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Thema: Logogestaltung - Mündliche Absprache wurde nicht eingehalten vom 07.11.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Logogestaltung - Mündliche Absprache wurde nicht eingehalten
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Autor Nachricht
Malibi
Threadersteller

Dabei seit: 07.11.2008
Ort: Berlin
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 07.11.2008 16:35
Titel

Logogestaltung - Mündliche Absprache wurde nicht eingehalten

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo,

ich habe ein Problem! Da ich gerade dabei bin ein mich selbständig zu machen, brauchte ich ein kleines Logo für mein Geschäft, welches ich gerne im Internet, auf Visitenkarten und Anzeigen verwenden möchte.

Zufälligerweise habe ich eine selbständige Mediengestalterin kennengelernt, mit der ich mich über einen Preis für ein fertig gestaltetes Logo mit Nutzungsrechten geeinigt habe. Allerdings nur mündlich!

Anfangs war die Gestalterin sehr kooperativ und sie ist auf meine Wünsche eingegangen.

Doch plötzlich meldet sie sich nicht mehr und hat mir eine Rechnung über den abgemachten Preis geschickt. Bisher wurde nur der Entwurf fertiggestellt. Abmachung war allerdings ein fertiges Logo mit Illustrator vektorisiert!

Was mache ich jetzt? Ich habe zwar einen Freund, der mir das Logo mit Illustrator fertigstellen kann (anhand der Entwürfe(Zeichnungen)) aber habe ich nun auch das Nutzungsecht für das Logo? Auf ihrer Rechnung ist der Punkt durchgestrichen!

Mehr als Zecihnungen wurden bisher auch nicht gemacht!

Anscheinend war ihr der abgemachte Preis doch zu wenig und sie möchte jetzt das doppelte für die Fertigstellung.

Kann ich das Logo selber fertigstellen und nutzen wenn ich die Rechnung für den Entwurf bezahle? Mit der Frau kann man nicht mehr reden! *Schnief*

Gruß
Martin


Zuletzt bearbeitet von Malibi am Fr 07.11.2008 16:51, insgesamt 2-mal bearbeitet
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monika_g

Dabei seit: 23.01.2006
Ort: Hamburg
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 07.11.2008 17:01
Titel

Re: Logogestaltung - Mündliche Absprache wurde nicht eingeha

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Malibi hat geschrieben:

Zufälligerweise habe ich eine selbständige Mediengestalterin kennengelernt, mit der ich mich über einen Preis für ein fertig gestaltetes Logo mit Nutzungsrechten geeinigt habe. Allerdings nur mündlich!

Anfangs war die Gestalterin sehr kooperativ und sie ist auf meine Wünsche eingegangen.


normalerweise beschäftigen wir uns in diesem Forum mit der anderen Seite der Medaille.

Es ist relativ schwierig, Dir hier zu raten, wenn man die Absprachen nicht kennt. Du wirst Dich mit der Kollegin aber auf jeden Fall einigen müssen, was die Logo-Nutzung angeht, ansonsten kann es Ärger geben. Auch wenn Du meinst, mit ihr nicht mehr reden zu können, Du musst es. Oder Du zahlst und beauftragst jemand anderen, es neu zu machen.

Natürlich ist die Rechtefrage immer abhängig von der Schöpfungshöhe (bitte in wikipedia nachkucken), aber auf den Streit wirst Du es in dieser Phase Deiner Geschäftstätigkeit wahrscheinlich nicht ankommen lassen wollen.
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Malibi
Threadersteller

Dabei seit: 07.11.2008
Ort: Berlin
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 07.11.2008 17:12
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Zitat:
normalerweise beschäftigen wir uns in diesem Forum mit der anderen Seite der Medaille.


Hallo monika_g,

ich hoffe ich begehe damit keinen Tabubruch! *zwinker*

Aber wer könnte am Besten über das Prozedere bei so etwas Bescheid wissen wie solch ein Forum! Lächel

Als ich der Gestalterin sagte, dass ich die Vereinbarung noch nicht als abgeschlossen ansehe, hat sie den Hörer aufgelegt. Ich weiß ich bin für sie ein kleiner Fisch, aber das kann sich ja noch ändern...weitere Aufträge werde ich sicherlich nicht vergeben! *Schnief* leider erreiche ich sie auch nicht mehr! *Schnief*

Zitat:
Oder Du zahlst und beauftragst jemand anderen, es neu zu machen.

Wie weit muss ich den solch einen Entwurf verändernd, so dass ich es ohne Nutzungsrecht nutzen darf? Immerhin hat sie nach meinen Vorstellungen das logo entworfen.

Es geht speziell um eine Art schemenhaftes Männchen...wenn ich das Männchen nun etwas andere proportioniere...ist es dann ein anderes Logo? Ähnliche Männchen gibt es zuhauf.


Zuletzt bearbeitet von Malibi am Fr 07.11.2008 17:14, insgesamt 2-mal bearbeitet
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emil2.0
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 07.11.2008 17:13
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

nichts schriftliches? alles abstreiten.
 
Malibi
Threadersteller

Dabei seit: 07.11.2008
Ort: Berlin
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 07.11.2008 17:18
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Zitat:
nichts schriftliches? alles abstreiten.


Hmm...wüsste nicht was ich davon habe...ich möchte das Logo ja nutzen, da es mir wirklich gut gefällt. Die endgültige Gestaltung mit Illustrator mache ich auch selber bzw. lasse es vom Freund machen.

Ich bin ja auch bereit ihre nicht ganz vollständige Arbeit (laut Absprache) vollständig zu bezahlen! Menno! Auch wenn es mich ärgert! * grmbl *

oder meinst Du alles abstreiten, dass Sie das Logo gemacht hat? *binverwirrt*


Zuletzt bearbeitet von Malibi am Fr 07.11.2008 17:19, insgesamt 1-mal bearbeitet
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top
Moderator

Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 07.11.2008 17:28
Titel

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Wie Monika bereits schrieb. Schau mal bei Wikipedia unter Schöpfungshöhe. Das Beispiel dürfte dir ja entgegenkommen. *zwinker*

Wobei es natürlich keine Garantie gibt, dass ein Gericht bei deinem Fall genauso entscheiden würde - sollte es denn so weit kommen... * Keine Ahnung... *
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 07.11.2008 17:49
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Ich würde erst mal gar nix zahlen. Wenn die Dame nicht weiter arbeiten will
(warum auch immer), dann soll sie gegen Zahlung des von ihr verlangten Honorars
die Nutzugsrechte an dich übertragen und gut ist.

Wenn sie nicht will, dann gibt es keine Kohle.

Dann hast du
a: die Möglichkeit, das Logo nachbauen zu lassen und etwas abzuwandeln.
Dann könnte sie dich im schlimmsten Fall verklagen, weil du das Logo abgekupfert
hast. Hängt aber davon ab, wie das Logo aussieht. (Schöpfungshöhe)
b: wenn sie die Nutzungsrechte nicht übertragen will, setzt dich mit jemand
anderem zusammen und denkst dir was neues aus und zahlst der Dame nix.
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Mike A.

Dabei seit: 06.03.2004
Ort: Bayern
Alter: 59
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 07.11.2008 18:11
Titel

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Zwischenfrage...

Wenn die Idee des Logos vom TO ja vorgeben ist (also wie es am Ende auszusehen hat) * Keine Ahnung... * "schwarzes Männchen mit blauem Hut und Bierflasche in der Hand" und bisher "nur" eine Zeichnung erstellt worden ist, reicht das schon aus dass der TO "sein" erdachtes Logo nicht mehr verwenden darf?

Wäre schon seltsam. Finde ich jetzt.


Mike
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