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Thema: Kunde möchtge nach 3 Jahren zusammenarbeit alle Quelldaten vom 27.11.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Kunde möchtge nach 3 Jahren zusammenarbeit alle Quelldaten
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 27.11.2007 22:01
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wie schon richtig gesagt wurde, steht dem kunden nur das zu was bestellt wurde - also wegen mir bei priontprodukten ein druckfähiges pdf damit briefpapier nachgedruckt werden kann. offene daten nur gegen entsprechendes entgelt (und da würde ich nicht zu billig sein - du hast schließlich keine weiteren auträge mehr zu erwarten).

bei den nutzungs- und verwertungsrechten isses etwas heikler - da würde ich mich wirklich von einem fachkundigen anwalt beraten lassen. problem is nämlich, das du dir nutzungs- und verwertungsrechte bisher nicht hast vergüten lassen. und deswegen wird es wohl schwierig zu beweisen, das nun auf einmal entgelte für nutzung und verwertung fällig werden aber vorher nicht... denn die nutzung ist jetzt die selbe wie z.b. vor einem jahr...
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karles
Threadersteller

Dabei seit: 29.12.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mi 28.11.2007 04:18
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aUDIOfREAK hat geschrieben:
bei den nutzungs- und verwertungsrechten isses etwas heikler - da würde ich mich wirklich von einem fachkundigen anwalt beraten lassen. problem is nämlich, das du dir nutzungs- und verwertungsrechte bisher nicht hast vergüten lassen. und deswegen wird es wohl schwierig zu beweisen, das nun auf einmal entgelte für nutzung und verwertung fällig werden aber vorher nicht... denn die nutzung ist jetzt die selbe wie z.b. vor einem jahr...


.. das ist richtig, die Nutzung ist die selbe wie vor einem Jahr und sie wird auch in Zukunft die selbe bleiben.
Dagegen ist auch nichts einzuwenden.

Aber schaut es mit der Verwertung aus?
Bislang war ich derjenige der die Daten bis zum Druck, Web etc., bearbeitet hat.

Angenommen ich würde dem Ex-Kunden alle Druckbaren PDFs zusammenstellen die innerhalb unserer Geschäftsbeziehung entstanden sind, könnte er sich theoretisch aus diesen die entsprechenden Grafischen-Elemente rausnehmen und "weiterverwerten" - für z.B. Postkarten...

Wäre das dann OK und unter "Verwertungs"-Recht zu verstehen?

Irgendwie ist mir das Thema Verwertungrecht unklar - in verschiedenen Internet-Quellen wird immer auf "Vervielfältigung" und "Verbreitung" verwiesen (das war für mich immer Nutzung...) - hat also nicht mit "Datenplündern" im Sinne von "Verwertung von Grafischen Elementen aus einem Endprodukt" zutun? * Keine Ahnung... *
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airball

Dabei seit: 28.08.2002
Ort: 2850
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mi 28.11.2007 09:34
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Ganz ehrlich: auch wenn du noch einige Antworten kriegen solltest, sprich das lieber mit einem Anwalt ab. Erkläre ihm die Situation, wie du Vorgehen möchtest und was deine Bedenken sind. Der wird dir zumindest, nicht so wie wir, eine rechtsverbindliche Auskunft geben können. Nachdem du das getan hast kannst du dich ja mit deinem Kunden in Verbindung setzen.

...und wenn die Kohle nicht allzulocker sitzt, frag mal bei deinem Stadtamt nach der öffentlichen Rechtsberatung. Da war ich auch schonmal, kostet entweder nur 10 Euro oder gar nichts. Lächel
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