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Thema: Gilt ein Discount auch bei Mehrarbeit? vom 21.02.2019


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Gilt ein Discount auch bei Mehrarbeit?
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 22.02.2019 15:20
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genau, die ausstehende Summe wäre interessant, zu wissen.
Wenn wir über nen Fuffi reden, lösch den Kunden und gut ist.
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jandesigns
Threadersteller

Dabei seit: 21.02.2019
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Fr 22.02.2019 15:25
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SL-Design hat geschrieben:
Ich würde erstmal seine Antwort abwarten.
Er muss es ja irgendwie begründen, warum er die zweite Runde nicht bezahlen will.

Wahrhaftig. Ich warte mal bis nächste Woche ab. Habe zur Sicherheit einen Termin beim Anwalt mitte nächster Woche.

SL-Design hat geschrieben:
Ob du im Zweifel juristisch vorgehen willst, musst du wissen und wäre bei mir abhängig vom Streitwert.

Mac hat geschrieben:
genau, die ausstehende Summe wäre interessant, zu wissen.
Wenn wir über nen Fuffi reden, lösch den Kunden und gut ist.

Streitwert liegt bei 2000€
SL-Design hat geschrieben:
Hast du eine geschäftliche Rechtsschutzversicherung? Eher nicht, oder?

Nein, aber würde tatsächlich das erste Schreiben des Anwalts bezahlen. Ich denke ich bin durch die Ersichtlichkeit des Angebots, AGB und den Unterschriften ja eigentlich auf der sicheren Seite.
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Mac

Dabei seit: 26.08.2005
Ort: Köln
Alter: 62
Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 22.02.2019 15:33
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Du könntest:
Eine Mahnung schreiben. Wenn auf der Rechnung schon eine Frist stand.
Würde die Missachtung der Mahnung dir erlauben beim Amtsgericht einen Mahnbescheid zu holen.
Kannste selber machen, ausfüllen und beim Amtsgericht einreichen.

Dann kann dein Kunde die Zahlung bezahlen oder beim Gerichtsvollzieher die Zahlung verweigern
und du hättest dann immer noch die Option dir einen Anwalt hinzu zu ziehen.

Ich glaube aber eher, dass du dir direkt einen Anwalt suchen solltest, der auf Medienrecht spezialisiert ist.
Das erste Gespräch sollte kostenfrei sein.

Wo sitzt du? Kannste auch gern per PN beantworten.


Zuletzt bearbeitet von Mac am Fr 22.02.2019 15:35, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Mialet

Dabei seit: 11.02.2004
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Fr 22.02.2019 16:09
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Ich finde es, wenn evtl. auch rechtlich korrekt, schon etwas bedenklich, wenn das Angebot über 5 Entwürfe zu einem 50% rabbattierten Satz vereinbart werden, dann aber die restlichen 15 zum vollen Satz abgerechnet werden sollen.

Da stimmt die Verhältnismäßigkeit einfach nicht.

Wenn du von einem Streitwert von 2000€ sprichst, dann war die angebotene Leistung 285€ für 5 Entwürfe und der Mehraufwand beläuft sich auf 3 * 100% also 1714€.

Die 5 angebotenen Entwürfe sind ja nur eine Hausnummer, das kann ja mal schon nach dem 3. Final sein, oder auch mal einen 6., 7. und 8. Entwurf erfordern.

Wenn ich sowas als Aktion mit einem, erst recht so beträchtlichen Rabatt anbiete, würde ich mich für das komplette Projekt an den Rabatt gebunden fühlen, also auch den Mehr- oder Minderaufwand mit diesem Rabatt berechnen.

Denn mal ehrlich, angenommen er wäre mit dem 2. Entwurf zufrieden und würde jetzt von dir verlangen, die nicht gemachten 3 Entwürfe zum vollen Preis vom Angebotspreis abzuziehen – da sähst du schön blöd aus ...
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jandesigns
Threadersteller

Dabei seit: 21.02.2019
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mo 25.02.2019 12:47
Titel

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Hallo Mialet, auch danke für deinen Gedankenanreiz!
Und Mac, danke für deine PN, der Jurist wird mich heute anrufen.

Jedenfalls ein kurzes Update, der Kunde weigert sich die Rechnung aus der ersten Etappe zu zahlen, wies die Rechnung am Freitag zurück, und fragt mich heute am Montag, wann wir einen Termin ausmachen könnten, um mit den Projekt innerhalb der zweiten Etappe fortzufahren. * Ööhm... ja? *
Um die gebetene Erklärung, warum er diese zurückweist, kam auch nichts.

me trying to read the clients mind Glaskugel
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aue

Dabei seit: 01.11.2016
Ort: -
Alter: 61
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 25.02.2019 15:18
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Hallo jandesigns,

die für mich wichtigste Frage ist, ob dein Rechnungsbetrag in einem vernünftigen Verhältnis zu deinen erbrachten Leistungen steht. Wenn ja, hast du jedenfalls mal moralisch jedes Recht, den finanziellen Ausgleich für deine Arbeit einzufordern. Wenn du in einem (mehr oder weniger) freundschaftlichen Verhältnis zu deinem Auftraggeber stehst, würde ich ihm auch genau das deutlich machen und auf deine geleistete Arbeit (Zeit!) hinweisen. Möglicherweise ist Idee und Kreativität damit noch nicht einmal erfasst und vergolten.
Vermutlich warst du bisher zu defensiv und das wurde ausgenutzt. Respekt bekommt man nicht geschenkt, den musst du dir u.U. auch erarbeiten bzw. erkämpfen. Bist du dir deiner erbrachten Leistung sicher, sollte dir auch auf der Einforderung einer finanziellen Kompensation nicht Bange sein. Viel Glück!
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