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Thema: Freiwillige Kreativarbeit - Nutzungsrechte vergüten? vom 22.07.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Freiwillige Kreativarbeit - Nutzungsrechte vergüten?
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
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Verfasst Mo 23.07.2007 09:30
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charon hat geschrieben:
Wird dir denke ich niemand eine wirkliche Antwort geben können hier im Forum. Ich denke selbst den meisten Anwälten wird es schwer fallen. Entweder draufankommen lassen oder einfach vergessen.

Ich würde vergessen, weil ich nicht denke dass da was zu holen ist.


Denke ich auch. Und ich denke auch, dass es darauf hinauslaufen wird, dass die Firma sich quer stellt, ihr klagt, die firma es drauf ankommen lassen wird und man sich letztendlich auf nen Vergleich maximal einigt.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 23.07.2007 09:38
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oliver_mahlke hat geschrieben:
aUDIOfREAK hat geschrieben:
das is jetzt so ne grauzone.. wenn deine freundin eher so ne chefsekretöse is die tagsüber mehr briefe tippt und telefoniert und die webseite komplett in ihrer freizeit gebaut hat, würd ich sagen, sie soll es versuchen. wenn deine freundin aber als marketing- und werbungstante angestellt wurde und den ganzen tag katalogseiten und anzeigen geklöppelt hat, liegt der verdacht nahe, das auch das erstellen der webseite in den aufgabenbereich fällt...


Nö, ihre Tätigkeit war davon meilenweit entfernt. Schon dicht dran an der Sekretöse, in jedem Fall aber nicht mal ansatzweise im Bereich Werbung/Marketing.


dann würd ich auch so machen wie flyerstore vorgeschlagen hat und die weitere nutzung schriftlich und unter androhung von rechtlichen schritten bei zuwiderhandlung untersagen.
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Verbalinjurie

Dabei seit: 29.05.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 23.07.2007 09:56
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Genau, ich würd auch erstmal per Brief ein bisschen Säbelrasseln. Dann nehmen sie vielleicht die Seite vom Netz und man hat die Genugtuung Lächel
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oliver_mahlke
Gesperrt
Threadersteller

Dabei seit: 25.12.2006
Ort: -
Alter: -
Geschlecht: -
Verfasst Mo 23.07.2007 23:01
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aUDIOfREAK hat geschrieben:
oliver_mahlke hat geschrieben:
aUDIOfREAK hat geschrieben:
das is jetzt so ne grauzone.. wenn deine freundin eher so ne chefsekretöse is die tagsüber mehr briefe tippt und telefoniert und die webseite komplett in ihrer freizeit gebaut hat, würd ich sagen, sie soll es versuchen. wenn deine freundin aber als marketing- und werbungstante angestellt wurde und den ganzen tag katalogseiten und anzeigen geklöppelt hat, liegt der verdacht nahe, das auch das erstellen der webseite in den aufgabenbereich fällt...


Nö, ihre Tätigkeit war davon meilenweit entfernt. Schon dicht dran an der Sekretöse, in jedem Fall aber nicht mal ansatzweise im Bereich Werbung/Marketing.


dann würd ich auch so machen wie flyerstore vorgeschlagen hat und die weitere nutzung schriftlich und unter androhung von rechtlichen schritten bei zuwiderhandlung untersagen.


Geht morgen raus, der Schrieb. Ihre Kündigung hat sie ja eh schon.

Geht eigentlich auch weniger ums Geld, da würde nicht viel bei rumkommen. Es geht ums Prinzip. Und lieber keine Kohle und die Seite ist off.
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Codezeilenkrieger

Dabei seit: 23.07.2007
Ort: 63594
Alter: 59
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 23.07.2007 23:27
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... deine freundin hat keinen auftrag bekommen also steht ihr auch NIX zu!!! sorry, aber ich sehe das so. ich kann doch nicht mal so in meiner freizeit eine microsite erstellen, versuchsweise online stellen ohne VORHER mal über den aspekt kosten gesprochen zu haben. wenn ich es dennoch tue, darf ich mich nicht wundern (oder gar beschweren) wenn ich leer ausgehe... die zeiten wo was mit handschlag besiegelt war sind doch längst in der vergangenheit begraben.
nicht länger drüber nachdenken - das nächste mal einfach besser machen.
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flyerladen

Dabei seit: 02.02.2007
Ort: SOUTH AFRICA
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 23.07.2007 23:35
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Codezeilenkrieger hat geschrieben:
... deine freundin hat keinen auftrag bekommen also steht ihr auch NIX zu!!! sorry, aber ich sehe das so. ich kann doch nicht mal so in meiner freizeit eine microsite erstellen, versuchsweise online stellen ohne VORHER mal über den aspekt kosten gesprochen zu haben. wenn ich es dennoch tue, darf ich mich nicht wundern (oder gar beschweren) wenn ich leer ausgehe... die zeiten wo was mit handschlag besiegelt war sind doch längst in der vergangenheit begraben.
nicht länger drüber nachdenken - das nächste mal einfach besser machen.


soso !? warum eigentlich nicht?
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Nimroy
Community Manager

Dabei seit: 26.05.2004
Ort: zwischen Köln und D'dorf
Alter: 46
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 23.07.2007 23:40
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flyerstore hat geschrieben:
Codezeilenkrieger hat geschrieben:
... deine freundin hat keinen auftrag bekommen also steht ihr auch NIX zu!!! sorry, aber ich sehe das so. ich kann doch nicht mal so in meiner freizeit eine microsite erstellen, versuchsweise online stellen ohne VORHER mal über den aspekt kosten gesprochen zu haben. wenn ich es dennoch tue, darf ich mich nicht wundern (oder gar beschweren) wenn ich leer ausgehe... die zeiten wo was mit handschlag besiegelt war sind doch längst in der vergangenheit begraben.
nicht länger drüber nachdenken - das nächste mal einfach besser machen.


soso !? warum eigentlich nicht?


Das wüsste ich auch mal gerne.

1. Ich kann in meiner Freizeit machen, was ich will.
2. Nicht sie hatte entschieden, dass zu nutzen, sondern ihr Chef.
3. Es war quasi eine Leihgabe. Jetzt wird die Leihgabe beendet. Es sei denn, an der Leihgabe wird ein Eigentumsrecht erworben.
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Zim

Dabei seit: 05.12.2006
Ort: Earth Rocks
Alter: -
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 23.07.2007 23:50
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Na weil es ja fast in Richtung Geschenk geht … wenn ihr eurem Chef ungefragt ein Auto schenkt könnt ihr es ja genausowenig nach einer Kündigung zurückverlangen. Es ist freiwillige Eigenleistung erbracht worden und zur Nutzung übergeben worden. Und je länger diese Seite schon verwendet wird umso deutlicher wird dies unterstrichen.

Das mit dem Urheberrecht ist natürlich so eine Sache aber ich denke es wird extremst schwierig.

ZIM
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