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Thema: Fotolia, Bild als Bestandteil einer Pressemitteilung vom 07.03.2011


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen MGi Foren-Übersicht -> Recht -> Fotolia, Bild als Bestandteil einer Pressemitteilung
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type1
Threadersteller

Dabei seit: 19.11.2004
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Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 07.03.2011 11:54
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Fotolia, Bild als Bestandteil einer Pressemitteilung

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Moin.

steige gerade nicht so ganz durch Fotolias Lizenzbestimmungen durch.
Dabei geht es nicht um die direkte Verwendung von Bildern sondern um folgendes Szenario (vielleicht kann da ja jemand mal was unverbindliches zu sagen):

Unternehmen A sendet eine Pressemitteilung aus.
Bestandteil ist ein Textteil und diverse Bilder, die von der entsprechenden Redaktion gewählt und mit dem Text nach Belieben arrangiert werden können.

Dazu kauft Unternehmen A bei Fotolia Bilder in der Lizenz "L".

Nun die Frage: Entspricht das Aussenden der Bilder im Kontext der PR-Meldung noch den Richtlinien? Oder muss hier die Redaktion, die das Arrangement der PR Meldung vornimmt eine eigene Lizenz erwerben?

Danke!
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type1
Threadersteller

Dabei seit: 19.11.2004
Ort: -
Alter: 44
Geschlecht: Männlich
Verfasst Mo 07.03.2011 12:19
Titel

Antworten mit Zitat Zum Seitenanfang

Anbei mal der Passus der wesentlich teureren X Lizenz.
Ich denke dass das meine Frage beantwortet:

Fotolia hat geschrieben:
Ferner ist es erlaubt, das Werk im Rahmen einer Pressemitteilung, die ein Produkt oder eine Dienstleistung in den Medien bewirbt, zu verwenden, zu reproduzieren, zu verbreiten oder anzuzeigen. Soll ein Werk durch das Nicht Exklusiv Herunterladende Mitglied in einer Pressemitteilung eingesetzt werden, die in den Medien freigegeben und veröffentlicht wird, ist der Vertrieb oder die Verteilung des Werkes als einzelne Datei (Stand-Alone-Image-Datei) nur im direkten Zusammenhang mit der Veröffentlichung solcher Pressemitteilungen gestattet und das Werk darf außerhalb dieser Nutzung weder anderweitig verwendet oder verteilt bzw. vertrieben werden.
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