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Thema: Job beendet - wie lange muß ich die Daten speichern? vom 05.06.2014


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Job beendet - wie lange muß ich die Daten speichern?
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Nimroy
Community Manager

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Verfasst Do 12.06.2014 11:29
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Re: Job beendet - wie lange muß ich die Daten speichern?

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SL-Design hat geschrieben:
Und es gab schon Kunden, die haben mir die Füsse geküsst, dass ich alten Kram von ihnen reproduzieren konnte.


Die ollen Marathon-platten-Dinger? Boah, dass muss ja echte Dankbarkeit sein. Dann doch lieber den Erstgeborenen abtreten. Lächel

Aufbewahrungspflicht gibt es nicht, zumindest nicht für diese Art von Daten.

Wenn du nicht gleich mit "Gelöscht!" kommen willst, kannst du ja noch schreiben, das du Daten 12 Monate nach Beendigung der Geschäftsbeziehung in ein Archiv auslagerst und das die Rekonstruktion mit einem Aufwand verbunden wäre und da dafür den Betrag XX zzgl. XXX für die Übergabe der offenen Daten in Rechnung stellen müsstest.
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SL-Design

Dabei seit: 09.11.2005
Ort: 8° 15' 0'' | 50° 4' 60''
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 12.06.2014 11:52
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@rdmax: Wie hast Du Dich denn nun mit dem Ex-Kunden geeinigt?
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rdmax
Threadersteller

Dabei seit: 02.09.2013
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Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Do 12.06.2014 17:59
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SL-Design hat geschrieben:
@rdmax: Wie hast Du Dich denn nun mit dem Ex-Kunden geeinigt?


Hallo und sorry für die Verspätung, war weg, langes Wochenende...

Habe gesagt die Daten stünden nicht mehr zur Verfügung, der Kunde hat's anscheinend geschluckt,
nur wird er jetzt wirklich dreist: ich sollte doch bitteschön die Rohdaten ALLER Jobs, die ich für sie je
gemacht hätte (habe 8 Jahre lang für sie gearbeitet!) rausgeben, sie würden auch den Kurier zahlen,
denn es ginge ja nicht, daß sie ihren Kunden die Neuerstellung aller Daten berechnen sollten...

Ich nehme mal an, daß sie's erstmal auf die dumm-dreiste Tour versuchen, da ich aber weiß, was für
krumme Betrügereien die sonst machen, werde ich doch sicherheitshalber einen Anwalt konsultieren,
sicher ist sicher...

Kann jemand einen Fachanwalt zu diesem Thema aus dem Rhein-Main-Gebiet empfehlen, bzw. wo ich
da suchen sollte? Mir fällt da nur der ADG ein, bin aber kein Mitglied...

Danke nochmals,
rdm
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 12.06.2014 18:46
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ich würd die Kollegen vom ADG oder BDG fragen,
auch wenn du kein Mitglied bist,
wer da als Fachanwalt zu empfehlen ist.
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Benutzer 116623
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Fr 13.06.2014 00:00
Titel

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rdmax hat geschrieben:
[

Ich nehme mal an, daß sie's erstmal auf die dumm-dreiste Tour versuchen, da ich aber weiß, was für
krumme Betrügereien die sonst machen, werde ich doch sicherheitshalber einen Anwalt konsultieren,
sicher ist sicher...


Zahlen die auch deinen Anwalt? Was die sonst so machen, interessiert doch keinen - auf die (impliziten) Fragen, was in deinen Verträgen stand, hast du leider nicht geantwortet ... nur das ist doch relevant.
 
Piki

Dabei seit: 30.01.2008
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Fr 13.06.2014 08:58
Titel

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rdmax hat geschrieben:
Habe gesagt die Daten stünden nicht mehr zur Verfügung, der Kunde hat's anscheinend geschluckt,
nur wird er jetzt wirklich dreist: ich sollte doch bitteschön die Rohdaten ALLER Jobs, die ich für sie je
gemacht hätte (habe 8 Jahre lang für sie gearbeitet!) rausgeben, sie würden auch den Kurier zahlen,
denn es ginge ja nicht, daß sie ihren Kunden die Neuerstellung aller Daten berechnen sollten...

Ich nehme mal an, daß sie's erstmal auf die dumm-dreiste Tour versuchen, da ich aber weiß, was für
krumme Betrügereien die sonst machen, werde ich doch sicherheitshalber einen Anwalt konsultieren,
sicher ist sicher...

Kann jemand einen Fachanwalt zu diesem Thema aus dem Rhein-Main-Gebiet empfehlen, bzw. wo ich
da suchen sollte? Mir fällt da nur der ADG ein, bin aber kein Mitglied...


Um denen die Rohdaten all Deiner Jobs nicht rauszugeben, brauchst Du doch keinen Anwalt. Wie Du ja selbst schreibst, hast Du zum Thema „offene Daten“ hier schon genug gefunden. Und eine vertragliche Regelung zugunsten des Kunden scheint nicht zu existieren (sonst hättest Du ja diesen Thread nicht eröffnen müssen).
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 13.06.2014 09:12
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Ich würde mich da auch nicht schon im Vorfeld bekloppt machen. Teile nett und freundlich (!) mit, dass ein Missverständnis vorliegt und zunächst mal offene Daten nicht Bestandteil der auftragsbezogenen Lieferobjekte sei. Und das du gerne einem persönlichen Gespräch eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung findest. Wenn die dann rumzicken kannst du dir immer noch einen Anwalt nehmen.
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Moderator

Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 13.06.2014 10:16
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Acht Jahre ist eine lange Zeit - da ist sicherlich einiges zusammen gekommen. Ich gehe mal davon aus, dass er in der Zeit nicht dein einziger Auftraggeber war. Du kannst ihm ja nicht mal eben eine komplette Kopie deines Archivs erstellen. Das zusammenstellen der Daten dürfte also ein nicht zu unterschätzender Aufwand darstellen. Du musst schließlich alles einmal durchschauen um sicher zu stellen, dass sich keine vertraulichen Daten anderer Kunden dazwischen befinden.

Wieso machst du ihm also nicht einfach einen saftigen Kostenvoranschlag?
Mach ihm dabei deutlich, dass vieles noch mit älteren Programmversionen erstellt wurden und du die verwendeten Schriften nicht weitergeben darfst. Die Daten benötigen also noch weitere Nacharbeit wenn sich daraus Darstellungsunterschiede ergeben.

Geliefert wird nur gegen Vorkasse. Wenn er "die Katze im Sack" nicht haben will, dann soll er es eben sein lassen. *zwinker*
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