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Thema: IHK "Zwangsbeitrag" - auch für Mediengestalter? Befreiung? vom 14.11.2013


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> IHK "Zwangsbeitrag" - auch für Mediengestalter? Befreiung?
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nullhorn
Threadersteller

Dabei seit: 22.02.2006
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Verfasst Do 14.11.2013 22:36
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IHK "Zwangsbeitrag" - auch für Mediengestalter? Be

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Hi Leuz,

ich bin von der IHK angeschrieben worden, dass ich 2011 und 2013 (Vorausschätzung über das FA) über die Freibetragsgrenze von 5.200 € Betriebsgewinn und deshalb einen sogenannten Grundbetrag für die 2 GJ zahlen muss. Nun habe ich mit der Mitarbeiterin von der IHK
gesprochen und ihr versucht zu erklären, dass ich als MG vorrangig gestalterisch, künstlerisch tätig bin und in dem Zug auch solche Werte
erschaffe und nicht mein Geschäftszweck Handel mit Waren ist. Sie konnte mir diesbezüglich nicht weiter helfen, meinte aber dass es eine
Möglichkeit der Freistellung über das FA gäbe.

Was mich nun zu meiner Frage bringt, seid ihr IHK befreit? Wernn ja, wie habt ihr das gemacht? Was musstet ihr wo vorzeigen, nachweisen, legitimieren? Der Betrag ist nicht hoch - 40€ im Jahr, aber mir gehts um Prinzip.

Grüße und Danke
Flo
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Benutzer 116623
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Ort: -

Verfasst Fr 15.11.2013 09:47
Titel

Re: IHK "Zwangsbeitrag" - auch für Mediengestalter

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nullhorn hat geschrieben:
Nun habe ich mit der Mitarbeiterin von der IHK
gesprochen und ihr versucht zu erklären, dass ich als MG vorrangig gestalterisch, künstlerisch tätig bin und in dem Zug auch solche Werte erschaffe und nicht mein Geschäftszweck Handel mit Waren ist.


Das spielt nur überhaupt keine Rolle. Du betreibst ein Gewerbe, fertig. Warum hast du dich nicht als Freiberufler angemeldet?

Zitat:
Was mich nun zu meiner Frage bringt, seid ihr IHK befreit? Wernn ja, wie habt ihr das gemacht? Was musstet ihr wo vorzeigen, nachweisen, legitimieren? Der Betrag ist nicht hoch - 40€ im Jahr, aber mir gehts um Prinzip.


Und das Prinzip lautet: IHK-Mitglied -> Beitrag bezahlen. Ausnahmen gibt es nur für Existenzgründer, Doppelmitglieder bei IHK und HWK, sehr geringe Umsätze.
 
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nanu

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Verfasst Fr 15.11.2013 17:01
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nullhorn hat geschrieben:
Was mich nun zu meiner Frage bringt, seid ihr IHK befreit? Wernn ja, wie habt ihr das gemacht? Was musstet ihr wo vorzeigen, nachweisen, legitimieren? Der Betrag ist nicht hoch - 40€ im Jahr, aber mir gehts um Prinzip.


Ich hatte das Problem auch mal. Da bin ich zum Gewerbeamt gegangen und habe das Gewerbe abgemeldet und vermerken lassen, dass es eine freiberufliche Tätigkeit ist.

Dann musste ich mit dem Nachweis zum Finanzamt. Die haben das als Freiberuf vermerkt bzw. eingetragen, man hat dann nur eine Steuernummer. Vom FA, bekam ich auch die Bescheiniung, dass es eine freiberufliche Tätigkeit ist.

Das habe ich derzeit bei der IHK eingereicht und danach war Ruhe.


Zuletzt bearbeitet von nanu am Fr 15.11.2013 17:03, insgesamt 1-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK

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Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 15.11.2013 21:17
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nanu hat geschrieben:
nullhorn hat geschrieben:
Was mich nun zu meiner Frage bringt, seid ihr IHK befreit? Wernn ja, wie habt ihr das gemacht? Was musstet ihr wo vorzeigen, nachweisen, legitimieren? Der Betrag ist nicht hoch - 40€ im Jahr, aber mir gehts um Prinzip.


Ich hatte das Problem auch mal. Da bin ich zum Gewerbeamt gegangen und habe das Gewerbe abgemeldet und vermerken lassen, dass es eine freiberufliche Tätigkeit ist.

Dann musste ich mit dem Nachweis zum Finanzamt. Die haben das als Freiberuf vermerkt bzw. eingetragen, man hat dann nur eine Steuernummer. Vom FA, bekam ich auch die Bescheiniung, dass es eine freiberufliche Tätigkeit ist.

Das habe ich derzeit bei der IHK eingereicht und danach war Ruhe.


dann muss einem aber auch klar sein, ab diesem zeitpunkt tatsächlich nur noch freiberufliche dienstleistungen anbieten zu dürfen. druckauftrge mit provisionsaufschlag sind dann z.b. nicht mehr drin... das wäre dann nämlich schon wieder gewerblicher handel der das entsprechende gewerbe voraussetzt...
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