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Thema: Kunde kündigt nach Streit Zusammenarbeit und zahlt nicht... vom 08.11.2010


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Kunde kündigt nach Streit Zusammenarbeit und zahlt nicht...
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ininogreenhorn
Threadersteller

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Verfasst Mo 08.11.2010 17:58
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Kunde kündigt nach Streit Zusammenarbeit und zahlt nicht...

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Hallo zusammen,

gleich mal vorneweg: es geht um einen Streit mit einem Kunden bei dem ich gleich mehrere große Fehler gemacht habe.

Ich habe dem Kunden (Händler) eine Dienstleistung angeboten und auch offiziell ein Angebot geschrieben. Dieser Kunde (mit dem ich mich bis dato sehr gut verstanden habe) war sehr faul in schriftlichen Sachen (ich habe z.B. in der ganzen Zeit kein E-mail von ihm bekommen) und ich habe den ersten Fehler gemacht, indem ich eine telefonische Angebotsbestätigung akzepiert und nicht auf eine schriftliche Bestätigung gepocht habe.
Dann erzählte ich ihm, daß ich in absehbarer Zeit etwas aus seinem Handel benötigen würde und wir vereinbarten ein Gegengeschäft. (Zweiter Fehler) Ich wollte etwas bei ihm beziehen und ich würde dafür nicht den gesamten Betrag in Rechnung stellen.
Blöd war dann blos, daß ich bei ihm nicht das passende gefunden habe und mich von ihm auch nicht gut beraten gefühlt habe. Ich bin dann zu einem anderen Händler, habe dort gekauft und ihm das später erzählt (dritter Fehler).
Er war extrem sauer über den "Vertragsbruch", er hat mir sofort die Zusammenarbeit gekündigt hat. Per Telefon. Dort ist er dann auch noch unsachlich geworden. Ihn hat das "entgangene Geschäft" geärgert und die Tatsache, daß ich ihn vor dem endgültigen Kauf nicht nochmal informiert habe. Das hätte ich tun sollen und ich habe das ihm gegenüber eingeräumt und mich sogar mehrfach entschuldigt. Trotzdem hat er nicht wieder eingelenkt. Er sagte, daß er mir einen Betrag (der ca. 2/3 der bislang geleisteten Stunden entspricht) bezahlt und es ihm egal sei, ob ich das Projekt zu ende bringe oder nicht. (was ich so natürlich nicht mache)
Ich habe ihm daraufhin sofort eine Rechnung über den Betrag geschrieben (mit versöhnlichem Anschreiben), die er mir nicht bezahlt hat. Nach 4 Wochen habe ich ihm eine sachliche Zahlungserinnerung geschickt (war ja alles seine Idee!), die er mir auch noch nicht bezahlt hat.

Ich frage mich jetzt, wie ich vorgehen soll. Hatte jemand schon eine ähnliche Erfahrung? Soll ich auf das Geld verzichten oder mich mit dem Typ anlegen?
Kennt sich jemand rechtlich aus? Ich hab ja leider nur die mündliche Zusage, die Stundenauflistungen und E-mails, die ich ihm geschickt habe und die Daten, die ich bisher für ihn erstellt habe. Kann man damit einen Vertrag nachweisen und rechtliche Schritte einleiten?

Ich habe seit dem schrecklichen Telefonat keine Lust mehr, mit dem Typ zu reden und auf eine Zusammenarbeit mit so einem "Charakter" lege ich eigentlich auch keinen Wert mehr. Ich finde, wenn man einen Fehler eingesteht und sich entschuldigt sollte man die Größe besitzen eine Entschuldigung auch zu akzeptieren, nach einer Lösung suchen und nicht unsachlich werden.
Ich weiß, daß ich da ein paar derbe Fehler gemacht habe, aus denen ich gelernt habe. Ich habe dem Typ einfach zu sehr vertraut.
Vielleicht kann mir doch jemand einen hilfreichen Tip geben ohne mich zu "schimpfen"?

Vielen Dank!
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netnite

Dabei seit: 24.12.2005
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Alter: 43
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Verfasst Mo 08.11.2010 19:00
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Über was für einen Betrag sprechen wir?
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ininogreenhorn
Threadersteller

Dabei seit: 14.04.2010
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Verfasst Mo 08.11.2010 19:19
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Um 500 Euro
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Thrasher

Dabei seit: 26.11.2005
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Verfasst Mo 08.11.2010 21:53
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Entweder vergesse die Sache oder beauftrage einen Anwalt mit einer letzen Mahnung und dann dem gerichtlichen Mahnverfahren. Du kannst das Mahnverfahren natürlich auch selbst einleiten, dann sparst du die Anwaltskosten. Ich halte es aber für empfehlenswert einen Anwalt damit zu beauftragen, wirkt einfach konsequenter. Außerdem wird es bestimmt nicht die letzte Angelegenheit dieser Art sein, dann hast du schon einmal den Kontakt und kannst dich anständig beraten lassen.

Die Kosten für Anwalt und Einleitung des gerichtliche Mahnverfahrens halten sich noch im Rahmen ca. 100,- EUR (Gebühren und Anwaltskosten), wobei das von einem Gegenstandswert von 500,- EUR natürlich schon viel ist.

Entweder a) zahlt dein Kunde dann, b) reagiert gar nicht oder c) widerspricht dem Bescheid vom Gericht.

a) ist natürlich optimal

b) ist der Kunde solvent Fallen zwar auch noch einmal Vollstreckungsgebühren an, du wirst aber den Rechnungsbetrag und alle Ausgaben wieder bekommen. Ist er insolvent kannst du lange auf dein Geld warten.

c) Bei einem Widerspruch lässt du die Sache nun entweder wirklich auf sich beruhen und hast 100,- EUR "ausm Fenster geworfen" oder du ziehst es knallhart durch und bringst ihn vor Gericht. Wenn du ganz viel Pech hast kann das natürlich nach hinten losgehen. Da solltest du aber mit einem Anwalt drüber sprechen, inwiefern deine Dokumentation des Auftrags, trotz fehlender schriftlichen Auftragsbestätigung, das Gericht positiv beeinflussen kann.

Es gibt inzwischen übrigens genügend Anwälte, die sich auf "Internet-Recht" spezialisiert haben.
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 09.11.2010 10:12
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Also bei 500 € würde ich das Ganze nicht auf sih beruhen lassen! Hallo?! Habt ihr zu viel Geld oder was? Von dem Geld können andere einen ganzen Monat leben.

Aber um mal einen ersten wichtigen Tipp zu geben, der bei dir selber anfängt: Hör auf, dich für professionelles Verhalten schlecht zu fühlen. Du hast eine ganz normale Entscheidung getroffen. Die gewünschte Ware (Beschffenheit/ Qualität) war nicht vorhanden und gu ist. Würde der Typ doch nicht anders machen. Das ist ene gaz normale und völlig nachvollziehbare Handlung. Nichts, wo du dich für entshuldigen müsstest. Wenn der Typ ausrasten möchte, gerne. Ohren auf Durchzug und gut. Das wird nicht das letzte Mal in deiner beruflichen Laufbahn sein, dass du mit Unsympathen umgehen musst.

Also Kopp aus'm Arsch und ma die Schutern wieder auseinandergefaltet!

Und dann hör auf, da irgendwas telefonisch regeln zu wollen. Du hast am Anfang schon zu wenig schriftlich gemacht, dann mach doch jetzt nicht damit weiter! Schreib ihn an, weise auf den Zahlungsverzug, bitte um schriftliche Stellungnahme und gut is! nd wenn er dich darauf anruft, dann schickte ihm hinterher ein Protokoll des Gspräches und weist ihn daraufhin, dass du keinen Wert auf eine weitere Zusammenarbeit legst und das Thema deinem Anwalt zur weiteren Klärung übergeben hast.

Zieh das durc, schon alleine um deinen Ruf am Markt entsprechend zu sichern. Glaub mir, es wird dir weniger lange anhängen, ein Gerichtsverfahren angstrengt zu haben als ein Weichei zu sein "mit dem man alles machen kann".
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ExMD

Dabei seit: 27.01.2005
Ort: Saarland
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 09.11.2010 10:23
Titel

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Nimroy hat geschrieben:
Also bei 500 € würde ich das Ganze nicht auf sih beruhen lassen! Hallo?! Habt ihr zu viel Geld oder was? Von dem Geld können andere einen ganzen Monat leben.

Aber um mal einen ersten wichtigen Tipp zu geben, der bei dir selber anfängt: Hör auf, dich für professionelles Verhalten schlecht zu fühlen. Du hast eine ganz normale Entscheidung getroffen. Die gewünschte Ware (Beschffenheit/ Qualität) war nicht vorhanden und gu ist. Würde der Typ doch nicht anders machen. Das ist ene gaz normale und völlig nachvollziehbare Handlung. Nichts, wo du dich für entshuldigen müsstest. Wenn der Typ ausrasten möchte, gerne. Ohren auf Durchzug und gut. Das wird nicht das letzte Mal in deiner beruflichen Laufbahn sein, dass du mit Unsympathen umgehen musst.

Also Kopp aus'm Arsch und ma die Schutern wieder auseinandergefaltet!

Und dann hör auf, da irgendwas telefonisch regeln zu wollen. Du hast am Anfang schon zu wenig schriftlich gemacht, dann mach doch jetzt nicht damit weiter! Schreib ihn an, weise auf den Zahlungsverzug, bitte um schriftliche Stellungnahme und gut is! nd wenn er dich darauf anruft, dann schickte ihm hinterher ein Protokoll des Gspräches und weist ihn daraufhin, dass du keinen Wert auf eine weitere Zusammenarbeit legst und das Thema deinem Anwalt zur weiteren Klärung übergeben hast.

Zieh das durc, schon alleine um deinen Ruf am Markt entsprechend zu sichern. Glaub mir, es wird dir weniger lange anhängen, ein Gerichtsverfahren angstrengt zu haben als ein Weichei zu sein "mit dem man alles machen kann".


so fucking word! *hehe*
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GreenMan
Moderator

Dabei seit: 06.09.2003
Ort: Bremen
Alter: 58
Geschlecht: Männlich
Verfasst Di 09.11.2010 13:06
Titel

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ExMD hat geschrieben:
so fucking word! *hehe*

Bekräftigt! * Ja, ja, ja... *
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