burnout
Dabei seit: 31.01.2002
Ort: Osnabrücker Land
Alter: 44
Geschlecht:
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Verfasst Mi 03.12.2008 13:58
Titel
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Cream hat geschrieben: | burnout hat geschrieben: | Cream hat geschrieben: | ich würde das normale mahnverfahren (3 Mahnungen; Rechnungspreis zzgl. Mahnspesen) durchziehen und wenn er dann noch nicht bezahlt, den fall an das inkassobüro weitergeben! |
Wenn auf der Rechnung ein festes Zahlungsziel (also ein konkretes Datum) angegeben ist, benötigt man keine Mahnungen.
Dann ist der Schuldner automatisch in Verzug, sobald das Datum überschritten ist. Ansonsten ist er auch nach dem 31. Tag nach Rechnungsstellung in Verzug, sofern kein anderes Zahlungsziel (3 Monate o.ä.) vereinbart worden ist.
Unter www.online-mahnantrag.de kann man übrigens direkt einen Mahnbescheid erwirken, ohne über einen Anwalt oder ein Inkassobüro gehen zu müssen.
Verzugszinsen im Geschäftsverkehr betragen übrigens 8% über dem Basiszinssatz (derzeit 3,19%), man kann dem Kunden also Verzugszinsen von 11,19% berechnen. |
das hatte ich nicht gewusst, danke!!!
wobei, ich denke dass es, sofern man den kunden nicht komplett abschreiben möchte, empfehlenswert wäre, vorher ne mahnung zu schicken, als gleich das inkassobüro zu verständigen! ich fänds netter, so fern man in dieser hinsicht überhaupt nett sein kann! weißt wie ich mein!? |
Japp, schon klar. Ich schick auch erstmal ne Mahnung, aber irgendwann ist halt Schluss mit lustig Hab gerade zwei solcher Fälle. Aber naja, müssen sie halt die Anwaltsgebühren noch zusätzlich zahlen, ist ja nicht mein Problem
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