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Thema: Logo aus Wappen oder Erkennungszeichen wie diverse Kreuze vom 26.03.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Logo aus Wappen oder Erkennungszeichen wie diverse Kreuze
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Pi Ter
Threadersteller

Dabei seit: 26.03.2013
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Verfasst Di 26.03.2013 10:30
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Logo aus Wappen oder Erkennungszeichen wie diverse Kreuze

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hallo Kollegen, ich bin neu hier und bitte um Entschuldigung, falls meine Frage schon hinreichend erörtert wurde.
Für diesen Fall nennt mir doch bitte den Link, wo ich über das Thema nachlesen könnte. Vielen Dank.

Immer wieder möchten Kunden aus einem Wappen, o. bestehenden Erkennungszeichen wie z.B. Malteserkreuz usw. ein Logo gestaltet haben.
Gibt es hier rechtliche Probleme? Meine Recherchen haben ergeben, dass z.B. bei Schmuckstücken o. auf Etiketten,
die Zeichen abgebildet sind, wenn auch in abgewandelter Form, aber eher nicht als Logo, sondern als Erkennungsmerkmal, quasi als grafische Untermalung.

Hat jemand Erfahrung, oder viell. sogar einen verständlichen Rechtstext darüber?

Vielen Dank für Eure Mühe
Pi Ter
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Di 26.03.2013 10:49
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du verstößt damit gegen das urheber- oder markenrecht. das gibt dann rechtliche probleme, wenn der eigentliche urheber oder derjenige der die rechte an dem logo hält, davon erfährt.

dein kunde und du können probleme bekommen! also einfach lassen.
 
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Pi Ter
Threadersteller

Dabei seit: 26.03.2013
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Verfasst Di 26.03.2013 11:53
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vielen Dank.

Gilt das auch, wenn der Urheber verstorben ist?
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Benutzer 62312
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Ort: -

Verfasst Di 26.03.2013 12:10
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bis 70 jahre nach dem tod des urhebers, danach ist es gemeinfrei.

http://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinfreiheit
 
deflation

Dabei seit: 02.02.2011
Ort: Stadt
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Verfasst So 31.03.2013 18:33
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Zitat:
Wappen

Amtliche Wappen lt. Wikipedia sind zwar gemeinfrei, allerdings ist der „unbefugte Gebrauch“ hoheitlicher Kennzeichen verboten.
Wikipedia hat geschrieben:
Amtliche Wappen sind als amtliche Werke stets nach § 5 Abs. 1 UrhG gemeinfrei. Sie können auch nicht markenrechtlich geschützt werden (§ 8 Abs. 2 Nr. 8 MarkenG). Der unbefugte Gebrauch von hoheitlichen Kennzeichen (Bundes- und Landeswappen) ist nach § 124 OWiG verboten.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Amtliches_Wappen
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