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Thema: Fragen zum Markenschutz vom 14.01.2008


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Fragen zum Markenschutz
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9iner
Threadersteller

Dabei seit: 14.12.2007
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Verfasst Mo 14.01.2008 09:25
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Fragen zum Markenschutz

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hallo gemeinde,

ich soll für jemanden der einen motorradladen hat, nehmen wir mal an KTM, prospekte erstellen. er möchte unter anderem das KTM logo verwenden, wie schaut es hier mit der rechtlichen geschichte aus???

beste grüsse 9iner
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Schriftsetzer

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Verfasst Mo 14.01.2008 09:41
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Laß das den Kunden klären. Wenn er Händler ist, darf er das wahrscheinlich. Wenn Du Dir nicht sicher bist, mach eine Gesprächsnotiz, wo der Kunde versichert, daß er die Rechte hat und laß Dir das gegenzeichnen.
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airball

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Verfasst Mo 14.01.2008 10:06
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Hard- und Software? *zwinker*

Verschoben nach Recht.
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Nimroy
Community Manager

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Verfasst Mo 14.01.2008 10:12
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Die Nutzung benötigt die Erlaubnis des Rechteinhabers.

Für sowas sollte man übrigens eine Klausel in den AGB haben, dass der Kunde sicherzustellen hat, dass von ihm gestelltes Material frei von Rechten Dritter ist oder die entsprechenden Nutzungserlaubnisse vorliegen.
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Benutzer 62312
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Verfasst Mo 14.01.2008 11:15
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wenn der typ zb. vertragspartner ist von ktm, dann kann er dir auf jeden fall das logo zu verfügung stellen. es geht dabei um maschinen die ktm produziert und die du (dein kunde) bewerben soll.

ktm hat aber ne relativ geile pressemappe und material. du kannst es auch direkt bei ktm anfordern mit der nennung deines kunden und der begründung der eigenwerbung.

wenn du dir aber unsicher bist, dann mach es auf jeden fall so wie schon genannt. den kunden dazu verpflichten, daß er dafür sorge tragen muss was die nutzung angeht.
 
Nimroy
Community Manager

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Verfasst Mo 14.01.2008 11:21
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Grundsätzlich: Immer alles schriftlich irgendwo haben. Sonst bist du am Ende der Gekniffene, weil sich niemand mehr erinnern kann.
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Benutzer 62312
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Verfasst Mo 14.01.2008 11:24
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richtig!

bei einem "ktm-Flyer" sollte das logo aber ok sein.
 
fullpowertrip

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Verfasst Mo 14.01.2008 11:32
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Bei den meisten Firmen gibt es auf deren Internetseiten Händlerzugänge wo unter anderem alle möglichen Logos erhältlich sind , aber auch aktuelle Werbeanzeigen usw.
Ist dein Kunde Händler hat er auch den Zugang dafür und es ist okay das zu verwenden. Hat er den nicht muß er den entwerder anfordern oder er darf halt nicht.
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