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Thema: Freiwillige Kreativarbeit - Nutzungsrechte vergüten? vom 22.07.2007


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Freiwillige Kreativarbeit - Nutzungsrechte vergüten?
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oliver_mahlke
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Verfasst So 22.07.2007 19:27
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Freiwillige Kreativarbeit - Nutzungsrechte vergüten?

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Moin.

Meine Freundin hat für ihren Arbeitgeber (Dienstleister) in ihrer Freizeit ohne Auftrag eine kleine Microsite zur Kundenwerbung entwickelt. Das ganze hat sie dem dann vorgestellt, und es wurde versuchsweise online gestellt, und hat sich auch als erfolgreiches Werbemittel entpuppt.

In der Aussicht auf Aufstiegsmöglichkeiten wurden keinerlei zusätzliche vertragliche Regelungen bzgl. der Nutzung dieser Microsite getroffen, und weder die Arbeitsstunden (ca. 25) wurden vergütet, noch wurde anderweitig irgendwas dafür gezahlt.

Jetzt wird sie allerdings gekündigt, und ist verständlicherweise einigermaßen geladen. Grund ist die Anstellung eines Verwandten des Chefs auf der meiner Freundin in Aussicht gestellten Posten. Der mag sie nicht, und nun muß sie gehen.

Jetzt will sie natürlich auch die weitere Verwendung der von ihr initiativ antwickelten Microsite untersagen, bzw. eine angemessene Vergütung dafür.

Wie sieht da die rechtliche Situation aus? Sie hatte vom Arbeitgeber keinen Auftrag, und hat die Arbeitszeit nicht vergütet bekommen. Kann sie nachträglich eine Vergütung einfordern?
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flyerladen

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Verfasst So 22.07.2007 20:25
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für mich hört es sich nach einem mündlich oder garkeinem vereinbarten Nutzungsrecht an. ob das nun freiwillig war oder nicht. denke auch mal das nichts schriftliches vorliegt oder?

Meiner Meinung greift das Urheberrecht.

schreiben aufsetzen: Herr xxx, hiermit entziehe ich ihnen das nutzungsrecht für xxxx. ersatzweis biete ich ihnen ein weiteres nutzungsrecht/kauf/miete für summe X an. am besten noch § 11 UrhG mit aufführen und ab damit.

reaktion abwarten und im zweifel zu nem Anwalt und Unterlassverfügung anstreben.


Zuletzt bearbeitet von flyerladen am So 22.07.2007 20:30, insgesamt 1-mal bearbeitet
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remote

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Verfasst So 22.07.2007 23:48
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http://www.mediengestalter.info/forum/41/praktikant-nutzungsrechte-vom-design-87633-1.html


entschuldigung *bäh* Lächel


Wie lange ist es her, dass die Arbeit 'versuchsweise online gestellt' wurde?
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oliver_mahlke
Gesperrt
Threadersteller

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Verfasst Mo 23.07.2007 00:00
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Das hat mit diesem ominösen Praktikantenthread rein gar nichts gemein.

Meine Freundin war Angestellte und hat in Ihrer Freizeit zusätzliche Arbeit (die mit ihrem dortigen Aufgabenbereich nichts zu tun hat) geleistet.

Die Frage ist jetzt ob durch das bestehende Arbeitsverhältnis einfach gesagt werden kann, das ganze sei damit abgedeckt.
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flyerladen

Dabei seit: 02.02.2007
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Verfasst Mo 23.07.2007 00:02
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die frage ist doch ob "freiwillige" nichtvergütete leistungen ins arbeitsverhältnis fallen?
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aUDIOfREAK

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Verfasst Mo 23.07.2007 07:44
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das is jetzt so ne grauzone.. wenn deine freundin eher so ne chefsekretöse is die tagsüber mehr briefe tippt und telefoniert und die webseite komplett in ihrer freizeit gebaut hat, würd ich sagen, sie soll es versuchen. wenn deine freundin aber als marketing- und werbungstante angestellt wurde und den ganzen tag katalogseiten und anzeigen geklöppelt hat, liegt der verdacht nahe, das auch das erstellen der webseite in den aufgabenbereich fällt...
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oliver_mahlke
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Threadersteller

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Verfasst Mo 23.07.2007 09:14
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aUDIOfREAK hat geschrieben:
das is jetzt so ne grauzone.. wenn deine freundin eher so ne chefsekretöse is die tagsüber mehr briefe tippt und telefoniert und die webseite komplett in ihrer freizeit gebaut hat, würd ich sagen, sie soll es versuchen. wenn deine freundin aber als marketing- und werbungstante angestellt wurde und den ganzen tag katalogseiten und anzeigen geklöppelt hat, liegt der verdacht nahe, das auch das erstellen der webseite in den aufgabenbereich fällt...


Nö, ihre Tätigkeit war davon meilenweit entfernt. Schon dicht dran an der Sekretöse, in jedem Fall aber nicht mal ansatzweise im Bereich Werbung/Marketing.
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charon

Dabei seit: 23.01.2006
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Verfasst Mo 23.07.2007 09:17
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Wird dir denke ich niemand eine wirkliche Antwort geben können hier im Forum. Ich denke selbst den meisten Anwälten wird es schwer fallen. Entweder draufankommen lassen oder einfach vergessen.

Ich würde vergessen, weil ich nicht denke dass da was zu holen ist.
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