mediengestalter.info
FAQ :: Mitgliederliste :: MGi Team

Willkommen auf dem Portal für Mediengestalter

Aktuelles Datum und Uhrzeit: Fr 29.03.2024 07:12 Benutzername: Passwort: Auto-Login

Thema: Rechtsfragen zum Verhältniss Kunde - Mediengestalter vom 19.12.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Rechtsfragen zum Verhältniss Kunde - Mediengestalter
Autor Nachricht
mensch81
Threadersteller

Dabei seit: 19.12.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Sa 19.12.2009 12:07
Titel

Rechtsfragen zum Verhältniss Kunde - Mediengestalter

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo allerseits,
also ich hab ein paar Fragen.

Vorgeschichte:
Ich habe in letzter Zeit zusammen mit einem recht großen Unternehmen ein Projekt erarbeitet. Dabei ging es um die Erstellung eines Designs für die Webseite und ein Logo.

Natürlich waren vor allem im Bereich Webdesign erheblich mehr Arbeitsschritte nötig (XHTML/CSS Coding, Wordpress Installation & Anpassung, Content Design, Icons erstellt, JQuery Scripte installiert, Content eingefügt, Banner erstellt usw.).

Auch Extraleistungen wie bspws. ein Twitter Design und die Anpassung an ein weiteres CMS (mit Extraeditierungen) war mit inbegriffen.

Und natürlich letzenendes auch das Logo.

Also insgesamt sehr viel Arbeit über etwa 6 Wochen verteilt.


Mir geht es nun um die Rechte, ist es normal nicht so das man dem Kunden lediglich ein Nutzungsrecht einräumt, die vollen Rechte aber bei dem Designer bleiben? (D.h. der Kunde dürfte es nicht weiterverkaufen, andersweitig nutzen, etc.) Wie sieht das nun aber bei einem Logo aus?

Und wieviel % mehr kostet es in der Regel wenn man als Designer ALLE Rechte abgibt?

Ich habe nun bereits eine Rechnung über einen für mich zunächst angemessenen Preis gestellt. Vertraglich wurde soweit nichts festgehalten. Bei den Rechten bin ich mir aber noch unsicher. Der Kunde verlangt alle Dateien (PSDs von Logo, Webdesign, Bannern etc.) womit ich ja alles abgeben würde was man normalerweise in der Hand hat.

Bitte um Hilfe für einen unerfahreren Designer.

Danke und Liebe Grüße
  View user's profile Private Nachricht senden
Benutzer 37983
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Sa 19.12.2009 12:44
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Die Arbeit ist fertig, und du kannst jetzt nach Lust und Laune einen Preis ansetzen, weil vorher nicht drüber gesprochen wurde? Das nenn ich mal ein Vorgehen... So etwas macht man vorher, also merken fürs nächste mal. Genauso wie man die Weitergabe der Rechte vorher klärt.

Ich weiß nicht wie es bei Logos und Webseiten ist, aber dass der Kunde die Website nicht weiterverkaufen darf oder so etwas könnte man ja schriftlich vereinbaren.

Ich kann nur von Illustrationen reden, da ist es genauso wie du sagst, es werden Nutzungsrechte verkauft. Und schon gar nicht offene Dateien. Es sei denn, es wurde VORHER so vereinbart, dann ist der Preis entsprechend höher. Und zwar um ein vielfaches.

Also für die Zukunft als Tipp, alles vorher möglichst genau briefen und schriftlich (!) festhalten, unterschreiben lassen, dann anfangen zu arbeiten. Auch die Anzahl der Korrekturen wenn möglich eingrenzen. Und vor allem den Preis nennen, nicht hinterher überlegen, och was nehm ich denn jetzt?
 
Anzeige
Anzeige
designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Sa 19.12.2009 13:00
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Hallo mensch81,

kann mich Illumaus nur anschließen.

Ich empfehle dir ausserdem für die Zukunft den AGD Vergütungstarifvertrag Design. Da steht alles drin was du wissen musst.

Das ganze aber jetzt im nachhinein auf deinen Kunden anzuwenden, wirst du sicherlich nicht durchkriegen. Der wird sich fragen wieso soll ich fürs Design + Nutzungrechte zusätzlich zahlen...?

Was die Herausgabe der offenen Dateien betrifft:

designzicke hat geschrieben:
Ein kurzes Fazit dazu aus Unterlagen des AGD, da heisst es zur herausgabe des digitalen datenmaterials an den auftraggeber:

Zitat:
Zusammenfassend ist also festzustellen, dass, sofern keine ausdrücklichen vertraglichen Abreden über die Herausgabe von Datenträgern getroffen wurden, diese nur dann herauszugeben sind, sofern

a) die vorgesehene nutzungsart des werkes eine eigentumsübertragung des datenträgers zwingend erfordert (z.B. digital hergestellte Lichtbildwerke), oder

b) die auslegung des vertrages ergibt, dass es sich bei den datenträgern um den eigentlichen gegenstand des vertrages handelt (wobei eine vermutung dafür spricht, dass dies bei typischen designverträgen nicht der fall ist).


Ansonsten kannst du dir die Herausgabe der offenen Daten von deinem Auftraggeber bezahlen lassen... Und wie du hier kalkulieren kannst, steht sehr schön im AGD Vergütungstarifvertrag... *zwinker*


Zuletzt bearbeitet von designzicke am Sa 19.12.2009 13:10, insgesamt 2-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
mensch81
Threadersteller

Dabei seit: 19.12.2009
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Sa 19.12.2009 13:15
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Klar habt ihr Recht mit dem vorher vereinbaren. Ich merke mir das auf jedenfall für das nächste mal.

Die Frage war auch eher allgemein und für zukünftiges gedacht.
Ich bin erstmal zufrieden mit dem Preis und gebe dafür auch gern alle Nutzungsrechte ab.

Lediglich mit dem Herausgeben der Originaldateien bin ich mir nicht sicher. Ich Grunde genommen könnte ich dafür nun ja wirklich im "Nachhinein" etwas verlangen, da diese Forderung ja auch erst im Nachhinein gestellt wurde. Aber wieviel wäre das denn?

Wenn ich bspws. für alle Nutzungsrechte, das Design und das Logo insgesamt 2000€ verlangt habe, wieviel würdet ihr dann noch zusätzlich für die Originaldateien verlangen?

Man sollte vielleicht auch bedenken das Folgeaufträge möglich sind und ich diesen Kunden nicht verschrecken möchte. Ich hab lediglich das Gefühl als unerfahrener Designer leicht über den Tisch gezogen werden zu können und möchte am Ende einfach sagen können: Das war für beide Seiten absolut Fair.

Denn ich mag zwar unerfahren in Bereichen wie Recht, Preisen etc. zu sein. Aber die Leistungen sind es nicht, also kann ich mich dafür auch ruhig angemessen bezahlen lassen.
  View user's profile Private Nachricht senden
designzicke

Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 50
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Sa 19.12.2009 13:27
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

mensch81 hat geschrieben:
Wenn ich bspws. für alle Nutzungsrechte, das Design und das Logo insgesamt 2000€ verlangt habe, wieviel würdet ihr dann noch zusätzlich für die Originaldateien verlangen?


schau doch mal was ich oben geschrieben habe... * Ööhm... ja? *

Für die Abtretung der offenen Dateien kann man Geld verlangen, muss man aber nicht. Ich würde es aber machen den dein Auftraggeber entzieht dir ja damit praktisch deine Auftragsgrundlage und wäre somit im Stande in Zukunft alles selber zu machen...

Ich würde 2000,- mit Faktor x multiplizieren (die Faktoren kannst du im AGD nachlesen, da kann man nichts pauschales dazu schreiben, da wir den Nutzungsumfang deines Kunden nicht kennen) und das als Betrag für die offenen Daten verlangen.

Bzw. wenn du die Nutzungsrechte die du vergeben hast in deiner Rechnung separat aufgeführt hast, diesen Betrag von den 2000,- abziehen und rein mit den Kosten für die Entwurfsleistung kalkulieren...

Und ob du den Kunden für weitere Aufträge damit verprellst... naja, sehe es mal so... wozu braucht der die offenen Daten wenn er sich in Zukunft an dich wenden möchte... Hmm...?!

Damit muss sich jeder Designer auseinandersetzen und für sich überlegen "friss oder stirb" und ich habe mich eher fürs sterben entschieden wenn der Kunde das nicht einsieht. Schließlich muss unsere Arbeit auch fair entlohnt werden, und man wird bestimmt nicht reich bei solchen Beträgen, auch wenn das viele glauben...


Zuletzt bearbeitet von designzicke am Sa 19.12.2009 13:33, insgesamt 2-mal bearbeitet
  View user's profile Private Nachricht senden
Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 45
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 19.12.2009 18:51
Titel

Re: Rechtsfragen zum Verhältniss Kunde - Mediengestalter

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

mensch81 hat geschrieben:
Hallo allerseits,
also ich hab ein paar Fragen.

Vorgeschichte:
Ich habe in letzter Zeit zusammen mit einem recht großen Unternehmen ein Projekt erarbeitet. Dabei ging es um die Erstellung eines Designs für die Webseite und ein Logo.

Natürlich waren vor allem im Bereich Webdesign erheblich mehr Arbeitsschritte nötig (XHTML/CSS Coding, Wordpress Installation & Anpassung, Content Design, Icons erstellt, JQuery Scripte installiert, Content eingefügt, Banner erstellt usw.).

Auch Extraleistungen wie bspws. ein Twitter Design und die Anpassung an ein weiteres CMS (mit Extraeditierungen) war mit inbegriffen.

Und natürlich letzenendes auch das Logo.

Also insgesamt sehr viel Arbeit über etwa 6 Wochen verteilt.


Mir geht es nun um die Rechte, ist es normal nicht so das man dem Kunden lediglich ein Nutzungsrecht einräumt, die vollen Rechte aber bei dem Designer bleiben? (D.h. der Kunde dürfte es nicht weiterverkaufen, andersweitig nutzen, etc.) Wie sieht das nun aber bei einem Logo aus?

Und wieviel % mehr kostet es in der Regel wenn man als Designer ALLE Rechte abgibt?

Ich habe nun bereits eine Rechnung über einen für mich zunächst angemessenen Preis gestellt. Vertraglich wurde soweit nichts festgehalten. Bei den Rechten bin ich mir aber noch unsicher. Der Kunde verlangt alle Dateien (PSDs von Logo, Webdesign, Bannern etc.) womit ich ja alles abgeben würde was man normalerweise in der Hand hat.

Bitte um Hilfe für einen unerfahreren Designer.

Danke und Liebe Grüße


was glaubst du denn, würde in den nächsten jahren noch an Geld mit dem Kunden zu verdienen sein? Mit dem wert hast du doch schon mal eine Grundlage.
  View user's profile Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
 
Ähnliche Themen Erster Auftrag erste Rechtsfragen
Einige (blöde) Rechtsfragen zu Schriftarten
Keine Originalversion von Animationsprogramm: Rechtsfragen
HTML-Template - Kunde zahlt nicht, weil sein Kunde weg ist.
Horror Kunde - Was tun?
Problem mit Kunde
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
MGi Foren-Übersicht -> Recht


Du kannst keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Du kannst auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Du kannst an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.