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Thema: Fragen zur Flyerinhalt vom 14.02.2009


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Fragen zur Flyerinhalt
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abef17
Threadersteller

Dabei seit: 18.03.2007
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Verfasst Sa 14.02.2009 10:39
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Fragen zur Flyerinhalt

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Moin moin,

ich hätte da mal zwei kurze Fragen.

1. Darf auf einem Werbeflyer unter dem Preis "inkl. Garantie" stehen?

2. Ist es zwingend, das aus dem Flyer der Firmenname inkl. Rechtsform hervorgeht. In meinem Fall trägt der Flyer nur das Logo zwar mit erkennbarem Namen aber ohne den Zusatz "GbR"

Danke für die Antworten.

Gruß abef17
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
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Verfasst Sa 14.02.2009 11:35
Titel

Re: Fragen zur Flyerinhalt

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abef17 hat geschrieben:
Moin moin,

ich hätte da mal zwei kurze Fragen.

1. Darf auf einem Werbeflyer unter dem Preis "inkl. Garantie" stehen?

2. Ist es zwingend, das aus dem Flyer der Firmenname inkl. Rechtsform hervorgeht. In meinem Fall trägt der Flyer nur das Logo zwar mit erkennbarem Namen aber ohne den Zusatz "GbR"

Danke für die Antworten.

Gruß abef17


1. - warum auch nicht... ich geh mal davon aus, das es sich hier um die gesetzliche garantie handelt, die z.b. bei elektrogeräten vorschrit ist. oder von welcher garantie sprichst du

2. naja auf dem flyer wird ja mit sicherheit irgendwo die adresse der firma stehen oder? dort einfach den vollen firmennamen hinschreiben und gut is...
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abef17
Threadersteller

Dabei seit: 18.03.2007
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Geschlecht: -
Verfasst Sa 14.02.2009 12:11
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Das Problem ist, der Flyer ist schon gedruckt Ooops

Die Adresse steht drauf der Name steht drauf eben nur ohne dem Zusatz GbR

Die Garantie geht über die Gesetzliche hinaus es steht aber nur inkl. Garantie. Jetzt sagt mir jemand, dass ist unlauterer Wettbewerb weil es sowieso Pflicht ist.
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Dreieckspixel

Dabei seit: 30.12.2005
Ort: Verl
Alter: 37
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 14.02.2009 13:28
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Wüsste nicht das Gesselschaftszusätze für "Werbung" zwingend ist unter was auf dem Flyer draufsteht ist ja völlig frei an sich sofern du nicht rechte Dritte verletzt z.B. Günstiger als bei "Fordhändler um die Ecke" aber sonst Garantie warum nicht.

Aufm Mediamarktplakat steht auch nicht der Gesellschaftszusatz und bei irgender Automarke gibts auch 2500 Euro geschenkt, wenn man den alten verschrotten lässt was in dem Fall kein Ersparniss ist sondern eine Aktion die für alle gilt also jeder wirbt ja mit allem was er zu bieten hat. Wäre jetzt meine logische Erklärung dafür würde demjenigen nen Vogel zeigen der mir irgendwas unterstellt ^^
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Lando

Dabei seit: 15.08.2008
Ort: Leipzig
Alter: 50
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Verfasst Sa 14.02.2009 15:20
Titel

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Zitat:
Die Garantie geht über die Gesetzliche hinaus es steht aber nur inkl. Garantie. Jetzt sagt mir jemand, dass ist unlauterer Wettbewerb weil es sowieso Pflicht ist.

Mir stellt sich die Frage wieso hier nicht beschrieben wird, dass es sich um eine erweiterte Garantie (wie immer die auch aussieht) handelt, wäre doch sicher Werbewirksam... aber egal.
Rechtlich stellt es imho kein Problem dar, da der Gesetzgeber eine Gewährleistungspflicht vorschreibt, keine Garantie.

Mir wurde das mal so erklärt:
Die gesetzl. Gewährleistung regelt wer in welchem Zeitraum für welche Mängel einer Ware haftet (ganz grob vereinfacht).
Eine Garantie ist eine freiwillig erbrachte Leistung, juristisch ein Bestandteil des Kaufvertrages der beim Erwerb einer Ware entsteht. Ihre Leistungen sind zwar im Vorfeld wählbar, müssen aber erbracht werden.

Zitat:
Die Adresse steht drauf der Name steht drauf eben nur ohne dem Zusatz GbR

Soweit ich weiß, muss bei Werbung jeglicher Art die volle Firmierung mit Anschrift mindest einmal genannt werden.


Für alle Aussagen gilt: Ich bin kein Jurist und kann somit auch keine verbindliche Rechtsberatung geben. *zwinker*
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radschlaeger
Moderator

Dabei seit: 10.12.2004
Ort: Neuss
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Verfasst Sa 14.02.2009 15:31
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Lando hat geschrieben:

Soweit ich weiß, muss bei Werbung jeglicher Art die volle Firmierung mit Anschrift mindest einmal genannt werden.


das wird ja schon mal bei radio- und tv-spots nicht gehen.
. o O (abc russisch brot von bahlsen gmbh & co. kg) * Wo bin ich? *

dennoch ohne gewähr: ich würde mir da keine weiteren gedanken machen. werbung unterliegt diesbezüglich keinen formvorschriften, wie es zum beispiel bei rechnungen der fall ist.
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aUDIOfREAK

Dabei seit: 04.04.2002
Ort: Ansbach
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 14.02.2009 15:36
Titel

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Lando hat geschrieben:

Soweit ich weiß, muss bei Werbung jeglicher Art die volle Firmierung mit Anschrift mindest einmal genannt werden.


definitiv nicht... wie mein vorredner schon sagte, würden sonst diverse tv- und radiospots anders aussehen. ebenso gilt dies für den printbereich. ausnahmen bilden da nur gewinnspiele, rabattsysteme und werbemittel die man auch zur direkten bestellung verwenden kann.
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Lando

Dabei seit: 15.08.2008
Ort: Leipzig
Alter: 50
Geschlecht: Männlich
Verfasst Sa 14.02.2009 15:47
Titel

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Zitat:
werbemittel die man auch zur direkten bestellung verwenden kann.

Jaaa... daher hab ich das. Schon einige Jahre her, daher wusst ich's nicht mehr genau.
Hab das mal für 'nen Auftrag recherchiert, war ein Coputerhändler mit Bestellflyern und da war das so.

Dieses Forum ist echt eine Frischzellenkur für's Hirn... cool. *hehe*
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