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Thema: Entwürfe gemacht, Zusammenarbeit ungewiss. vom 29.08.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Entwürfe gemacht, Zusammenarbeit ungewiss.
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Leycoona
Threadersteller

Dabei seit: 14.11.2004
Ort: Bremen
Alter: 38
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 29.08.2008 09:20
Titel

Entwürfe gemacht, Zusammenarbeit ungewiss.

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Hallo,

ich habe mehrere Fragen zum Thema Rechte. Zur Vorgeschichte: Ich bin Azubi im 3. Lehrjahr Mediengestaltung Digital/Print. Ich habe ein Gespräch mit einem Geschäftsführer einer anderen Firma gehabt, dieser suche einen festen Mitarbeiter für einige Projekte. Ich hab ihm erklärt dass ich Azubi bin und natürlich nicht die Zeit habe bei ihm im Büro zu arbeiten. Dann hat er mir ein aktuelles Projekt beschrieben und gesagt dafür bräuchte er aktuell jemanden. Ich hab ihm dann vorgeschlagen Entwürfe für ihn zu machen. Er meinte er erwarte nichts aber sollten ihm die Entwürfe gefallen würde er Sie gleich weiter zum Kunden geben und drucken lassen. Ich hab dann Entwürfe gemacht und hab ihm ein PDF geschickt mit einigen Entwürfen. Er hat sich gemeldet und ihm gefallen die meisten der Entwürfe gut. Ich soll ihn nun anrufen um mit ihm zu klären ob und inwiefern es weitergeht. Ich weiß jetzt nicht so genau wie ich reagieren soll. Zumal das mein erster großer Auftrag extern ist. Daher meine Frage an euch: Liegen die Rechte der Entwürfe bei mir? (Im PDF hab ich vermerkt: alle Rechte vorbehalten) Was kann ich in meinem speziellen Fall verlangen? Was gibt es eventuell für rechtliche Dinge zu beachten, was sollte ich in jedem Fall erfragen oder schriftlich festhalten, ich möhcte unter keinen Umständen gleich den ersten Kunden von mir vergraulen. Andererseits ist meine Arbeit gut geworden und ich möchte auch einige Zeit noch investieren. Zumal er versichert hat dass einiges an Geld in diesem Projekt steckt.

Wäre toll wenn ihr mir schnell antwortet, ich muss ihn heute nachmittag anrufen.

Danke Lächel
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Zeithase

Dabei seit: 09.05.2005
Ort: Erfurt
Alter: 39
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 29.08.2008 09:26
Titel

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1. Weiß Dein Chef ueber Deine nebenberufliche Taetigkeit?
2. Was steht im Vertrag mit Deinem Kunden? Und ja, da Du der Urheber bist ...


Zuletzt bearbeitet von Zeithase am Fr 29.08.2008 09:27, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 29.08.2008 09:57
Titel

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http://www.mediengestalter.info/forum/45/faq-der-weg-in-die-selbstaendigkeit-45370-1.html

hier steht im grunde alles drin, was du wissen musst.
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Leycoona
Threadersteller

Dabei seit: 14.11.2004
Ort: Bremen
Alter: 38
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 29.08.2008 10:06
Titel

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1. nein es ist ja noch zu nichts "festem" gekommen, bzw. habe ich schon erklärt dass ich ihm für dieses projekt zur verfügung stehe.
2. wir haben noch keinen vertrag gemacht.

Die Sache ist halt, dass ich ja ein spezieller Fall ist und ich wie gesagt nichts falsch machen will, vielleicht hat ja jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und kann davon berichten. Lächel
Den Link guck ich mir mal an!
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Benutzer 62312
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 29.08.2008 10:14
Titel

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auf mündliche aussagen kannst du dich nicht verlassen. am anfang wird immer viel versprochen.

also ich muss dir sagen, da hast du ne menge zubeginn falsch gemacht. das kann alles gut laufen aber rechtlich gesehen befindest du dich auf einer wackligen seite. BEVOR entwürfe gemacht werden solltest du erst einmal ein angebot machen (vorher auch wissen was man haben will) darin enthalten ist neben der kostenstelle auch ein vermerk zu den nutzungsrechten. diese müssen unbedingt vorher geklärt sein.

da du noch azubi bist, müsstest du deinen chef davon informieren. gerade dann wenn du quasi in direkter konkurrenz zu ihm stehst. beispielsweise ist dein kunde ehem. kunde vom betrieb oder kommt aus der gleichen branche wie die hauptkunden und/oder die tätigkeit ist die gleiche (das habe ich von einem ihk-mitarbeiter, ist dennoch halbwissen von mir).

was ich dir jetzt noch empfehlen kann ist alles noch mal kurz schriftlich aufzusetzten (nicht per mail) und um eine bestätigung zu bitten (per fax reicht aus). schreib auch rein, dass bereits entürfe gemacht wurden und ja gefallen haben.

ob das rechtlich jetzt der hammer ist, kann ich dir nicht sagen. bei einem streit hättest du auf jeden fall etwas in der hand.
 
S.Franke

Dabei seit: 27.03.2007
Ort: Bielefeld
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 29.08.2008 10:29
Titel

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@Leycoona: wenn du mit deinem Chef noch nichts vereinbart/geregelt hast, begibst du dich bereits auf SEHR dünnes Eis.

Dein Chef muss VOR Antritt der Tätigkeit (du hast bereits Entwürde erstellt, so dass dies als bereits als Beginn gibt) er stellt zu zugestellt.

Dein Chef wird dir die Tätigkeit wohl eher nicht genehmigen, da hier eine Konkurenzsituation entsteht.

Nicht ganz unwichtig ist es, dass sowohl eine Abmahnung als auch eine Kündigung für das nicht anzeigen einer Nebentätigkeit durch die Arbeitsgerichte als rechtens eingestuft werden.

Hintergrund, warum du einen Nebenjob oder freiberufliche Tätigkeit anmelden musst, ist z.B. , dass wenn du in deinem Zweitjob als Selbstständiger mehr verdienen würdest ggf. keine Krankenkassenabgaben ganz anders berechnet werden müssen. Ferner ergibt sich aus HGB §61 auch, dass du ggf. deine Einnahmen aus deiner Selbstständigkeit an deinen Chef abführen musst.

Du solltest das also SEHR SCHNELL klären.

LG Stulle
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Agenor

Dabei seit: 25.05.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 29.08.2008 11:29
Titel

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Hallo Leycoona,

verstehe ich das richtig: Du bist in einem Betrieb angestellt und arbeitest nebenbei fuer ein Konkurrenz-Unternehmen und davon weiss dein jetziger Chef nichts?
Wenn Du Dein Ausbildungsende nicht unnoetig verkomplizieren willst, solltest Du erst einmal hier fuer Klaerung sorgen!
Nebentaetigkeiten kann ein AG eigentlich kaum untersagen. Ausser in so einem Fall - weil Du ja das gleiche machst wie im Hauptjob; nur eben fuer einen evtl. Konkurrenten *Schnief*
Und dann noch: auch das Finanzamt wird Dein tun interessieren. Soweit ich weiss bist Du sogar schon als Selbstaendiger in Erscheinung getreten (auch wenn Du noch nix verkauft/eingenommen hast). Die Anmeldung als Freiberufler oder eine Gewerbeanmeldung tut wohl auch not. Und spaetestens hier kommt wieder der aktuelle echte Chef zum tragen. Dieser muss halt informiert werden und sein OK geben.

Viel Glueck
Agenor
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Leycoona
Threadersteller

Dabei seit: 14.11.2004
Ort: Bremen
Alter: 38
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 29.08.2008 14:46
Titel

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danke euch erstmal! Werd das Thema mal ansprechen. LG
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