufwand_unerheblich
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Nimroy
Community Manager
Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht:
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Verfasst Do 03.08.2006 15:30
Titel
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Stimmt ja, ganz vergessen.
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nanu
Dabei seit: 31.03.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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c_writer
Account gelöscht
Ort: -
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Verfasst Fr 04.08.2006 13:11
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nanu hat geschrieben: | Und was bei Wikipedia steht ist also fakt? |
Nicht immer, aber ...
... da es hier recht konkret um die Schöpfungshöhe von Logos ging, taugt diese Quelle wenig.
Wer Wikipedia in dem Fall nicht vertraut, kann ganz einfach nach "Schöpfungshöhe", "Urheberrecht" und "Logo" googeln und stößt sehr schnell auf eine ganze Reihe einschlägiger Entscheidungen, die bestätigen, was in Wikipedia dazu steht.
c_writer
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KleinSchlaffi
Dabei seit: 04.08.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
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Verfasst So 06.08.2006 16:47
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Ihr studiert, seid fertig und könnt euch nicht einmal den einfachsten Ablauf merken. Letztlich ist es egal, aber als TiPP:
1. Auftragsbeschreibung erstellen und bestätigen lassen.
2. Meilensteine als Probedruck deklarieren und unterschreiben lassen.
Was sind Meilensteine?
Signets / Wort- und Bildmarken, Slogans, Textentwürfe, Dummys, Druckvorlagen, etc.
Wenn Kunde fragen, warum das alles? Kein Problem, denn ich möchte nicht wissen, ob wir beide auf den richten Weg sind.
Rechtlich kann man gegen angehen.
Folgender Ablauf:
1. Firmenschild an der Wand, etc. fotografieren
2. Schauen, ob der Kunde Anzeigen schaltet
3. Werbemittel mit dem CI sammeln
Selbst wenn es ein Gehwegaufsteller oder ein Schild an der Werbetafel ist.
Wenn es eine Firma ist, die Publikumsverkehr hat, dann schickst du 3 von eine andern unabhängige dir gut Bekannte Freunde hin. Nicht Bruder / Schwester / etc, sondern Die bekannte Freunde.
Hast du die Fotografie, die Originalzeitung und alles, wo dein CI drauf ist gesammelt, dann wendest du ein Trick an.
Das will und darf ich nicht öffentlich stellen. Alles weitere per PM.
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throw
Dabei seit: 14.09.2005
Ort: Hallefornien
Alter: 36
Geschlecht:
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Verfasst Sa 30.12.2006 18:54
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sehr interessant
mich würde jetz nebenebi das logo interessieren - also vorher und die abgeänderte version
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