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Thema: Kunde zahlt nicht vom 04.10.2006


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Kunde zahlt nicht
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pixelsonair
Threadersteller

Dabei seit: 03.10.2006
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Verfasst Mi 04.10.2006 00:00
Titel

Kunde zahlt nicht

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liebe forumleser,

habt ihr erfahrungen damit, wie man an sein geld kommt wenn kein unterschrieberner auftrag vorliegt sondern nur eine mündliche vereinbarung?

ich bin dahingehend über den tisch gezogen worden,
als dass der kunde nicht den kompletten rechnungsbetrag nicht bezahlen will,
sondern nur die tage , die ich vor ort arbeitete.
danach trat der kunde an mich heran, für änderungen die ich von zuhause erledigte.

nun gibt er verscheidene gründe an, warum er nicht zahlen will.
u.a dass angelblich im vorfeld nicht mehr als x tage ausgemacht waren.

via mail habe ich bereits dazu stellung genommen, und ihnen mitgeteilt, dass sich mich nach den x tagen, nochmals beauftragt haben, und ich diese arbeit aus zeitgründen von zuhause aus mache.
da nicht nochmlas neu gesprochen wurde, bin ich bei meinem tagessatz geblieben, obwohl ich für eigene equipment nutzung auch mehr ansetze, und zudem gab ich noch einen rabatt auf den kompletten zeitraum.

nun haben sie die ersten tage bezahlt, weigern sich aber die zusätzlichen tage zu bezahlen.

wie würdet ihr vorgehen??

ich habe wenig lustauf einen teuren langwierigen gerichtsprozess, der ggf mit einem vergleich endet,
da nichts schriftlich vorher festgehlaten wurde, und ein paar mails mit sicherheit in gegenüberstellung darauf hinauslaufen könnten.
es kommt nun bald die zeit für eine erste mahnung.
wie sschaut es mit mahnbescheid aus? was kostet er, was bringt er, kann ich das überhaupt machen???

beste grüße,

thanx alot


poa

//edit by barett
bitte keine eyecatcher im titel!


Zuletzt bearbeitet von Barett am Mi 04.10.2006 07:57, insgesamt 1-mal bearbeitet
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grafix

Dabei seit: 31.07.2006
Ort: Weserbergland
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Verfasst Mi 04.10.2006 01:00
Titel

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* Nee, nee, nee * Offenbar bist du nicht in der Lage irgendetwas nachzuweisen. Auch nicht durch Mails oder entsprechendes nachvollziehbares Verhalten.
Au weia! Shit happens. Begraben, Kunden abhaken, Kohle abhaken, hinsetzen, nachdenken, künftig eindeutige Angebote und eindeutige Auftragserteilungen schreiben, falls sich keine Verträge schließen lassen.
Und ein Weg zum Anwalt ist der Beginn der Erkenntnisgewinnung.
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Tofutante

Dabei seit: 20.04.2006
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Verfasst Mi 04.10.2006 01:00
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Re: KUNDE ZAHLT NICHT ...

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pixelsonair hat geschrieben:
habt ihr erfahrungen damit, wie man an sein geld kommt wenn kein unterschrieberner auftrag vorliegt sondern nur eine mündliche vereinbarung?


Ein Bekannter hat seinen nächsten Kundenbesuch dann immer mit einem Baseballschläger absolviert, dann klappte es wohl. *zwinker*

Ansonsten kommt das Thema hier sehr häufig vor, einfach mal die Suchfunktion benutzen. Schau, den Link habe ich hier gefunden: http://www.rechtspraxis.de/zwangs/mahnverfahren.htm

Viel Glück noch!
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wipeout

Dabei seit: 20.05.2005
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Verfasst Mi 04.10.2006 01:04
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moskau inkasso


ne mal im ernst:
ich denke nicht, dass du rechtlich da viel reissen kannst...leider hast du ja nichts auf der hand... * Keine Ahnung... *


Zuletzt bearbeitet von wipeout am Mi 04.10.2006 01:04, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Benutzer 27313
Account gelöscht


Ort: -

Verfasst Mi 04.10.2006 01:29
Titel

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Die erste Frage ist: In welchem Verhältnis stehst Du zum Leistungsnehmer? Selbstständig? Werkvertrag? "Hobbygestalter"? Angestellter?

Ich gehe davon aus, dass Du selbstständig bist. Was habt ihr in eurem mündlichen Vertrag vereinbart? Eine gewisse Anzahl an Stunden, ein Endprodukt oder was? Offensichtlich eine Obergrenze in der Bearbeitungszeit (x Tage). Was sollte denn passieren, falls diese Zeit überschritten wird? Eine Rücksprache, Abbruch des Auftrages, kostenfreie darüber hinausgehende Zeiten, eine Vertragsverlängerung zur Fertigstellung? Was ist preislich vereinbart worden? Garnichts, eine Schlussrechnung, ein Höchstbetrag, ein Stundensatz?

Wenn ein Endprodukt vereinbart wurde, aber kein Preis, sondern nur eine maximale Werkzeit, ist die erste Frage: Ist die Leistung in dieser Zeit zur Zufriedenheit vollständig erbracht worden? Verneint man diese Frage, muss abgeklärt worden sein, wie weiter vorzugehen sei. Dies ist wie Du sagst per Mail erfolgt. Hat sich der Auftraggeber damit einverstanden erklärt, dass Du die maximale Bearbeitungszeit überschreitest?

Jetzt ist noch die Frage: Hat die Leistung einen angemessenen, d.h. in irgend einer Form marktüblichen Preis, welcher nach objektiven Gesichtspunkten zu vertreten ist, falls denn kein Preis oder Stundensatz vereinbart worden ist?

Wenn der Auftrag eindeutig gegeben worden ist, trotz Überschreitung der vereinbarten Werkzeit den Vertrag fortzuführen, zu verändern oder einen neuen Vertrag einzugehen, die Leistung hiernach vertragsgemäß erstellt worden ist, ist der Auftraggeber jetzt seinerseits in der Erfüllungspflicht.

Ich würde den Sachverhalt nochmal schriftlich zu Papier bringen und mit ausgewiesenen Einzelprodukten bzw. in Deinem Falle Fertigungszeiten zur Zahlung auffordern. Dazu muss der Kunde Stellung nehmen oder zahlen.

Zahlt der Kunde nicht, schriftlich und mit Fristsetzung zur Zahlung mahnen. Danach nur noch einmal mit Fristsetzung schriftlich mahnen. Dann Mahnverfahren über das zuständige Amtsgericht einleiten. Die Kosten kannst Du beim Amtsgericht erfragen.

Übrigens kann es Deinem Auftraggeber herzlich egal sein, ob Du in der Firma, auf dem Melmac oder in der Achterbahn die Leistung erstellst.

Edit: Auch ein mündlicher Vertrag oder Auftrag ist ein Vertrag und damit bindend. Deine Chancen vor Gericht sind nicht schlecht, wenn Du nachweisen kannst, dass Du Deine Vertragseite erfüllt hast.


Zuletzt bearbeitet von am Mi 04.10.2006 01:32, insgesamt 1-mal bearbeitet
 
Verbalinjurie

Dabei seit: 29.05.2006
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Verfasst Mi 04.10.2006 08:54
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Ich bin dafür diesen Smiley in das Rechtsforum fest einzubauen, damit würde man sich 90% aller Antworten hier sparen Grins


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pixelsonair
Threadersteller

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Verfasst Do 05.10.2006 00:11
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hi,

erstmal vielen dank.
nunja.
es ist schon sehr sehr ärgerlich wenn man sich ein bein ausreißt, um einer kleinen produktion einen kunden zu beschaffen.

zudem ärgert es, wenn man wirkllich einen vergleichsweise niedrigen tagessatz gewählt hat,
weil man einfach ein gutes gefühl beim deal hatte.

bisher hatte ich gottseidaank eher gegenteilige erfahrungen, und fühle mich halt vorallem persönlich von den auftraggebern ver**scht.

ich denke ich werde nochmals ein paar mahnungen schicken,
aber irgendwie läuft es doch im allgemeinen so, dass man nicht jedesmal vorher einen vertrag aufsetzt, mit allen eventualitäten.
schade das wort nicht wort ist, und man erstmal einen langwierigen gerichtsprozess führen müsste, wo man doch ein wenig bange hat, dass bloß weil man das ganze nicht per einschreiben und unterschrift zur hand hat.

ich hoffe, solche schwarzen schafe werden ihre strafe schon bekommen.
wenigstens bekommen sie von mir nie wieder ein design.

schade auch an der sache, dass man jetzt das ganze auch nicht auf sein reel packen kann, weil man fürchten muß, dass man noch ne klage an den hals kriegt.
erwähnen würd ich den auftraggeber ungerne, denn damit mache ich gute werbung für ihn.

so hoffe ich, dass es auch weiterhin so nette forumbesucher wie euch gibt, die zumindest mitfühlen und gerne helfen.

letzendlich werde ich den normalen weg noch etwas voranschreiten, viel hoffnung habe ich allerdings nicht mehr mein geld zu sehen.

schade eigentlich, der eito monitor hätte sich gut auf meinem schreibtisch gemacht!

also,

nehmt euch zu herzen was hier nochmal aufgeführt wurde:

immer schön bestätigen lassen.

mist, ich habs zwischendurch schon wieder anders gemacht!!!

aslo, dank euch,

gottseidank ist es nur geld,

schönen abend!!

* Ich geb auf... *


* Keine Ahnung... *
*balla balla*
* Ja, ja, ja... *


ps: die smileys find ich rischtsich gut hier!
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grafix

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Ort: Weserbergland
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Do 05.10.2006 00:20
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Man kann das schon mündlich machen, mündliche Verträge gelten natürlich auch. Um aber sicher zu gehen (auch um ganz natürliche Gedächtnislücken zu füllen), sollte man die Vertragsinhalte der Gegenseite nach dem Gespräch kurz mitteilen, beispielsweise in Form einer schriftlichen Auftragsbestätigung.
Das ist für beide Seiten besser und stößt auch da nicht unangenehm auf, wo schriftliche Verträge eher selten sind. Und im Falle von Streitigkeiten hat man hinterher natürlich etwas in der Hand ...
Also solltest du überlegen, ob du irgendetwas darlegen kannst, was deine Sicht der Dinge bestätigt. Irgendwelche Mails oder so.
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