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Thema: Kunde zahlt nicht... Urheberrecht? vom 26.10.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Kunde zahlt nicht... Urheberrecht?
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scheibenkleister
Threadersteller

Dabei seit: 25.10.2008
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Geschlecht: Weiblich
Verfasst So 26.10.2008 00:05
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Kunde zahlt nicht... Urheberrecht?

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hallöchen popöchen... * Du kannst mich mal... *

ich habe ein kleines problem. ich habe für einen bekannten ein paar (wichtige) gestaltungsarbeiten gemacht (Logo, Visitenkarten, Getränkekarte), weil ich ja dachte ihn zu gut kennen haben wir einen (ohnehin lachhaft-geringen) freundschaftspreis vereinbart. ohne es vertraglich festzuhalten.
mittlerweile ist alles gedruckt. der typ war zufrieden.
nun habe ich das gefühl, dass der typ nicht zahlen will.
(bin ja auch selber schuld, dass wir nichts vertraglich festgehalten haben) Ooops

aber was kann ich jetzt tun. bringt mir das urheberrecht was?

hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Meine Güte!
schönen abend noch...
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Mark-Korb

Dabei seit: 11.04.2007
Ort: -
Alter: 38
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 26.10.2008 04:04
Titel

Re: Kunde zahlt nicht... Urheberrecht?

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scheibenkleister hat geschrieben:

aber was kann ich jetzt tun. bringt mir das urheberrecht was?

Nein, hat damit auch nix zu tun. Schreib ihm ne Rechnung, Mahnung, und dann halt gerichtliches Mahnverfahren.
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Smooth-Graphics

Dabei seit: 22.05.2006
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Verfasst So 26.10.2008 08:20
Titel

Re: Kunde zahlt nicht... Urheberrecht?

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Mark-Korb hat geschrieben:
Nein, hat damit auch nix zu tun. Schreib ihm ne Rechnung, Mahnung, und dann halt gerichtliches Mahnverfahren.


Also auf letzteres würde ich es nicht ankommen lassen. Denn ohne schriftl. Bestätigung kann da dann Aussage gegen Aussage stehen und evtl bleibst du auf allen Kosten inkl. Gerichtskosten sitzen...
Aber Rechnung und deutl. Mahnung kannst du schon schreiben..
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pRiMUS

Dabei seit: 09.09.2003
Ort: Vienna
Alter: 48
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 26.10.2008 09:06
Titel

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<laienmeinung>
wenn er beweisen kann, das er die sachen gestaltet hat, kann er ihm die nutzung untersagen.
</laienmeinung>

für sowas ist ein klärendes gespräch immer hilfreich. und wenn daneben geht, entweder die anwälte bemühen, oder das ganze als "le(h|e)rgeld verbuchen.
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koi-sh

Dabei seit: 22.04.2005
Ort: Tirol
Alter: 59
Geschlecht: Männlich
Verfasst So 26.10.2008 09:22
Titel

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auch wenn´s in diesem Falle nicht weiterhelfen wird -

Ein Kunde der nicht zahlt ist kein Kunde!


somit auch nicht zu hofieren ...

In diesem Falle würde ich meinen: Rechnung ... Mahnung ... wenn keine Zahlung erfolgt -> als Lehrgeld abschreiben.


Auf keinen Fall aber Trotzreaktionen wie üble Nachrede, Pranger oder ähnliches folgen lassen!
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mausi13

Dabei seit: 27.09.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 31.10.2008 11:26
Titel

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Ich habe auch mein "Lehrgeld" bezahlt.

Habe einen festen Betrag für einen Job schriftlich vereinbahrt.
Der Kunde hat während der Arbeit immer wieder Änderungen beauftragt und mir per E-Mail zugeschickt.
Es waren aber nur 2 Autorenkorrekturen vereinbahrt. Also extra Kosten.

Letztendlich wollte der der "Kunde" die Änderungen nicht komplett zahlen, obwohl ersichtlich war,
dass wesentlich mehr Seiten als ursprünglich vereinbart worden sind und wesentlich mehr gemacht
worden ist, als ursprünglich vereinbart worden ist.

Ich bin dann vor Gericht gegangen und hatte einen Richter, der total auf Anwälte steht.
Ich hatte leider keinen Anwalt und der Richter interessierte sich nicht wirklich für meine Ausführungen,
er wollte nur mit einem Anwalt sprechen. Letzendlich habe ich die Gerichtskosten, das Mahnverfahren
und die nicht bezahlte Rechnung behalten müssen. Bei einem weiteren Termin vor Gericht hätte ich
auch wieder diesen Richter bekommen, selbst wenn ich mit einem Anwalt erscheinen würde, hat also
keinen Zweck, hat mir jetzt mein Anwalt gesagt.

Tolle Rechtslage !!! Kann sich jetzt jeder ein kleines Angebot machen lassen und dann nachher 1000
Änderungen beauftragen - selbst schriftlich - egal braucht man alles nicht zu bezahlen !!!
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 31.10.2008 12:29
Titel

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mausi13 hat geschrieben:

Tolle Rechtslage !!! Kann sich jetzt jeder ein kleines Angebot machen lassen und dann nachher 1000
Änderungen beauftragen - selbst schriftlich - egal braucht man alles nicht zu bezahlen !!!


so ein quark. wenn der kunde einen entsprechenden vertrag bzw. eine auftragsbestätigung unterschreibt, in dem drin steht, was gemacht wird und was nicht, ist das wasserdicht. für dinge, die dann über den vertrag hinaus gehen, gibts halt ein weiteres angebot und wieder eine schriftlich fixierte auftragsbestätigung. und mit dem in der hand, kann man dann auch das ganz normale mahnverfahren anstreben und wenn man will dem kunden auch den gerichtsvollzieher ins haus schicken. hab ich grad erst erlebt und nem ehem. kunden den gerichtsvollzieher vorbei geschickt, weil der sich geweigert hat, ne rechnung von mir zu bezahlen. * Keine Ahnung... * und da braucht man auch nich vor gericht ziehen für... man muss halt einfach nur seine kaufmännischen rechte und pflichten kennen, dann is das kein problem...
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mausi13

Dabei seit: 27.09.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Weiblich
Verfasst Fr 31.10.2008 12:45
Titel

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Ich habe mich im Nachhinein von einem Anwalt beraten lassen.
Ist eben so gegen den Richter kann man nichts machen und Geld bekomme ich auch nicht!

Demnächst werde ich nichts mehr machen, wenn ich nicht noch einmal schriftlich genau
fest gesetzt wurde, was extra gemacht werden soll und wieviel das kostet.
Nicht mal eben schnell und nur per E-Mail beauftragen.
Das war auch noch ein jahrelange Kunde von mir, der genau den Stundensatz und Ablauf etc. kennt.
Und wir haben auch schon viele solche Auftrage zusammen gemacht, da gab es nie Ärger.

Ich bin nun davon ausgegangen, wenn ich im Angebot schreibe, dass exta Autorenkorrekturen mit
Summe X extra berechnet werden und ich die Extra Aufträge schriftlich per Mail erhalte wäre die Sache eindeutig.
Ist es aber leider nicht *Schnief*
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