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Sneer
Threadersteller
Dabei seit: 07.12.2008
Ort: -
Alter: 46
Geschlecht: -
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Verfasst Mi 25.11.2009 12:08
Titel Kunde zahlt nicht |
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Hallo,
ich hoffe Ihr seit noch nicht abgenervt vom Thema, da ich schon so viele Beiträge dazu gelesen habe, aber noch nicht wirklich konkrete Lösungsmöglichkeiten finden konnte.
Ich bin nun seit ca. 1 Jahr als frischaffender Grafiker unterwegs und habe bis dato 2 Kunden die nicht zahlen wollen (ohne ersichtlichen Grund), leider geht es dabei um Kleinstbeträge von 100€ und weniger, also nicht wirklich lohnenswert um vor Gericht zu ziehen.
Zum Sachverhalt: Die Aufträge habe ich aus Online-Jobbörsen - einen davon sogar hier aus dem Forum.
Die Auftragsbestätigung geht eindeutig aus dem Mailverkehr hervor (jedoch ohne Unterschrift vom Kunden)
Nun zu meiner Frage was kann ich machen.
Rechnung und (freiwillige) Zahlungserinnerung sind geschrieben.
Sollen nun Mahnungen per Einschreiben folgen?
Oder gibt es bessere Möglichkeiten?
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Mac
Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 61
Geschlecht:
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Verfasst Mi 25.11.2009 12:14
Titel
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1: Letzte Mahnung vor dem Rechtsanwalt schicken
2: Mahnbescheid beim Amtsgericht holen
3: lesen -> Link
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Anzeige
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Verbalinjurie
Dabei seit: 29.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht:
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Verfasst Mi 25.11.2009 12:15
Titel
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Es gibt Firmen, die gegen prozentuale Provision des Rechnungsbetrages die Sache übernehmen. Die geben dir das Geld und kümmern sich selbst ums eintreiben. Aber mit so Kleckerbeträgen arbeiten die nicht denke ich. Ansonsten der übliche Weg, mit Mahnungen und dann Gericht.
Das mit den Emails ist natürlich dumm, obwohl ich denke das die trotzdem einen Wert haben, wenns hart auf hart kommt. In Zukunft IMMER den Auftrag schnell per Fax bestätigen lassen
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designzicke
Dabei seit: 11.01.2006
Ort: Monaco di Baviera
Alter: 49
Geschlecht:
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Verfasst Mi 25.11.2009 12:19
Titel
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Zitat: | 2 Kunden die nicht zahlen wollen (ohne ersichtlichen Grund) |
Und warum wollen sie nicht zahlen? Haben sie irgendwie klar gemacht, dass Sie die Zahlung verweigern? Oder wie kommst du zu der Annahme dass sie nicht zahlen wollen?
hast du mal versucht mit den kunden telefonisch kontakt aufzunehmen und nachgefragt worin das problem liegt, dass du bisher noch keine zahlungseingänge auf deinem konto vermerken konntest? wie lange befinden sie sich denn im zahlungsverzug? 3 Tage, 3 Wochen, 3 Monate?
Zuletzt bearbeitet von designzicke am Mi 25.11.2009 12:22, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Sneer
Threadersteller
Dabei seit: 07.12.2008
Ort: -
Alter: 46
Geschlecht: -
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Verfasst Mi 25.11.2009 12:26
Titel
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Wo wäre denn der Gerichtsstand, wenn kein Vertrag aufgesetzt ist?
Also die beiden Kunden muss ich wohl unter Lehrgeld verbuchen.
Wobei der eine Kunde (Firma) wohl wirklich zahlungsunfähig ist.
Der andere Kunde meldet sich einfach nicht, dort ist telefonisch auch nichts zu machen.
Wie schaut es denn aus, wenn ich nun eine Mahnung schreibe.Als freischaffender habe ich nicht die Rücklagen um von einen Kunden gerichtlich über den Tisch gezogen zu werden, nur weil ich keine Auftragsbestätigung eingeholt habe. Kann der Kunde wegen einer Mahnung vor Gericht ziehen?
Ich habe irgendwo gelesen, ab der ersten Mahnung wird der Streit rechtsgültig?
Zuletzt bearbeitet von Sneer am Mi 25.11.2009 12:42, insgesamt 2-mal bearbeitet
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aUDIOfREAK
Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 43
Geschlecht:
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Verfasst Mi 25.11.2009 13:20
Titel
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Sneer hat geschrieben: | Wo wäre denn der Gerichtsstand, wenn kein Vertrag aufgesetzt ist?
Also die beiden Kunden muss ich wohl unter Lehrgeld verbuchen.
Wobei der eine Kunde (Firma) wohl wirklich zahlungsunfähig ist.
Der andere Kunde meldet sich einfach nicht, dort ist telefonisch auch nichts zu machen.
Wie schaut es denn aus, wenn ich nun eine Mahnung schreibe.Als freischaffender habe ich nicht die Rücklagen um von einen Kunden gerichtlich über den Tisch gezogen zu werden, nur weil ich keine Auftragsbestätigung eingeholt habe. Kann der Kunde wegen einer Mahnung vor Gericht ziehen?
Ich habe irgendwo gelesen, ab der ersten Mahnung wird der Streit rechtsgültig? |
du kannst einen mahnbescheid erwirken der sich dann mittels gerichtsvollzieher durchsetzen ließe. ist der kunde der meinung, das er deine rechnung nicht zahlen muss, weil z.b. nicht alles im auftrag abgesprochene erledigt wurde, kann der kunde dem mahnbescheid widersprechen. dann bist du in der beweispflicht, das die rechnung zurecht besteht.
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