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Thema: inwieweit die Nutzung von Logo fremd Agentur untersagen! vom 24.05.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> inwieweit die Nutzung von Logo fremd Agentur untersagen!
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radschlaeger
Moderator

Dabei seit: 10.12.2004
Ort: Neuss
Alter: 57
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 24.05.2009 20:37
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type1 hat geschrieben:
Entschuldigung.
Ihr gestaltet Logos, verkauft diese, aber schränkt die Nutzung ein?
Was ist das denn für eine Vorgehensweise???

Wenn ich bei euch einmal Kunde war wär ich ganz schnell wieder weg. Das ist Halsabschneidermenthalität. Es sei denn wir reden hier über eine Größenordnung a la global player..


das geht sogar noch abstruser: eine bürgerstiftung hatte sich von einer agentur ein logo entwerfen lassen (ohne entlohnung). nun sollte für eine der arbeitsgruppen ein flyer gestaltet werden, dazu wurde von einem der gruppe nahestehenden grafiker das logo benötigt. die weitergabe des logos durch die agentur wurde verweigert, mit dem hinweis, dass alle rechte bei der agentur lägen. * Ich geb auf... *
eine äußerst kontraproduktive aktion, die ehrenamtliche tätigkeiten im keim erstickt.
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top
Moderator

Dabei seit: 25.11.2003
Ort: Hedwig Holzbein
Alter: 52
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 24.05.2009 20:38
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Ich bin es jetzt leid. Mein Kommentar dazu findet sich jetzt in meiner Signatur...

Zuletzt bearbeitet von top am So 24.05.2009 20:43, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 29.05.2009 10:59
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type1 hat geschrieben:
Entschuldigung.
Ihr gestaltet Logos, verkauft diese, aber schränkt die Nutzung ein?
Was ist das denn für eine Vorgehensweise???

Wenn ich bei euch einmal Kunde war wär ich ganz schnell wieder weg. Das ist Halsabschneidermenthalität. Es sei denn wir reden hier über eine Größenordnung a la global player..


Na na nicht zu vorschnell urteilen.

Geschaeftsprinzip:

a) Kunde hat kein Geld fuer die professionelle Erstellung eines Logos b) Kunde bucht aber bei Firma X einen Werbeeintrag in einem Medium -

um b zu erfuellen braucht Firma X aber a also erstellt Firma X das Logo auf eigene Kosten und schraenkt die Nutzung dieses Logos ein, mit der Hoffnung durch einen Folgeautrag die Kosten fuer die Erstellung des Logos wieder rein zu holen.


@kleiner_: Grundsaetzlich ist das moeglich was Du oder deine Agentur da vorhast, allerdings wenn der Auftrag war "Erstellung eines Logos" gilt das was Nimroy sagt.


Zuletzt bearbeitet von Mischpult am Fr 29.05.2009 11:07, insgesamt 1-mal bearbeitet
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type1

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 29.05.2009 13:05
Titel

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In dem von dir gehschilderten Fall bleibt das Logo aber immer beim Ersteller, der es als einziger verwendet.
Warum sollte er es herausgeben?

Hier ist es wohl anders - oder ich versteh den Fall falsch.
Aber ansich hast du natürlich vollkommen Recht, dass es auch diesen Fall gibt.
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Mischpult

Dabei seit: 19.11.2003
Ort: Bochum
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 29.05.2009 14:16
Titel

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@type1: ja genau - die frage ist halt was hat der Kunde hier bei kleiner_ in Auftrag gegeben
bzw. wie kriegt kleiner_ es doch noch hin, das der Kunde es nicht nutzen darf
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